Nebenkosten: Grundsteuer

Hallo Leute!

Kann man als Vermieter die komplette Grundsteuer anhand der Wohnfläche auf die Mieter verteilen?
Also zum Bsp.:
Grundstücksfläche: 800qm
3 WE zu je 120 qm
Grundsteuer: 600€

Kann jetzt einfach jedem Mieter 200€ auf die NK-Abrechnung geschrieben werden?
Oder muß der Vermieter die sonstigen 440 qm vom Grundstück (Zufahrt, Parkplatz, Rasen) bei der Berechnung mit berücksichtigen?

In der Hoffung auf Eure Tips!

Gruß
Hans

Hallo!

Wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde ,JA .

Aber es kann die ganze Steuer umgelegt werden. In der Regel nach dem Verteilmaßstab Wohnfläche.
Also im Beispiel 600 € : 360 m³ Gesamtmietfläche x 120 m² Einzelmietfläche = 200 €/Mieter/a.
Nur bei gemischten Wohn/Gewerbe muss man wegen der unterschiedlichen Steuersätze differenzieren.

mfG
duck313

Hallo duck313 und danke für die schnelle Antwort!

Und da kann kein Mieter mit dem Einwand kommen, daß er für Teile des Grundstücks zahlen soll, die gar nicht zur vermieteten Sache gehören?
(Im Mietvertrag ist nichts dazu geregelt)

Gruß
Hans

Guten Tag,

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

nein.

vnA

Und da kann kein Mieter mit dem Einwand kommen, daß er für Teile des Grundstücks zahlen soll, die gar nicht zur vermieteten Sache gehören?

Welche Teile des Grundstücks denn?
Die Grundsteuer für ein bebautes Grundstück bemisst sich nach dem Nutzwert/Wohnwert d.h. bezogen auf Wohnfläche und Ausstattung und hat mit der Grundstücksgröße nichts zu tun.

Sollte ein Mieter mit einem Einwand kommen, so könnte der Vermieter den entsprechenden Grundlagenbescheid (Einheitswertbescheid) des Finanzamts vorlegen, aus dem i.d.R. auch die Berechnungsweise hervorgeht.

Hallo Rudi, danke für Deine Antwort.

Und da kann kein Mieter mit dem Einwand kommen, daß er für Teile des Grundstücks zahlen soll, die gar nicht zur vermieteten Sache gehören?

Welche Teile des Grundstücks denn?
Die Grundsteuer für ein bebautes Grundstück bemisst sich nach
dem Nutzwert/Wohnwert d.h. bezogen auf Wohnfläche und
Ausstattung und hat mit der Grundstücksgröße nichts zu tun.

Heißt das, egal wie groß das Grundstück ist, die Grundsteuer bemißt sich nur anhand der Wohnfläche?
Wenn das Grundstück mit diesem Haus jetzt 3000qm groß wäre oder nur 300qm anstatt der tatsächlichen 800qm - die Grundsteuer ist immer gleich?

Gruß
Hans