Nebenkosten garten

Wie lange kann die Gartenpachtabrechnung inkl. der Nebenkosten, wie Versicherung, Strassenreinigung, Wasserabrechnung sowie Steuern für 2007 nachgefordert werden?

Von wem wurde gepachtet? Kleingartenverein, privater Vermieter?

Guten Tag,

Von wem wurde gepachtet? Kleingartenverein, privater
Vermieter?

gepachtet vom Kleingartenverein

Hallo,

das hab ich mir gedacht. Generell gilt, dass auf Pachtverträge nach BGB § 581 (2) das „normale“ Mietrecht anzuwenden ist. http://dejure.org/gesetze/BGB/581.html

Dann gibt es noch das Bundeskleingartengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html, das die Verpachtung von Kleingärten regelt, allerdings keine Aussage zur Frage macht.

Darüber hinaus regeln die Kleingartenvereine die Einzelheiten zu Pacht, Nebenkosten etc. selbst. Hier müsste man also erst einmal prüfen, was die konkrete Satzung des Kleingartenvereins aussagt und ob dort Fristen genannt sind.

Aus dem Mietrecht selbst ergibt sich für Wohnraum, dass eine Abrechnung - soweit ich das verstehe - eigentlich immer noch gefordert werden kann, Auszahlungen (Guthaben) aus solchen Abrechnungen aber nur innerhalb der BGB-Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend ab dem Jahr (31.12.) in dem die Forderung entstanden ist. Also von 2007 geht die Verjährungsfrist bis 31.12.2010. Mit Nachzahlungen ist der VM nach 12 Monaten ausgeschlossen (2007 also 31.12.2008).

Gruß
Nita

Hallo,

Mit Nachzahlungen ist der VM nach 12 Monaten
ausgeschlossen (2007 also 31.12.2008).

wobei zu berücksichtigen ist, dass dies nicht vereinbarte Vorauszahlungen, pauschal vereinbarte Betriebskosten und die Pacht an sich betrifft.

Gruß

Joschi