Hallo liebe Experten!
Betrachtet werde eine Nebenkostenabrechnung für ein Mietshaus.
In dem Haus gibt es u.a. 2 identische Wohnungen, in denen jeweils 2 Personen leben. Die eine Mietpartei hat erst Mitte 2004 geheiratet, der Partner lebte aber das gesamte Jahr 2004 in dem Haus, war sogar dort gemeldet, stand auf dem Klingelschild etc.
In den Vorjahren wurde unter dem Punkt Wassergeld für die (damals noch allein wohnende) Mieterin der Verteilungsschlüssel 6 zugrundegelegt, für die andere Mietpartei der Schlüssel 7. Eine weitere Mietpartei hatte den Schlüssel 14.
Für das Jahr 2004 wurde der Schlüssel für die Neuverheirateten auf 6,5 angehoben. Der Schlüssel der 3. Mietpartei wurde auf 13,5 gesenkt. Der Schlüssel der anderen Partei war und ist 7. Somit ergibt sich in 2004 für die beiden Mietparteien mit den identischen Wohnungen eine ungleiche Belastung unter dem Punkt Wassergeld, obgleich sowohl qm als auch Personenzahl pro Wohnung gleich sind.
Die Begründung des Vermieters lautet:
Da erst Mitte 2004 geheiratet wurde, wurde für ein halbes Jahr mit 6 Einheiten und für die andere Jahreshälfte mit 7, im Mittel also mit 6,5 gerechnet.
Zu der Minderung auf 13,5 Einheiten hieß es, dass ein Untermieter (der zu den 14 bzw. 13,5 Einheiten gehört) ein halbes Jahr auf einer Schulung gewesen sei.
Ist das eine korrekte Aussage bzw. Berechnungsweise?
Ein weiterer Punkt:
Unter dem Punkt Grünflächenpflege finden sich ausschließlich Rechnungen über Blumenkäufe (im Wert von rund 220 €). Es ist nun so, dass vor dem Haus ein Rasenstück ist (wohlgemerkt: Rasen, kein Blumenbeet). Vor dem Hauseingang ist ein Kübel (Durchmesser ca. 60 cm) mit Blumen. Desweiteren gibt es hinter dem Haus ein Gartenstück, welches aber nicht zur allgemeinen Nutzung frei ist, sondern lediglich von dem Vermieter und Hausbesitzer genutzt wird bzw. werden darf. Angesichts des Betrages von 220 € liegt nun die Vermutung nahe, dass hier zu einem großen Teil Blumen zur Bepflanzung des privat genutzten Gartens enthalten sind.
Dürfen diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung den Mietern aufgebrummt werden?
Als Begründung bzw. zu diesem Punkt äußert sich der Vermieter wie folgt:
Es würden seit 37 Jahren keinerlei Kosten für die Rasenpflege in Rechnung gestellt, da er dies alles alleine mache. Er könne auch gerne eine Firma damit beauftragen, er gäbe aber zu bedenken, dass eine Stunde Arbeit dann ca. 38 € kosten würde. Der Mieter solle doch bitte überlegen, ob er diese Kosten tragen will.
Vielleicht kann sich ja jemand dazu äußern, ob das alles so seine Richtigkeit hat.
Freue mich auf Antworten,
die Carmen