Nebenkosten im Mietvertrag

Hallo allerseits:

Ich habe eine Frage zum mietvertrag. Und zwar:

In meinem mietvertrag steht folgender Passus:

§ 3 Miete

Ziffer 1.

Die Miete beträgt monatlich **** €

Mit dieser Miete sind **sämtliche** Betriebskosten bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt.

Ziffer 2.

Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter
a) für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung von ____ € monatlich
b) für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere Betreibskosten hier eintragen)
______ eine Vorauszahlung von ** €.

In meinem Fall ist der Punkt a) komplett durchgestrichen und beim Punkt b) der Passus Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr auch. Es steht nur Strom darunter und ein Betrag X den ich als Vorauszahlung leiste.

Was muss ich denn nun an Nebenkosten zahlen? Da ich Techniker bin und kein Jurist hoffe ich das mir einer ein Indiz geben könnte.

Ich danke schonmal

Hallo,guten Tag
Das ist bestimmt ein veralteter Mietvertrag.In der heutigen Zeit gibt es sowas nicht mehr, denn die Nebenkosten sind sehr gestiegen.
Heizung,Warmwasser,Abwasser,Müll,Versicherungen,Grundsteuer,eventuell Gartenbenutzung.Allgemeinstrom, Lift,Kleinrepataturen bis 100-150 EURO
MIT FREUNDLICHEN gRÜ?EN A:G:

Danke sehr für die schnelle Antwort.
Aber nur damit ich das richtig verstehe, unter Passus 1 steht doch:„Mit dieser Miete sind **sämtliche** Betriebskosten bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt“. Heißt das nciht, dass ich wenn dort nichst anderes steht, alles andere damit schon abgegeolten ist?

Ich danke nochmal sehr

Danke sehr für die schnelle Antwort.
Aber nur damit ich das richtig verstehe, unter Passus 1 steht
doch:„Mit dieser Miete sind **sämtliche** Betriebskosten
bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt“.
Heißt das nciht, dass ich wenn dort nichst anderes steht,
alles andere damit schon abgegeolten ist?

Ich danke nochm

Hallo
falls sich in 2 nichts anderes ergibt. Sie werden sehen es ergibt sich was anderes.
Das Beste wird sein:Ein neuer Wohnmietvertrag,sonst gibt es nur Ärger. Ade

Strom melden Sie selber beim Versorger an und zahlen auch unmittelbar an diesen.
Den Geamtmietbetrag, der aus der Kaltmiete und dem Vorauzahlungsbetrag für die Nbenkosten gemäß der Aufstellung der Betrieskosten besteht, zahlen Se mtl. im Voraus zum 1. eines jeden Monats an den Vermieter. Der rechnet einmal im Jahr die genauen Betriebkosten nach Vorlage der Abrechnungen für Versicherungen, Grundbesitzabgaben etc. aus und erstattet Ihnen Überzahlugnen oder fordert Mehrkosten nach. Alles sehr unkompliziert.