Nebenkosten - Grünflächenpflege und Wassergeld

Hallo liebe Experten!

Betrachtet werde eine Nebenkostenabrechnung für ein Mietshaus.
In dem Haus gibt es u.a. 2 identische Wohnungen, in denen jeweils 2 Personen leben. Die eine Mietpartei hat erst Mitte 2004 geheiratet, der Partner lebte aber das gesamte Jahr 2004 in dem Haus, war sogar dort gemeldet, stand auf dem Klingelschild etc.

In den Vorjahren wurde unter dem Punkt Wassergeld für die (damals noch allein wohnende) Mieterin der Verteilungsschlüssel 6 zugrundegelegt, für die andere Mietpartei der Schlüssel 7. Eine weitere Mietpartei hatte den Schlüssel 14.

Für das Jahr 2004 wurde der Schlüssel für die Neuverheirateten auf 6,5 angehoben. Der Schlüssel der 3. Mietpartei wurde auf 13,5 gesenkt. Der Schlüssel der anderen Partei war und ist 7. Somit ergibt sich in 2004 für die beiden Mietparteien mit den identischen Wohnungen eine ungleiche Belastung unter dem Punkt Wassergeld, obgleich sowohl qm als auch Personenzahl pro Wohnung gleich sind.

Die Begründung des Vermieters lautet:
Da erst Mitte 2004 geheiratet wurde, wurde für ein halbes Jahr mit 6 Einheiten und für die andere Jahreshälfte mit 7, im Mittel also mit 6,5 gerechnet.

Zu der Minderung auf 13,5 Einheiten hieß es, dass ein Untermieter (der zu den 14 bzw. 13,5 Einheiten gehört) ein halbes Jahr auf einer Schulung gewesen sei.

Ist das eine korrekte Aussage bzw. Berechnungsweise?

Ein weiterer Punkt:

Unter dem Punkt Grünflächenpflege finden sich ausschließlich Rechnungen über Blumenkäufe (im Wert von rund 220 €). Es ist nun so, dass vor dem Haus ein Rasenstück ist (wohlgemerkt: Rasen, kein Blumenbeet). Vor dem Hauseingang ist ein Kübel (Durchmesser ca. 60 cm) mit Blumen. Desweiteren gibt es hinter dem Haus ein Gartenstück, welches aber nicht zur allgemeinen Nutzung frei ist, sondern lediglich von dem Vermieter und Hausbesitzer genutzt wird bzw. werden darf. Angesichts des Betrages von 220 € liegt nun die Vermutung nahe, dass hier zu einem großen Teil Blumen zur Bepflanzung des privat genutzten Gartens enthalten sind.

Dürfen diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung den Mietern aufgebrummt werden?

Als Begründung bzw. zu diesem Punkt äußert sich der Vermieter wie folgt:

Es würden seit 37 Jahren keinerlei Kosten für die Rasenpflege in Rechnung gestellt, da er dies alles alleine mache. Er könne auch gerne eine Firma damit beauftragen, er gäbe aber zu bedenken, dass eine Stunde Arbeit dann ca. 38 € kosten würde. Der Mieter solle doch bitte überlegen, ob er diese Kosten tragen will.

Vielleicht kann sich ja jemand dazu äußern, ob das alles so seine Richtigkeit hat.

Freue mich auf Antworten,

die Carmen

Hallo Carmen,

Betrachtet werde eine Nebenkostenabrechnung für ein Mietshaus.
In dem Haus gibt es u.a. 2 identische Wohnungen, in denen
jeweils 2 Personen leben. Die eine Mietpartei hat erst Mitte
2004 geheiratet, der Partner lebte aber das gesamte Jahr 2004
in dem Haus, war sogar dort gemeldet, stand auf dem
Klingelschild etc.

In den Vorjahren wurde unter dem Punkt Wassergeld für die
(damals noch allein wohnende) Mieterin der
Verteilungsschlüssel 6 zugrundegelegt, für die andere
Mietpartei der Schlüssel 7. Eine weitere Mietpartei hatte den
Schlüssel 14.

Für das Jahr 2004 wurde der Schlüssel für die Neuverheirateten
auf 6,5 angehoben. Der Schlüssel der 3. Mietpartei wurde auf
13,5 gesenkt. Der Schlüssel der anderen Partei war und ist 7.
Somit ergibt sich in 2004 für die beiden Mietparteien mit den
identischen Wohnungen eine ungleiche Belastung unter dem Punkt
Wassergeld, obgleich sowohl qm als auch Personenzahl pro
Wohnung gleich sind.

Die Begründung des Vermieters lautet:
Da erst Mitte 2004 geheiratet wurde, wurde für ein halbes Jahr
mit 6 Einheiten und für die andere Jahreshälfte mit 7, im
Mittel also mit 6,5 gerechnet.

Zu der Minderung auf 13,5 Einheiten hieß es, dass ein
Untermieter (der zu den 14 bzw. 13,5 Einheiten gehört) ein
halbes Jahr auf einer Schulung gewesen sei.

Ist das eine korrekte Aussage bzw. Berechnungsweise?

Die Abrechnung dieser Kosten ist völlig willkürlich, so wie Du sie hier darstellst. Setze Dich bitte per eMail direkt mit mir in Verbindung. Werde versuchen das Knäuel zu entwirren. Würde der Vermieter nach Monaten abrechnen, müsste er in einem Zwei- Personenhaushalt 12 Monate à 2 = 24 Personenmonate rechnen. In dem Haushalt des beruflich abwesendne Mitmieters muss er 12 x 1 = 12 Personenmonate (PM) rechnen, im Falle der Eheschliessung muss er dann
für diesen Haushalt 12 x 1 Monat und wenn im Juli geheiratet 6 x 1 Monat , insgesamt 18 PM usw… berechnen. Also. Alle Haushalte und zwar alle Personen, die dort wohnen sind pro Monat mit 1 PM anzurechnen. Die Gesamtzahl aller PM aller Wohnungen - Wasser für eigengenutzte Flächen des Vermieters darf nicht umgelegt werden - ist der Schlüssel. Fallen also 1200 € Wasserkosten an und sind es insgesamt 60 PM ( entspricht 12 Monate `a 5 Personen) fallen pro PM 20 € an. Für einen Einpersonenhaushalt also ( 12 PM) 240 €. usw.

Ein weiterer Punkt:

Unter dem Punkt Grünflächenpflege finden sich ausschließlich
Rechnungen über Blumenkäufe (im Wert von rund 220 €). Es ist
nun so, dass vor dem Haus ein Rasenstück ist (wohlgemerkt:
Rasen, kein Blumenbeet). Vor dem Hauseingang ist ein Kübel
(Durchmesser ca. 60 cm) mit Blumen. Desweiteren gibt es hinter
dem Haus ein Gartenstück, welches aber nicht zur allgemeinen
Nutzung frei ist, sondern lediglich von dem Vermieter und
Hausbesitzer genutzt wird bzw. werden darf. Angesichts des
Betrages von 220 € liegt nun die Vermutung nahe, dass hier zu
einem großen Teil Blumen zur Bepflanzung des privat genutzten
Gartens enthalten sind.

Dürfen diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung den Mietern
aufgebrummt werden?

Als Begründung bzw. zu diesem Punkt äußert sich der Vermieter
wie folgt:

Es würden seit 37 Jahren keinerlei Kosten für die Rasenpflege
in Rechnung gestellt, da er dies alles alleine mache. Er könne
auch gerne eine Firma damit beauftragen, er gäbe aber zu
bedenken, dass eine Stunde Arbeit dann ca. 38 € kosten würde.
Der Mieter solle doch bitte überlegen, ob er diese Kosten
tragen will.

Kosten der Rasenpflege für die Fläche des Vermieters sind nicht umlagefähig, wenn er einzig und allein diese Fläche nur für sich benutzt. Was die Höhe der Kosten betrifft frage ich mich, was sich der Vermieter denkt, wenn er die Kosten mit „in den letzten Jahren“ nicht verlangt darstellt. Das Stück Rasen vor dem Haus bedarf keiner Fremdleistung und wäre unwirtschaftlich, ausserdem zeigt das Verhalten des Vermieters, dass er gewillt ist, wenn seine unerlaubten Methoden nicht anerkannt werden, willkürklich Massnahmen zu ergreifen.

Gruss Günter

Hallo Günter!

Vielen Dank schon mal dafür, dass Du Dir die Sache angeschaut hast!
Willkürlich ist tatsächlich das richtige Stichwort!

Ich schreibe Dir auf jeden Fall eine E-Mail.

Schöne Grüße,

Carmen