Guten Tag,
ich bin aus meiner wohnun ausgezogen und bei der fälligen NK-Abbrechnung ist mir folgendes aufgefallen. der heizzähler im wz zählte in 7 monaten 400 einheiten obwohl die vergleichswerte aus den vorjahren immer um die 200 lagen, jedoch für das gan ze jahr… d.h. ich hätte das 4 fache auf einmal verbraucht ohne mehr zu heizen. der heizzähler war in diesem zeitraum auch abgebrochen und lag einige zeit über den sommer direkt vor einer fensterscheibe in südausrichtung. der hersteller des zählers sagte mir , das durchaus bei erhöhter temperatur und sonneneinstrahlung das gerät weiterzählen kann. zusöätzlich war die wohnung noch im DG und ziemlich aufgeheitzt im sommer. mein vermieter will davon nichts wissen und hält diesen völlig übertrieben werte im vergleich zu vorjahresabbr. für normal… ist das rechtens…was kann ich tun?.. vielen dank bereits im vorraus. die wohnung habe ich im sewpt.09 verlassen…
Jetzt kommt es darauf an, wie lange der Heizkostenverteiler nicht am Heizkörper war und was für ein Gerätetyp es ist. Eigentlich gilt hier die Regel, nach der, wenn der Heizkostenverteiler nachweislich nicht über die komplette Dauer der Abrechnungsperiode am Heizkörper installiert war, und somit von Fehlmessungen ausgegangen werden muss, er für diese Periode nach Vorjahren oder Hausdurchschnitt eingeschätzt werden muss. Dies muss das Abrechnungsunternehmen bei der Erstellung der Abrechnung berücksichtigen. (Regel der Heizkostenverordnung)
der zähler war mindestens ein viertel jahr nicht am heizkörper und war vorher schonmal abgebrochen… der hersteller kundis hat mir für diesen typ 201s telefonisch bereits bestätigt , das es zu abweichungen bzw. zählungen kommt, wenn er in der sonne liegt… danke
der zähler war mindestens ein viertel jahr nicht am heizkörper
und war vorher schonmal abgebrochen… der hersteller kundis
hat mir für diesen typ 201s telefonisch bereits bestätigt ,
das es zu abweichungen bzw. zählungen kommt, wenn er in der
sonne liegt… danke
Erstmal entschuldigung daß ich mich erst jetzt melde,
bzgl. ihres falles behaupte ich daß sie ihrer pflicht nicht nachgekommen sind. Denn wenn dieser Zähler abgebrochen war, müssen sie dies schriftlich dem vermieter mitteilen, denn nur so sind sie in ihrer pflicht und können so auch im nachhinein den nachweisen daß sie es bereits im Monat … gemeldet haben.
Rechtlich habe Sie keine Chance.
Denn was der Zähler sagt ist Gesetz.
Da diese Gesetzlich anerkannt sind.
Das sich ein Raum so sehr aufheizt, daß der Zähler zählt ist wirklich sehr unglaubhaft.
Aber das ein Zähler zählt wenn er in der Sonne liegt ist schon wahrscheinlicher.