Nebenkosten mit 2 Abrechnungszeiträumen

Hallo Experten!

Heute kam unsere Nebenkostenabrechnung. Zuerst einmal ist diese Handschriftlich (zudem noch recht unleserlich).
Daher die erste Frage ist eine solche zulässig?

Die zweite Frage welche mir noch viel wichtiger ist, es wurden 2 Abrechnungszeiträume berechnet. Die „Normalen“ Nebenkosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Wassser, Müll etc. alles vom 01.10 (Tag des Einzugs) bis zum 31.12. Nur die Heizkosten wurde dann mal eben vom 01.10.09 bis zum 30.04.10 abgerechnet (natürlich in der vollen Heizperiode). Nun sollen wir ca. 700€ nach zahlen.

Jetzt die Frage darf der Vermieter einfach so die zwei Zeiträume Abrechnen oder muss er sich da mit seinem Ablesedienst einig werden? Vor allem da er unsere Vorauszahlungen geteilt hat. (Wir Zahlen 130€ Nebenkosten.) D.h. es wurde vom 01.10 - 31.12 65€ für den ersten Teil der Abrechnung berechnet und dann für die Heizkosten 7 mal 65€. Ist eine solche Berechnung überhaupt Statthaft?

Ich danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe.
Micha

Hallo Micha,

grundsätzlich ist gegen die Abrechnungen nichts einzuwenden.
Selbstverständlich darf eine Abrechnung handschriftlich erstellt werden, sie muß natürlich leserlich sein.
Auch daß es zwei unterschiedliche Abrechnungszeiträume gibt, ist zulässig und nicht ungewöhnlich:
Die Betriebskosten werden meist jeweils für ein Kalenderjahr abgerechnet, in Ihrem Fall also nur die letzten Monate des vergangenen Jahres.
Die Heizkosten werden häufig, wie auch in Ihrem Fall, so abgerechnet, daß eine volle Heizperiode enthalten ist, also auf jeden Fall die Zeit von Oktober bis April.
Da Sie Ihre Vorauszahlungen, die grundsätzlich über ein ganzes Jahr kalkuliert werden, nur in den Heizmonaten zahlten, ergibt sich eine Nachzahlung.

Mich wundert die Höhe der Nachzahlung. Sie haben, wenn ich Ihr Schreiben richtig lese, 455,- Vorauszahlung geleistet und sollen noch 700,- nachzahlen, also insgesamt 1.155,- Euro Heizkosten für sieben Monate.
Das erklärt sich auch nicht durch den ungewöhnlich kalten und langen Winter. Ein wichtiger Faktor ist natürlich das eigene Heizverhalten !!!

Entweder liegt hier ein Rechenfehler vor
oder
Sie heizen ungewöhnlich intensiv und der Vermieter hat die Vorauszahlungen auf der Basis der Abrechnung für den Vormieter festgesetzt
oder
die Heizkosten sind in dem Haus immens hoch und der Vermieter hat absichtlich die Vorauszahlungen niedrig angesetzt, um Mietinteressenten nicht abzuschrecken. Ihre Vorauszahlungen hätten auch dann nicht gereicht, wenn Sie schon ein ganzes Jahr gezahlt hätten (12x65,- = 780,- Euro.
Mein Rat:
Lassen Sie sich die Abrechnungsunterlagen zeigen (darauf haben Sie Anspruch) und erläutern.
Lassen Sie sich die hohen Heizkosten und die niedrigen Vorauszahlungen erklären.
Lassen Sie sich zum Vergleichen die Abrechnungen der Vorjahre zeigen.
Ich hoffe, ich konnte helfen und würde mich über Ihre Antwort freuen. Weitere Fragen beantworte ich gern.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo, guten Tag
Fragen Sie doch einfach Ihren Vermieter.
Meine Meinung: Die Stadt bzw Komune rechnet Kalender-Jährlich ab.Die Wärmemesser hat ihren eigenen Ablesetag.
Da kommt es her dass Sie 2verschiedene Abrechnungen erhalten.
Die Abrechnung muss auch verständlich und einfach nachzuvollziehen sein. Sprechen Sie ihren Vermieter deswegen an.Ihr Vermieter will sich Arbeit sparen. Sehen Sie sich alle Belege an und überprüfen sie sie.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Wer ein ganzes Jahr über wohnt, zahlt auch im Sommer die Vorauszahlung für die Winterheizung.
wenn dann nur die Winterzeit dort gewohnt wird, fehlt eben diese Vorauszahlung (sozusagen das Sparbuch, es wurde ja nicht so viel angespart). Dann trifft es hart, die ganze Heizung in einem zu bezahlen.
Das ist aber so.

Es ergeben sich oft verschiedene Zahlungsbereiche bei einer Abrechung: ich habe bei mir 3!!
Die Stadt rechnet immer ab 1.1 bis 31.12, der Stromversorger (nich tdie Stardtwerke!!) zu dem Termin, wann ich den Stromversorger gewechselt habe und zu guter Letzt noch die Versicherungen, die auch zum Rechungsabschluss = Vertragsabschluss ihre Rechungen schicken: so ergeben sich mehrere Perioden, die einmal abgerechnet werden müssen.
Wer dann noch nur im Oktober bis April wohnt, den trifft die Härte des Systems, da ja nicht ein Jahr angespart war: ist aber so, und lässt sich nicht anders machen. Dafür ist das nächste Jahr billiger!
Sonst o.k.?? bei Fragen, einfach nochmals fragen

Hallo,

nein, die von Ihnen geschilderte Abrechung ist nicht zulässig. Vom Gesetzgeber vorgesehen ist die einmal jährliche Abrechnung. Es muss sich also für ein Zeitraum entschieden werden, der nicht unbedingt vom 01.01. - 31.12. gehen muss, sondern auch jahresübergreifend möglich ist. Was die handschriftlich verfasste Abrechung angeht, so ist die m. E. n. zulässig, solange die Abrechnung an sich nachvollziehbar und leserlich ist (kommt auf den Beeinträchtigungsgrad an).

Viele Grüße

Hallo Experten!

Heute kam unsere Nebenkostenabrechnung. Zuerst einmal ist
diese Handschriftlich.
Daher die erste Frage ist eine solche zulässig?

Die zweite Frage welche mir noch viel wichtiger ist, es wurden
2 Abrechnungszeiträume berechnet. Die „Normalen“ Nebenkosten
wie Grundsteuer, Versicherungen, Wassser, Müll etc. alles vom
01.10 (Tag des Einzugs) bis zum 31.12. Nur die Heizkosten
wurde dann mal eben vom 01.10.09 bis zum 30.04.10 abgerechnet
(natürlich in der vollen Heizperiode). Nun sollen wir ca. 700€
nach zahlen.

Jetzt die Frage darf der Vermieter einfach so die zwei
Zeiträume Abrechnen oder muss er sich da mit seinem
Ablesedienst einig werden? Vor allem da er unsere
Vorauszahlungen geteilt hat. (Wir Zahlen 130€ Nebenkosten.)
D.h. es wurde vom 01.10 - 31.12 65€ für den ersten Teil der
Abrechnung berechnet und dann für die Heizkosten 7 mal 65€.
Ist eine solche Berechnung überhaupt Statthaft?

Ich danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe.
Micha

Hallo Micha,

zu 1: Handschriftlich ist okay. Unleserlich nicht. Außerdem muss eindeutig klar zu erkennen sein, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Zu 2:
Du musst prüfen, welcher Abrechnungszeitraum im Mietvertrag vereinbart ist. Sollte dort stehen, dass die Nebenkosten immer zum 30.4. abgerechnet werden , dann stimmt die Sache soweit. Kosten wie Strom, Wasser und Versicherungen werden nicht selten zum Jahresende hin erhoben, deshalb hat Euch Eurer Vermieter wahrscheinlich nur den kleinen Anteil dafür berechnet.
Wie gesagt, Ihr müsst schauen, was im Mietvertrag steht. Der erste Abrechnungszeitraum der Heizkosten darf verkürzt sein. Danach muss es immer jährlich (nicht zwingend kalenderjährlich) passieren.

Zu 3:
Auch hier ist zu prüfen, was im Mietvertrag steht.

Setzt Euch mit dem Vermieter zusammen und klärt die Punkte am Tisch. Solltet Ihr nicht weiterkommen, geht zum Mieterbund.

Gruß
Dieter

Hallo Michael2063,
zu Frage 1:
Es ist zwar nicht der Regelfall, dass man eine Abrechnung handschriftlich erledigt, aber es ist auch nicht gesetzwidrig. Die Daten sind wichtig und die Unterschrift.
Zu Frage 2:
Die Nebenkosten beinhalten Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherungen, Wasser etc.)und Heizkosten. Beides muss getrennt voneinander abgerechnet werden. Der Abrechnungszeitraum muss sich auf ein Kalenderjahr bzw. 12 Monate beziehen (in Deinem Fall 01.01-31.12 natürlich nur anteilmäßig). Die Abrechnung für die Heizkosten darf auch nur den o.g. Zeitraum enthalten, natürlich auch nur anteilmäßig.Also die 4 Monate gehören in die Abrechnung für das Jahr 2010.
Zu Frage 3:
Die Vorauszahlung für Betriebskosten 65.-Euro und Heizkosten 65.-Euro sind sehr niedrig, selbst wenn Du
eine kleine Wohnung hast. Der Vermieter hat sich sicher bei der Vorauszahlung an den Vormieter orientiert. Bitte den Vermieter, die Vorauszahlung etwas höher anzusetzen, das erspart Dir eine hohe Nachzahlung.
Die 700.-Euro würde ich nicht einfach bezahlen, sonder erstmal den Abrechnungszeitraum für die Heizkosten abklären.
Viel Glück und LG minna44

Hallo,
NEIN! Ich kann nur raten, der Abrechnung zu widersprechen (innerhalb von 4 Wochen). Es muss eine einheitliche Abrechnung d.h. für einen einheitlichen Zeitraum vorgelegt werden, da die Abrechnung ansonsten nicht nachprüfbar ist. Wie der Vermieter das macht (z.B. mit der ABlesefirma) ist nicht Ihr Problem. Andere schaffen das ja auch.
Gegen handschriftliche Abrechnungen ist wohl im Prinzip nichts einzuwenden, wenn sie ansonsten korrekt sind, also den Vorschriften entsprechen.
Grüße, Zita

Beides ist m.E. von Seiten des Vermieters möglich.