Guten Tag,
ich habe mehrere Fragen.
Sachverhalt:
Mein Vermieter hat mir bis 20.11.2009 noch keine Nebenkostenabrechnung zugeschickt.
Bis wann muss ist er verpflichtet das für das Jahr 2008 tun?
Bekomme ich Geld zurück, wenn die Nebenkosten höher sind als der tatsächliche Verbrauch?
Was kann ich tun wenn der Vermieter in finanzellen Schwierigkeiten ist und er das Geld an anderer Stelle dringend benötigt?
Vielen Dank im voraus.
Suva Reca
Hallo Suva,
wenn er die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.08-31.12.08 erstellt, dann muss sie bis spätestens 31.12.09 bei dir angekommen sein, ansonsten musst du niczht zahlen.
Ich würde aber an deiner Stelle nach Neujahr darauf bestehen, dass er eine NKA erstellt, denn dann kannst du dein möglicherweise zu viel Vorausgezahltes Geld wieder zurück verlangen.
Im schlimmsten Falle gehst du zum Mieterschutzbund.
MfG
Mustafa
Hallo Suva,
der Vermieter muß gemäß § 556 Abs.3 Satz 2 des BGB spätestens bis zum Ende dieses Jahres, also bis zum 31.12.09 die Abrechnung zustellen.
Wenn Sie zuviel bezahlt haben, bekommen Sie die Differenz zurück. Wenn Sie zuwenig bezahlt haben, müssen Sie die Differenz nachzahlen.
Auf jeden Fall sollten Sie die Abrechnung sorgfältig prüfen und ggf. die Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einsehen.
Wenn Sie Anspruch auf Erstattung haben und der Vermieter diese nicht zahlt, können Sie die weiteren Nebenkostenzahlungen entsprechend kürzen. Weisen Sie dann den Vermieter schriftlich mit Begründung auf die Kürzung hin.
Wenn der Vermieter keine Abrechnung erstellt, sollten Sie durch vorsichtige Kürzung der Vorauszahlung Druck ausüben. Auch das sollten Sie schriftlich begründen.
Sollten Sie bis zum Ende dieses Jahres keine Abrechnung erhalten oder weitere Fragen haben, können Sie sich gern wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo Suva,
ich muß meine Antwort ergänzen. Sie gilt nur, wenn im Mietvertrag Mietvorauszahlungen vereinbart sind.
Wenn pauschale Nebenkosten vereinbart wurden, muß der Vermieter nicht abrechnen.
MfG
Jens Schütt