Wir sind ein Elffamilienhaus, (Eigentumswohnungen) 3 von Eigentümern bewohnt 8 vermietet. Ich bin Mieter.
Die Verwaltung hat einen Gärtner für die Pflege des Grundstücks eingesetzt (nur Büsche und Hecke schneiden). Er arbeitet im Jahr ca. 15 Stunden und erhält über 2.000 Euro dafür.
Habe mich bei der Hausverwaltung beschwert, es wird nichts unternommen.
Wie kann ich mich wehren?
Hallo Silvercat,
die Höhe der Kosten ist bei dem genannten Aufwand völlig unangemessen.
Sie haben das Recht, die Abrechnungsunterlagen Ihrer Betriebskostenabrechnung einzusehen. Ihr Ansprechpartner ist Ihr Vermieter, von dem vermutlich auch Ihre Abrechnung stammt. Machen Sie ihm schriftlich klar, daß Sie die Kosten für unangemessen halten und prüfen Sie die Abrechnungsunterlagen auch darauf, ob in den Gärtnerkosten vielleicht andere Kosten versteckt sind, die nicht umlagefähig sind.
Wenn Ihnen kein Einblick in die Unterlage gewährt wird rate ich zum Gang zur Verbraucherzentrale oder zum örtlichen Mieterverein.
Bedenken Sie, daß bei den Gartenpflegekosten, die zu den Betriebskosten zählen, auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen gehört, § 27, Abs. 1, Anlage 3, Ziffer 10 der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen. Ob dafür Kosten entstanden sind, muß sich aus den Unterlagen ergeben.
Haben Sie schon Kontakt mit Nachbarn in dieser Sache gehabt? Unter Umständen hilft gemeinsames Auftreten gegenüber den Vermietern bzw. dem Verwalter.
Ich bedaure, nicht weiter helfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Du bezahlst die Vorderung nicht, bzw. kürzt die Miete entsprechend der Regelung bzw. Gesetzte.
Vorgabe ist:
Ein Hausmeister darf für seine Tätigkeiten maximal 15€ pro Stunde erhalten.
Wenn du großzügig bist, kann man auch 20€ für eine Stunde durchgehen lassen.
Hinzu kommen noch Kosten für Pflanzen, Benzin (Kettensäge oder Rasenmäher).
Alles was dadrüber ist muss von den Mietern nicht akzeptiert werden.
Wenn das auch nicht klappt bleibt nur noch der Weg zum Mieterschutzbund.
Entweder über dem DMB oder über einen Rechtsanwalt.