ein mieter zieht aus einem haus aus, weil er selbst gebaut hat.
eigentlich wollte er das haus kaufen und investierte während der 5 jahre schon ne menge in das haus, mit billigung des vermieters. bei der anfrage nach kauf sagte der vermieter dem mieter ich verkaufe nun doch nicht. dumm gelaufen und geld im haus.nach seinem auszug bekam er 3 monate später die nebenkostenabrechnung in der er wartungskosten für die heizung und auch reparatur vom jalousieband zahlen soll, da es angeblich bei übergabe defekt war.
wartung für heizungsanlage? ist das korrekt, bzw.muss das nicht vorher angemeldet werden, der mieter wusste von nichts.
der mieter antwortete mit nicht zahlung, da er meinte die wartung ist instandhaltung und nicht vom mieter zu tragen. laut mieters rechnung muss der vermieter noch auszahlen.
irgendwann gab es dann nochmal ein schreiben vom vermieters anwalt mit zahlungsaufforderung, auch hier wurde nicht bezahlt und dann gab es 6 monate nix mehr, bis jetzt aufmal der mieter post vom gericht bekam mit einem mahnbescheid. frage muss ich bezahlen? kann ich den mahnbescheid auch einspruch einlegen, wie geht es wohl weiter.
wenn der vermieter sein geld haben will, muss er klagen?
kann der mieter jetzt auch noch die ursumme zahlen oder muss er die mahngebühren auch zahlen?
viele fragen, aber hier gibt es bestimmt antwort, oder?
hab noch was vergessen, wie sieht es mit der verjährung aus?
auszug zum 31.12.2004, nebenkostenabrechnung im märz05 im april05 schreiben vom anwalt, im dezember05 mahnbescheid.
danke für eure hilfe
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nach seinem auszug bekam er 3 monate später die
nebenkostenabrechnung in der er wartungskosten für die heizung
und auch reparatur vom jalousieband zahlen soll, da es
angeblich bei übergabe defekt war.
Wartungskosten für die Heizung ist i.d.R. Mietersache (schau mal im Mietvertrag nach).
Defektes Jalousieband: wurde ein Übergabeprotokoll gemacht? Wenn nein: Vermieter hat Pech gehabt. Wenn ja: ist das Band dort aufgeführt? Dann hat der Mieter zu zahlen, da das Band in seinem Zugriff stand und dann unter „Kleinreparaturen“ fällt.
der mieter antwortete mit nicht zahlung,
irgendwann gab es dann nochmal ein schreiben vom vermieters
anwalt mit zahlungsaufforderung, auch hier wurde nicht bezahlt
und dann gab es 6 monate nix mehr, bis jetzt aufmal der mieter
post vom gericht bekam mit einem mahnbescheid.
Die Vogelstraußtaktik ist in den seltensten Fällen gut!
frage muss ich
bezahlen? kann ich den mahnbescheid auch einspruch einlegen,
Gegen den Mahnbescheid kann Einspruch eingelgt werden. Dann geht´s - so der Kläger will - vor Gericht. Für den Unterlegenen wird´s dann richtig teuer!
kann der mieter jetzt auch noch die ursumme zahlen oder muss
er die mahngebühren auch zahlen?
Wenn der Mieter sich nun entscheidet zu zahlen, dann muss er auch die Mahngebühren und die Anwaltskosten drauflegen. Ist aber immer noch billiger als ein verlorener Prozess. Also gründlich abwägen!
Was die Verährung anbetrifft:
Eine Nebenkostenabrechnung für 2004 muss der Vermieter bis spätestens 31.12.2005 beim (Ex-)Mieter abliefern. Das ganze ist also mitnichten verjährt!