Hallo,
man stelle sich folgende Situation vor: Umzug innerhalb des gleichen Hauses im Frühling 2010 - bei Auszug stellt sich heraus, daß die alte Wohnung 5 qm größer ist als vorher im Vertrag veranschlagt. Wenn dann die NK Abrechnung kommt, dürfen die 5qm zusätzlich bereits für das abgelaufene Jahr berücksichtigt werden? Die NK hängen ja von der tatsächlichen Größe ab, aber darf ein Vermieter das auch rückwirkend für 2009 geltend machen oder erst ab Bekanntwerden der veränderten Größe?
Danke für die Antwort!
Hallo,
man stelle sich folgende Situation vor: Umzug innerhalb des
gleichen Hauses im Frühling 2010 - bei Auszug stellt sich
heraus, daß die alte Wohnung 5 qm größer ist als vorher im
Vertrag veranschlagt.
eine Abweichung von bis zu 10% der Wohnfläche sind mW lt. Rechtsprechung ok und daher kann man sich nach meiner Auffassung nicht auf die im Vertrag angebenen qm berufen.
Und 5 qm größer sind auch sicher nicht so erheblich. Jedenfalls besser man hat eine größere Wohnung als im Vertrag angegeben, statt eine kleinere für den gleichen Preis, wo man real für etwas zahlen muss, was man nicht bekommt.
Die tatsächliche Leistung (also 5 qm mehr als angemietet) wird ja erbracht.
Wenn also Nebenkosten für qm die man gar nicht hat zumutbar sind, ist es sicher auch zumutbar für die qm zu bezahlen, die man real nutzt.
Auf die Schnelle:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Wohnung_klein.htm
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/_sonstige/…
TM