fragt das der Mieter ? der kann wenig davon absetzen (vielleicht ein paar haushaltsnahe Dienstleistungn).
wahrscheinlich fragt der Vermieter. Der sollte die Abrechnung abwarten. Jede gescheite Hausverwaltung teilt das Hausgeld auf zwischen Nebenkosten, die an den Mieter weitergegeben werden können (durchlaufend) und denen, die abgesetzt werden können.
Was muss der Vermieter tun, wenn die Hausgeldabrechnung des Verwalters eingegangen ist?
Wird dies nachträglich noch in der Steuererklärung geändert oder wird dies in 2013 einfach verrechnet?
Zu 1) Einnahmen und Ausgaben werden in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr eingetragen, in dem
sie gezahlt wurden. Es ist egal, für welches Jahr die Zahlungen erfolgen.
Zu 2) In der Anlage V ist bei den Einnahmen eine Zeile für die
vereinnahmten Umlagen der Betriebskosten vorgesehen. Für das gezahlte
Wohngeld gibt es keine eigene Zeile. Man kann die Summe unter die sonstigen Ausgaben eintragen.