Hallo, sorry erstmals, es wird vielleicht etwas länger. Also als ich in meine damalige Wohnung gezogen bin, bekam ich einen Standartmietvertrag, der dem auch die Position Nebenkostenvorauszahlung mit den verschiedenen Punkten aufgegührt war. Darunter uach der strittige Punkt Heizkosten. (Wohnung 60 qm, 2 Zi.)Die Kaltmiete betrug 800 DM, die NK-Vorauszahlung 190 DM. Trotz der Frage an den Vermieter, ob die NK an den Verbrauch angepaßt sind, was er bejahte und um event. Nachzahlungen zu vermeiden, beschloß ich die NK im Vorfeld von 190 auf 200 DM zu erhöhen. Soweit i.O. Der Einzug war zum 15.12.99.
Anfang März erhielt ich eine Nachforderung vom Vermieter, indem er mich aufforderte, ca. 570 DM an NK nachzuzahlen. Erschien mir zuviel,
aber da ich noch recht neu war, bezahlte ich die Summe (unter Vorbehalt). Ich dachte , da musste ich die NK vom Vormieter bezahlen. Nach einem Jahr, Anfang März kam der Schock, Nachzahlung in Höhe von DM 1850. Dabei wurde, nach massivem Nachfragen beantwortet, die komplette Heizung gesondert abgerechnet. kein Pfennig wurde von der vertraglich vereinbarten NK-Vorauszahlunbg abgeführt. Einem im Haus lebenden paar, ungefähr zur gleichen Zeit eingezogen, ging es ebenso.
Um es einwenig zu verdeutlichen. Das Haus Bj. 58, kein Fahrstuhl, kein Hausmeister, keine Treppenhausreinigung usw. Ich berufstätig, kochete in unter der Woche in der Wohnung usw. Klar die Nebenkosten sidn gestiegen, aber doch nicht um ca. 100%, ohne das der VM reagieren (Anpassung der NK) hätte können. (Vorher lebte ich in einer Wohnung, mit Doormann, Reinigung der Flure, Fahrstuhl und zahlte „nur“ 420 DM NK.) Naja im Zuge dabei kam heraus, dass der VM, Verbräuche des Imbisses, der sich im Haus befand (ca. 60qm groß) 5 Angestellte -dauerhaft anwesend, mit Toilette, da ehemalige Gaststätte, nur zu 1/3 dem Betrieb auferlegte. Das kann nicht ausreichen. Das Dinge brummte einfach, Mültonnen waren in Spitzenzeiten nach 3 Tagen übergelaufen. Der Hof wurde, auf Anweisung des VM wöchentlich abgespritzt, da der Imbiss auch die anliegenden Garagen als Lager nutzte. In den Gragen liefen auch 6 Kühlschränke, eigener Stromzähler? Ich bin der Meinung, dass ein so verbrauchintensiver Betrieb eigene Uhren,Zähler haben muss. Ich ging jedenfalls zum Anwalt im März, dieser schrieb den VM an, er solle doch bitte fehlende Unterlagen in Bezug zu den NK bringen. Nichts passierte, mein Anwalt wurde auch nicht weiter tätig. Jedenfalls kündigte ich die Wohnung fristlos zum July 2002. Ging in die Hose, jedenfalls bekam ich im September ein Schreiben des Amtsgerichtes, mein ehemaliger VM klagt auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Und so kam es dann auch. Da ich in meiner Kündigung den Grund (100 % Erhöhung der NK) nicht nochmals aufgeführt hatte, verlor ich (Kündigung hatte ich ohne den Anwalt gemacht) und musste die Mieten bezahle. Und in meiner Nebenkostensache, Anwalt wurde tätig, denkste, nichts passierte, bei gericht kam durch den gegnerischen Anwalt sogar heraus, dass mein Anwalt auf ein Schreiben von ihm gar nicht reagiert hat. Ist doch schon ein Ding, ich gehe März zum Anwalt, nichts passiert, die Gegenpartei Monate später, die haben einen Termin und ich ?
Bei Gericht bestritt jedenfalls mein Vermieter auch von meinem angedrohten Auszug gewußt zu haben, die NK Sache versuchte ich einzubringen, obwohl mein Anwalt (war anwesend), kein Wort während der ganzen Verhandlung sagte. Die Richterin meinte nur mein VM soll vorangegangene Abrechnung einbringen. Nach ca. 3 Wochen fragte ich den Anwalt, was passierte wäre, ob die Abrechnungen vorliegen. Deiser verneinte, die Gegenpartei hätte auf darauf verzichtet. Jetzt blickte ich nicht mnehr doch. Mit seinen Erklärungen kann ich absolut nichts anfangen. Auf was verichtet. Ich bin doch zum Anwalt und wollte ggf. Klagen (NK). Worauf kann die Gegenartei verzichten? Keine Ahnung. Jetzt sieht es so aus, als wäre meine Kaution auch futsch, ich schrieb dem Vermeiter einen Brief von forderte ihn auf bis Datum x, meine Kaution zu überweisen. Als Reaktion kam ein Schreiben des Anwaltes, die Kaution wäre mit der NK-Nachforderung ausgegliechen.
Das gibt es doch nicht. Bin völlig ratlos!
Um es vorwegzunehmen, selbstverständlich bin ich bereit, berechtige Forderungen zu begleichen, nur für mich ist das eine Täuschung gewesen, niedrige NK anzusetzen um ggf. die Wohnung zu vermieten können. Und die Abrechnungen der NK des Hauses stimmen ja auch nicht, Gewerbetrieb.
Für bestimmte Leute, hab dies auch schon in anderen Foren gepostet und nur beleidigende und nichtsaussagende Anworten bekommen. Ich verzichte auf Eure Anworten. Bsp.: Du hast ja ein zinsloses Darlehen bekommen und ähnlichen Mist.
Sorry für die Fehler, hab das schnell runtergetippt. Fehler dürfen behalten werden 
Gruß
Hallo,
nachdem Du offenbar ein rechtskräftiges Urteil hast, ist hier nichts mehr zu machen. Die einzige Chance wäre noch, dem Anwalt nachzuweisen, dass er fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Nachdem Du einen Anwalt hattest, trotzdem selbst noch weiterhin tüätig geworden bist, sind die Aussichten gering.
Du wirst den Schaden als „Erkenntnis“ abhaken müssen. Leider.
Gruss Günter
Ich würde gegebenenfalls den Anwalt verklagen, da er
1.) dich nicht richtig beraten hat
2.) im besten Falle etwas versäumt hat
3.) im schlimmsten Falle untätig war, was im Falle einer Rechnungsstellung danach m. E. als Betrug aufzunehmen ist.
4.) für die Punkte 1.) und 2.) ist der Anwalt versichert.
Zur Sache selber, muss ich sagen konnte ichmir kein ganz genaues Bild machen, da der Text doch schwer zu lesen und zudem ewig lang war.
Ist bei einem Gerichtsverfahren auch kaum zu vermeiden.
Es mag sich vielleicht hart anhören, wenn ich sage, wenn ich sage, wie kann man nach dem ersten gravierenden Fehler seines eigenen Anwalts diesem noch weiter vertrauen, aber ich kenne auch die Hörigkeit, die besonders wir Deutschen in allem haben.
Dass du jetzt zu einem anderen Anwalt gehen solltest, braucht wohl nicht mehr besonders erwähnt zu werden.