Hallo,
bei den Teilen der Nebenkostenabrechnung, die nach Personenzahl erfolgen: Rechnen Kinder da anders als Erwachsene?
Bis zu drei Monaten darf man ja Besucher aufnehmen. Muss oder kann oder darf der dann in die Abrechnung einbezogen werden?
Gruß
Peter
Hallo,
bei den Teilen der Nebenkostenabrechnung, die nach
Personenzahl erfolgen: Rechnen Kinder da anders als
Erwachsene?
nein 1 : 1
Bis zu drei Monaten darf man ja Besucher aufnehmen. Muss oder
kann oder darf der dann in die Abrechnung einbezogen werden?
Die Grundsteuer fällt nur an wenn die im Haus gemeldet sind
Müssen muss der VM nicht, aber abrechnen kann er man nur was auch angefallen ist.
Wenn im Mvertr. nach Personen abgerechnet wird dann Personentage abzurechnen bei Müll u. Wasser
Jakob
Gruß
Peter
Hallo,
bei den Teilen der Nebenkostenabrechnung, die nach
Personenzahl erfolgen: Rechnen Kinder da anders als
Erwachsene?
Nein - kinder sind ganze Personen !
Bis zu drei Monaten darf man ja Besucher aufnehmen. Muss oder
kann oder darf der dann in die Abrechnung einbezogen werden?
Sollte !
gruß
ad
Hallo,
bei den Teilen der Nebenkostenabrechnung, die nach
Personenzahl erfolgen: Rechnen Kinder da anders als
Erwachsene?
nein 1 : 1
Bis zu drei Monaten darf man ja Besucher aufnehmen. Muss oder
kann oder darf der dann in die Abrechnung einbezogen werden?
Die Grundsteuer fällt nur an wenn die im Haus gemeldet sind
Müssen muss der VM nicht, aber abrechnen kann er man nur was
auch angefallen ist.
Wenn im Mvertr. nach Personen abgerechnet wird dann
Personentage abzurechnen bei Müll u. Wasser
Jakob
Hallo Jakob, hallo Peter,
Kinder werden wie Erwachsene als eine Person gezählt. Was ich aber hier - ist wohl ein Tippfehler - nicht verstehe ist, dass natürlich Grundsteuer nur nach der Wohnfläche oder der Wohneinheit, nicht nach Personenzahl abgerechnet werden kann.
Mir ist zwar die Problematik bekannt, dass dass jemand nur als Person gezählt werden soll, wenn diese Person gemeldet ist. Wenn jemand aber den Lebensmittelpunkt verlegt, dann ist er umgehend zahlungspflichtig, auch wenn er sich nicht ummeldet, weil nach einer Wocher Anwesenheit jemand sich anmelden muss. Der VM oder anderen haben nicht für rechtswidriges Verhalten einer Mietpartei zu haften.
Nun haben wir das Problem des Besuches. Wenn jemand aus dem Ausland auf Besuch kommt oder auch innerhalb unseres Staatsgebietes, hat da einen dauerhaften Wohnsitz, wird wohl als Besucher gerechnet werden müssen. Wer aber gleichzeitig dann von seien Gast aus zur Arbeit fährt, täglich, abends beim Gast ist und übernachtet, wird doch im Traum nicht behaupten wollen, dass er/sie als Gast anzusehen ist.
Diese Berechnung nach Personenzahl erlaubt ohnehin immer ein nicht akzeptables Verhalten. Kleine Haushalte waschen dann für Dritte gegen Entgelt, manche lassen am Wochenende die gesmate Sippe einlaufen zu Baden usw…
Gruss Günter
@günter das sehe ich auch so OWT