Nebenkosten Hauskauf - Überblick verloren

Hallo,

angenommen, jemand kauft ein Haus und hat schon folgende Posten bezahlt:

  • Notar und Grundbuchbestellung

  • Grunderwerbssteuer

  • Eintragung Grundbuch für 1. Eigentumsvormerkung, 2. Eintragung der finanzierenden Bank

  • was müsste dann noch kommen? Die Rechner im Internet zeigen immer eine viel geringere Summe an, als schon bezahlt wurde (die 5 % des Kaufpreises sind schon „voll“).

Es müsste doch noch die endgültige Eintragung ins Grundbuch, die Löschung der Bank des Verkäufers etc. kommen? Wann kommen diese Kosten? Die Eintragung kann ja dauern… also 5 % stimmmt leider nicht immer…

Es müsste doch noch die endgültige Eintragung ins Grundbuch,
die Löschung der Bank des Verkäufers etc. kommen? Wann kommen
diese Kosten? Die Eintragung kann ja dauern… also 5 %
stimmmt leider nicht immer…

Deine 5% Rechnung mag wirklich nur ein sehr grober Anhalt sein. Es hängt von einigen Faktoren ab.

Vom Notar kommt die Rechnung meist komplett.

Vom Grundbuch kommt noch einmal mindestens der doppelte Betrag der für die Eintragung der Vormerkung bezahlt wurde - nur für die Umschreibung des Eigentums. Wenn der Käufer auch die Kosten der Lastenfreistellung trägt, ggf. noch Grundbuchauszug beantragt wurde wird es natürlich noch teurer.

Die Rechnung kommt nach Vollzug der Umschreibung - wann dies sein wird? Zwischen bald und in einem Jahr ist alles möglich.

ml.

… das heißt, wenn die Vormerkung 400 Euro gekostet hat - kämen noch einmal 800 Euro dazu, plus die Löschung der Bank des Verkäufers - also lieber nochmal etwa 1000 Euro kalkulieren? Aber warum kann die Bank des Käufers denn schon im Grundbuch stehen, wenn die Bank des Verkäufers noch nicht gelöscht wurde?

Es ist üblich in solchen Fällen die Finanzierungsgrundschuld an rangbereiter Stelle - zumindest in Abt. III des Grundbuchs - zu beantragen.
Die Löschungsbewilligung der verkaüferbank ist sicherlich schon erteilt. Der Vollzug der Löschung erfolgt jedoch meist erst mit Eigentumsumschreibung.

ml.

Hallo Marion,

fünf Prozent sind auch zu niedrig angesetzt. Sechs Prozent kommen der Sache schon näher. Grunderwerbssteuer, je nach Bundesland, 3,5 Prozent, plus Notarkosten 1,5 bis 2,0 Prozent, Plus Gerichtskosten 0,5 Prozent.

Die Kosten der Löschungsbewilligung und die Löschung der alten, im Grundbuch eingetragenen Verbindlichkeiten, trägt normalerweise der Verkäufer.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten