Nebenkosten-Jahresabrechnung

Angenommen, der Mieter eines 6Familinhauses wird anteilig zu
den Stromkosten herangezogen. Es geht dabei um Stromkosten, die evtl.
für die Benutzung der Garagen (elektronisches Garagentor, Beleuchtung und evtl. auch für Arbeiten mit Elektrogeräten, die in einer solchen
Garage ausgeführt werden)entstanden sind. Dieser Mieter hat aber keine
Garage. Muß er trotzdem seinen anteiligen Stromkostenbeitrag leisten.
Wer kann diese Frage beantworten? MfG Harry

Hallo,

nein, wenn der Mieter keine Garage hat, darf er auch nicht zu den Kosten der Garagen herangezogen werden. Die Anteile für die Stromkosten müssen heraus gerechnet werden. Im Übrigen bei Gebäudebrand / Gebäudehaftpflichtversicherungen beachten, dass in den Kosten bei vorhandenen Garagen diese möglicherweise getrennt ausgewiesen sind. Also Rechnungen vorlegen lassen.

Gruss Günter

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