Nebenkosten für den Aufzug - "Flatrate 10.0 Servicevertrag" lautet umgelegte Rechnung; was ist da drin?

Neuer Aufzug wurde eingebaut und eine umfangreiche Rechnung („Flatrate 10.0 Servicevertrag“) des Aufzugherstellers wird über die Nebenkosten mir als Mieter anteilig (qm-Wohnfläche) belastet. Für das ganze Kalenderjahr, davon 3/4-Jahr wurde die Rechnung dem Vermieter im voraus gestellt, da war der Aufzug gerade mal 5 Monate in Betrieb.
Was „Flatrate 10.0 Servicevertrag“ an Leistungen des Fahrstuhlherstellers bedeutet, sagt man nicht (…aus Datenschutz-Gründen").
Ich befürchte, es handelt sich um einen sogenannten"Vollwartungsvertrag" mit neuer Sprach-Bezeichnung.
Wie komme ich an Details? Wer kennt das Thema aus eigener Erfahrung?

Hallo!

Aus Datenschutzgründen darfst Du nicht wissen, für was Du bezahlst? Ist unhaltbarer Quatsch. Wende Dich an den örtlichen Mieterschutzverein.

Gruß
Wolfgang

Moin,

auf Datenschutz könnte sich höchstens die Wartungsfirma berufen. Der Vermieter hat Dir Einblick in den Vertrag zu gewähren, ohne Wenn und Aber.

Gruß
Ralf

ps: Deine Nase trügt bestimmt nicht, der Titel Flatrate sagt doch schon alles.

Aha, ein Otis.

„Flatrate 10.0“ ist ein Jubiläums-Angebot.
letzte Seite, Kasten unten link:
http://www.otis-erleben.de/fileadmin/media/pdf/Otis_14_4-11.pdf

Seiten 7+8 enthalten die Details:
http://www.otis.com/site/de/OT_DL_Documents/OT_DL_DownloadCenter/OTIS%20Service/Servicebroschüre.pdf

MfG Peter(TOO)

Was ist denn das Schlimme an so einem Vertrag?

Bei Aufzügen finde ich Wartung vorher statt Notfalleinsatz und Reparatur nachher ganz praktisch - Du nicht?

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

Ist halt eine Frage des Aufenthaltsortes.
Vor der Buchhaltung oder Im Lift gehen die Meinungen auseinander. :smile:

MfG Peter(TOO)

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Moin Ralf,

ist das wirklich so?
Das wäre mir total neu.

Ich meine, der Vermieter muß „nur“ die Rechnungen, die die Nebenkostenabrechnung betrifft, vorlegen, aber keinesfalls die zugrundeliegenden Verträge.
(Beträfe ja dann auch z.B. Versicherungsverträge.)

Gruß
.

Moin, Gudrun,

der Mieter hat den Anspruch, die Kosten zu prüfen. Rechnungen reichen nur dann aus, wenn die Leistung darauf genau spezifiziert ist.

Interessant wäre natürlich die Begründung, welche im Sinne des BDSG schutzwürdigen Daten ein Wartungsvertrag enthalten könnte.

Gruß
Ralf

Vielen Dank! Bingo. Genau diese Unterlage wurde mir bisher verweigert!
Also „Vollwachtung“ mit gerichtlich bereits mehrfach berechtigtem Abzug von bis zu 50% wegen enthaltener Material, Instandhaltungskosten und Rücklagen für Instandhaltung. Diese sind nach meinen Informationen nicht vom Mieter zu tragen.
PUT

Na, ja warum soll ich als Nichteigentümer des Aufzuges die Instandhaltung und Ersatzteile
bezahlen? Wartung ja.
PUT

Servus,

wenn das im Mietvertrag für Deine Call-Center-Mitarbeiter-Leasingagentur im ersten Stock so vereinbart ist, wirst Du nicht gut darum herumkommen - und stellst Dich damit übrigens sehr gut, weil Deine Kundschaft den Löwenanteil des Aufzugsbetriebes ausmacht.

Auch wenn Du Wohnungsmieter sein solltest, ist das kein Grund zur Furcht - es ginge da lediglich darum, einen nachvollziehbaren Anteil für Reparaturen und Ersatzteile aus den Kosten des Servicevertrages rauszurechnen. Wenn der Verwalter geschickt ist, überlässt er diese hübsche Aufgabe Dir.

Schöne Grüße

MM

Hallo PUT,

Erkläre bitte den Unterschied zwischen Instandhaltung und Wartung?

Und die Verschleiss- und Ersatzteile kommen sehr wohl auf deine Rechnung, weil sie zum Unterhalt gehören und keine Wertsteigerung sind.

Anders sieht es aus, wenn der Eigentümer eine neue Liftanlage einbauen lässt, diese Kosten kann es dir dann nicht direkt verrechnen (Bezahlen musst du das dann aber trotzdem irgendwie über die Miete.).

MfG Peter(TOO)

Es geht eigentlichum den Unterschied zwischen Instandhaltung/ Wartung und Reparatur. Das erste gehört zu den Nebenkosten, das zweite aber eben nicht. Mit einem Flatrate-vertrag versuchen aber manche, alles zusammen auf die Mieter abzuwälzen. Was nicht zulässig ist:
http://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/betriebskostenverordnung/fahrstuhlkosten.html
Gruß
anf

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Und die Begründung mit dem „Datenschutz“ zeigt, dass der Vermieter / Verwalter ganz genau weiß, dass er da seine Mieter übervorteilen will.

Ich würde das zum Anlass nehmen, mal die Abrechnungen der letzten Jahre ganz genau zu prüfen. Auch eine Information der anderen Mieter könnte man erwägen.

Ach - es handelt sich doch um einen Mietvertrag über Wohnungen, oder?
Bei Gewerbemietverträgen gibt es weit mehr Spielraum bei der Gestaltung.

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Moin Ralf,

was er in der Regel mangels Fachwissen nicht kann! :wink:
Er kann meistens/höchstens nur checken, ob die Rechnungsbeträge mit den Beträgen auf der Nebenkostenabrechnung übereinstimmen, was wiederum bei „Fix“-Posten einfach ist, aber bei „Verbrauchs“-Posten für Laien nicht ganz so leicht erkennbar ist.
(Siehe „Abwasser …“ hier im Brett weiter oben.)

Ja klar. Ich würde als Vermieter auch nur solche Rechnungen akzeptieren.
Oder im Fall von Wartungsverträgen kann das durchaus eine Rechnung mit „wenig“ Text sein, wenn es dazu eine Anlage („Laufzettel“) gibt, auf der alle durchgeführten/durchzuführenden Punkte genannt und abgehakt sind/werden können.

Wegen möglicher Vergleiche mit Konkurrenz-Firmen? :wink:
(was natürlich im Bsp. Fahrstuhl hirnrissig wäre, die Wartung von jemand anderem als der Hersteller-Firma ausführen zu lassen!)

Gruß
.

Das hat aber mit der Art des Wartungsvertrages (Voo- oder Teil-) nun mal überhaupt nichts zu tun.

Wie kommst Du überhaupt darauf? Hast Du diesen Posten auf Deiner Mieter-Nebenkostenabrechnung mit drauf?

Gruß
.

Den Satz verstehe ich nicht, besonders nicht das „3/4-Jahr“.
Kannst Du das mal bitte anhand konkreter „Datümer“(!) erläutern?

Aufzugsfertigstellung?
Wartungsvertrag-Beginn?

.

Gruß
.

Komisches Wort! Wie kommt denn das dahin? :sunglasses:

Soll natürlich (Voll- heißen!

.

„Flatrate Servicevertrag“; „Wartung Peridode 01-09“ + „Wartung Periode 10.-12-“; „Belegdatum 01.03.“
Fazit: am 01.03. für das volle Kalenderjahr bis Ende 12.
PUT

Aha. Reden wir von 2016?
Und in welchen Zeitraum fallen jetzt die 5 Monate Betriebsdauer?

Es kann Dir eigentlich wurscht sein, ob der Vermieter irgendwas für 12 Monate im voraus zahlt (z.B. Versicherungen) oder irgendwas quartalsweise (z.B. Grundsteuer) oder irgendwas monatlich (z.B. Abschlag an die Wasserwerke), denn der Zahlungsturnus des Vermieters hat keinen Einfluß auf die Höhe der Mieter-Nebenkosten.

Mieter zahlen monatlich ihre Vorschüsse und erhalten am Ende des mit ihnen vereinbarten Abrechnungszeitraumes (siehe Mietvertrag) die Nebenkostenabrechnung.

Wenn der Heizöltanklaster vor der Türe steht, dann schießt der Vermieter mal locker 10.000 Euro vor, auch wenn er dieses Geld sukzessive erst in den folgenden Monaten von den Mietern wieder erhält. Das nimmst Du als gegeben hin.

Warum eine jährlich im voraus gestellte Rechnung, mit deren Zahlung Du direkt nichts zu tun hast, dagegen ein Aufreger sein soll, erschließt sich mir immer noch nicht.

Zu den 5 Monaten Betriebsdauer mag ich nicht rätseln.
Vorsorglich frag ich schon mal: Warst Du schon vor dem Aufzugseinbau Mieter dieser Wohnung?

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