Nebenkosten Gartenpflege

Hallo, Gartenpflege, Hausmeister u. Versicherung sind im meinem Mietvertrag gestrichen ( Inkluvivmiete) Der neue Vermieter hat die NK jetzt auf die Miete aufgeschlagen. Das soll gehen. Die Gartenpflege obliegt aber vertraglich dem EG. ( ich 1. OG) Jezt hat der Vermieter Strauch kürzen, Unkraut entfernen, Garagendach säubern, Abfur des Krauts, Hof kerhren usw in Rechnung gestellt. Die Versichrung ist ebenfalls um 1/3 höher als bei dem vorherigen Vermieter. Nachweise liegen vor. Laufen die o.a. Dinge unter Gartenpflege? Danke Rebecca.

Hallo Rebecca,
das Thema ist sehr kompliziert. Darum würde ich einen Rechtsanwalt, oder einen Mieterverein um Rat fragen. ich kann da leider nicht helfen. Sorry.

Hallo Rebecca!
Leider kann ich Dir zu Rechsstreitigkeiten keinerlei Auskunft geben, ich bin kein Jurist.
Ich würde mich beim Konsumentenschutz informieren oder bei einen Beratungstag der Richter um Rat fragen.
Alles liebe und Erfolg
Hubert

Hallo, diese Frage zu beantworten ist mir ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages und evtl. sonstiger Absprachen und ortsüblicher Gewohnheiten nicht möglich. Eine kostengünstige Möglichkeit kann man versuchen, indem man einen in der Nähe befindlichen Schiedsmann konsultiert.

Leider kann ich keine bessere Hilfestellung geben.
Mit freundlichen Grüsen
Matthias

Hallo Rebecca,
sorry da kann ich nicht helfen, ich bin Expertin für Garten und nicht für Mietverträge. Da ich auch nicht zur Miete wohne, kann ich diese Frage nicht beantworten.
Viele Grüße
birgit

Hallo Rebecca,

da bin ich leider nicht kompetent …

Gruß
Bolo2L

hallo ,
leider kenne ich mich da garnicht aus

Die Gartenpflege obliegt aber vertraglich dem EG.

( ich 1. OG) Jezt hat der Vermieter Strauch kürzen, Unkraut
entfernen, Garagendach säubern, Abfur des Krauts, Hof kerhren
usw in Rechnung gestellt. Die Versichrung ist ebenfalls um 1/3 :höher als bei dem vorherigen Vermieter. Nachweise liegen vor.
Laufen die o.a. Dinge unter Gartenpflege? Danke Rebecca.

Hallo Rebecca,

erst mal muß ich mich entschuldigen, daß ich diese Anfrage übersehen habe. Habe gerade mein Postfach gemistet und diese noch offene Anfrage entdeckt.
Auch wenn es sich sicher längst geklärt hat, so möchte ich doch noch antworten.
Also, zuerst zur Versicherung. Wenn die sich erhöht, kann der Vermieter meines Wissens diese auch an die Mieter weitergeben.
Mit der Gartenpflege ist das so eine Sache.
Zur Regenrinnenreinigung ist zu sagen, daß solange die Kosten für die Reinigung nicht im Mietvertrag
stehen, muss der Mieter dafür nichts zahlen. Alles Übrige gehört (beim Hofkehren bin ich mir nicht sicher) eindeutig zur Gartenpflege. Genaugenommen müßte auch hier ein Passus im Mietvertrag stehen, daß die Kosten für die Gartenpflege auf die anderen Mieter umgelegt werden, da der EG-Mieter dafür vermutlich einen Mietnachlaß gewährt bekommt. Dies ist normalerweise üblich. Die Frage ist natürlich wie hoch dieser Kostenpunkt zu Buche schlägt. Wenn hierzu nichts im Mietvertrag steht, ist es sinnvoll entweder mal einfach mit dem Vermieter darüber zu sprechen oder aber einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Ein gutes Neues Jahr wünscht
Greta