Nebenkosten Haus Hof und Gartenpflege 1200€

wir haben derzeit ein kleines Problem mit unserer Vermieterin.
Dabei geht es um die Haus-Hof- und Gartenpflege im Mietvertrag.
Wir leben in einem 2 Familienhaus (im hintehof gibt es noch ein kleines 2 Zimmerhaus das über das Haupthaus mitversorgt wird ergo greift da die 2 Familienhaus Argumentation nicht)mit dem Sohn der Vermieterin und seiner Familie.Nun ist es so das sie Pauschal 1200€ järlich für die Gartenpflege berechnet.Unser ANteil daran wären wohl 400€.Was uns daran sauer aufstösst ist das sie die “Pflege” ihren Sohn erledigen lässt.
Dieser mäh sporadisch 3-4 al im Jahr den Rasen.Trimmt einmal das Efeu und sammelt alle 3-4 Monate rund um das Haus herum die Kothinterlassenschaften ihres Hundes auf.Mehr geschiet nicht.
Hofpflege gestaltet sich so das einmal im Jahr gefegt wird.
Die Pflege des Hauses sieht so aus das der Sohn (wir leben im EG,sie über uns) den oberen Bereich des Hauses saugt und wischt,der untere im EG ist unsere Aufgabe.

Hallo.
Bei Mietsachen kenn ich mich leider nicht aus.
Haus und Anlagen pflege ich alleine und halte sie sauber.
Dafür so fürstlich bezahlt zu werden würde mir auch gefallen.
Trotzdem finde ich die Nebenkosten viel zu hoch.
Kann leider nicht weiterhelfen.
Gruß Agnes

Hallo Guten Tag
Wenn das im Mietvertrag steht, dann müssen Sie alles erledigen.
Mit freundlichen Gruß a.g.

Hallo Guten Tag
Wenn das im Mietvertrag steht, dann müssen Sie alles
erledigen.
Mit freundlichen Gruß a.g.

Im mIetvertrag steht dazu garnichts,zumindest nicht zu dem Aspekt das wir das Treppenhaus reinigen müssen.
Wir bekamen heute endlich die Belege von der Vermieterin doch leider gibt es keinerlei Belege zu dem Thema was mich sehr stuzig macht.
Können wir das anfechten?

Zur Beantwortung der Frage würde ich einen Rechtsanwalt, oder einen Mieterverein fragen, da ich in rechtlichen Dingen nicht der richtige Ansprechpartner bin. Aber aus dem Bauch heraus würde mir die Vorgehensweise auch sauer aufstoßen.

Alles Gute
gartenreinhold

Hallo Zwiebeluhr,
da kann ich leider nicht helfen, das ist Mietrecht und da muss ein Anwalt gefragt werden oder ein Mieterschutzbund. Wir haben ein Einfamiliehaus und müssen uns um alles selbst kümmern, tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.
mfg
birgit

Nun ist es so das

sie Pauschal 1200€ järlich für die Gartenpflege
berechnet.Unser ANteil daran wären wohl 400€.Was uns daran
sauer aufstösst ist das sie die “Pflege” ihren Sohn erledigen
lässt.
Dieser mäh sporadisch 3-4 al im Jahr den Rasen.Trimmt einmal
das Efeu und sammelt alle 3-4 Monate rund um das Haus herum
die Kothinterlassenschaften ihres Hundes auf.Mehr geschiet
nicht.
Hofpflege gestaltet sich so das einmal im Jahr gefegt wird.

Hallo,

also ,das ist ja ein Ding. Ich muß mich ehrlich gesagt wundern, daß Sie sich darauf eingelassen haben - bereits bei Abschluß des Mietvertrages. Wenn es sich bei der Garten- und Hofpflege um das handelt, was Sie angeben, sind das ja nur Arbeiten, die bewirken, daß das Grundstück nicht verwildert. Die Vermieterin lebt mit im Haus und wenn sie und ihre Familie und ihr Hund es sind, die Hof und Garten nutzen, verstehe ich sowieso nicht, warum Ihnen überhaupt etwas in Rechnung gestellt wird.
Wie lange machen Sie das schon mit?

Wäre ich an Ihrer Stelle, würde ich unbedingt einen Anwalt konsultieren und das zur Sprache bringen. Möglicherweise macht er einen Ortstermin und schaut sich den so „aufwendig gepflegten“ Hinterhof an. So, nur durch reden, werden Sie sicher keine Änderung herbeiführen können. Ich würde daher unbedingt raten den Rechtsweg einzuschlagen und prüfen zu lassen, ob Sie überhaupt diese Pflege bezahlen müssen und wenn ja, in welcher Höhe. Die Hauspflege ist ja eine ganz normale Kehrwoche - und dafür noch Geld zu verlangen, wenn Sie Ihren Bereich selbst reinigen ist sowieso ein Witz!

MfG
Greta

Hallo Zwiebeluhr,

das kleine Problem ist aus der Ferne nicht zu lösen. Entscheidend ist, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben.

  1. Wenn Sie für Nebenkosten eine > vereinbart haben (hier 400,- Euro), dann haben Sie die Möglichkeit, die sachgerechte Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben zu fordern. Wenn das nicht geschieht, könnten Sie die Zahlungen angemessen kürzen, müssen dies aber dem Vermieter schriftlich begründen.
  2. Wenn Sie keine Pauschale vereinbart haben, dann muss der Vermieter die ausgeführten Arbeiten und die Zahlungen an den Sohn belegen, also nachweisen.

Dass der Sohn die anfallenden Arbeiten verrichtet, ist nicht zu beanstanden. Eine Fremdfirma wäre vermutlich deutlich teurer. Wichtig ist aber natürlich, dass die vereinbarte Leistung erbracht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,vielen dank für Ihre Antwort und Ratschläge.
Wir haben die Belege die wir von der Vermieterin erhielten nun weitergegeben.

Nein die Vermieterin selbst lebt nicht mit im Haus,sie lebt inen Ort weiter.Ihr Sohn seine Frau samt Kinder leben hier.Das „lustie“ daran ist das im Mietvertrag steht bei Gartenpflege „nach Mieteinheit“.Wir wissen das ihr Sohn keine Miete zahlt.Ergo wird er sich auch nicht selbst für die Gartepflege bezahlen.
Gut offiziell wird vorgegaukelt das er zahlen würde um so finanzielle Leitungen wie Wohngeld ect zu erhalten.
Hier wird so extrem gemauschelt das wir nur noch mit dem Kopf schütteln können.

Wir dürfen den Garten nutzen nach absprache.Jedoch verzichten wir gern drauf da wir nicht unbedingt möchten das unser Kind durch die Hinterlassenschaften des Hundes tobt.

Der Mietvertrag sagt das wir auch für eine Bürgersteigreinigung bezahlen müssen.Dies ist bisher noch NIE passiert.

Wieviel die Haus-Hof- und Gartenpflege uns kostet erfuhren wir erst durch die Nebenkostenabrechnung da im Mietvertrag keine explizite Summe genannt wird…lediglich nach Mieteinheit steht da.

Hallo Herr Schütt.

Wir beanstanden ja auch nicht das der Sohn diese Aufgabe übernehmen würde…er tut es einfach nicht.Er macht nur dann etwas wenn es wirklich sein muss wie z.B nun wo Nachmieter gesucht werden.Ansonsten geschiet nichts.
Es gibt leider keinerlei Belege für die angeblich so kostenintensive Gartenpflege.

Wir haben uns da wirklich täuschen lassen.
Wir haben uns extra vor EInzug erkundigt ob es denn zu großen Nachzahlungen käme…Antwort;
„Ein bisschen was“.
Ein bisschen was bedeutet laut Nebenkostenabrechnung knapp 1600€ für 65 qm.
Diese Summe ist für uns absolut nicht tragbar.Niemand konnte davon ausgehen das sie so horrend augehen würde…niemand bis auf die Vermieter und Vermieterfamilie.Im Nachhinein haben wir erfahren das diese Summe nichts neues ist.Nun wundern wir uns nicht mehr warum hier niemand länger als 2 Jahre lebt.
Angeblich gibt es für dieses Haus einen Energepass.
Auf dem steht das das Haus einem energetischem Neubau gleicht.Völlig unmöglich denn nahc EInzug erfuhren wir das hier nichts isoliert oder gedämmt ist.Wir fragten extra nach es hiess es wäre gedämmt.
Der SOhn hat in Eigenleistung an einer Hauswandseite eine dünne Styroporplatte angebracht.Das wars.
Nun haben wir eine klitschnasse Wohnung,Schimmel und eine Heizung die mal funktioniert und dann wieder nicht.Wenn alle 3 partien heizen gibt sie koplett auf.Das ist so arg das es vorkam das mittem im Duschen unserer Kleinen das Wasser kalt wurde und wir gezwungen waren sie kalt abzuduschen.Im Winter!

Wir haben zum 31.12 gekündigt.Nun macht die Vermieterin uns Ärger.WIR wären an der Feuchtigkeit schuld.
Unser 54l Aquaruim sorge wohl dafür das die Wohnung feucht.Dann wiederum wäre es wohl der enorme Schneesturm von letzer Woche der angeblich in die Rollkästen fuhr.Wir wissen solangsam wirklich nicht mer wie wir mit ihnen umgehen sollen.

wohl etwas viel: lassenSie esdarauf ankommen: zahlenSie einfach nicht und verlangen die Belege(Einsichtnahme Termin schriftlich anforedern).
Pauschal geht soetwas sowieso nicht. Auch wennim Vertrag so benannt!

Es wird immer besser.Ich habe gerade Post von der Vermieterin erhalten.

Sie fodert die Summe zum 11.11 ansonsten würde sie mahnen und dann den Lohn meines Mannes pfänden.
Kann sie das so einfach?

Ich vergaß,zu den Belegen;

Wir haben die Belege erhalten.Darin enthalten waren die Belege für diverse versicherungen,Wasser,Heizölkauf,Wartung und Störungsbeseitigung der Heizung,Neuanschaffung einer Mülltonne,Reinigung de Öltanks.Das wars.mehr Belege haben und bekommen wir nicht.

Hallo guten Tag
Da ist der Vermieter selbts Schuld wenn er keinen Mietzusatz gemacht hat.So können Sie die Zahlung verweigern.
Gruß a.g.

Hallo Zwiebeluhr,

ich kann Ihnen nur raten, sich vor Ort fachliche Hilfe zu holen (Mieterverein, Verbraucherzentrale oder Fachanwalt).
Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie

  • der Betriebskostenabrechnung schriftlich widersprechen, sich die Belege (auch Quittungen des Sohnes) zeigen lassen und vorerst keine Nachzahlung leisten. Wenn es tatsächlich keine Belege gibt, kann der Vermieter die Kosten auch nicht nachweisen. In dem Fall sollten Sie sich zur Zahlung eines aus Ihrer Sicht angemessenen anteiligen Betrages für die Gartenarbeit in der Nebenkostenabrechnung bereit erklären.
  • schriftlich anzeigen, dass Sie sich bei Vertragsabschluss hinsichtlich der Nebenkosten haben täuschen lassen, eine derartige Nachzahlung bei Ihrer Wohnungsgröße läßt keinen anderen Schluss zu.
  • schriftlich auf alle Mängel, auch wenn sie lange bekannt sind, hinweisen.

Prüfen Sie bitte auch noch einmal den Mietvertrag, was ist dort vereinbart.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,

nachdem ich keine rechtlichen Ratschläge erteilen darf, kann ich nur antworten, was ich in dem Falle tun würde.
Ich würde die Vorlage der Rechnung für die Gartenpflege sowie den Beweis der Bezahlung (Quittung) verlangen, was ich als mein Recht ansehe. Eine richtige Rechnung und Bezahlung wird aber zu einem Einkommen führen, das der Sohn dann bezahlen muss. Nur wirklich geflossenes Geld muss meines Erachtens der Mieter auch bezahlen.
Gruß
Bolo2L

Hallo,

wie sieht es heute aus? Haben Sie etwas unternommen? Ich glaube, daß Sie gute Chancen haben diese zusätzlichen Nebenkosten zu senken - denn sie sind derart überteuert. Und wenn Ihre Familie den Garten nicht nutzt - warum sollen sie den Garten für den Sohn finanzieren?

Würde mich freuen, wenn Sie sich nochmal melden!