Nebenkosten-hausverwaltung

darf ein vermieter Hausverwaltungskosten,die er zu unrecht verlangt hat und ein halbes jahr davor schon mal ausgezahlt hat,aber danach wieder für ein paar monate verlangt hat,auch nach auszug noch länger sagen wir mal 3-4 monate zurückhalten?darf er selbst bestimmen,wann er diese auszahlt?

Für Antworten bin Ich sehr dankbar.

grüße katze65

darf ein vermieter Hausverwaltungskosten,die er zu unrecht
verlangt hat und ein halbes jahr davor schon mal ausgezahlt
hat,aber danach wieder für ein paar monate verlangt hat,auch
nach auszug noch länger sagen wir mal 3-4 monate
zurückhalten?darf er selbst bestimmen,wann er diese auszahlt?

Natürlich nicht, denn dem Hausverwalter steht das Geld überhaupt nicht zu, für einen Einbehalt gibt es daher keinen Grund. Kann natürlich sein, dass der Mieter auch noch eine unerfüllte Forderung hinterlassen hat und der Vermieter sich deshalbso anstellt.

Wolfgang D.