Durch Umzug endete medin Mietverhältnis am 31.12.2010
Bei der Wohnungsübergabe gab es keinerlei Beanstandungen.
Die Nachzahlung der Nebenkosteabrechnung für das Jahr 2010
sollte von der Kaution abgezogen werden und der Rest mir überwiesen werden. Bis wann hat der Vermieter Zeit mir den Rest der Kaution zurück zu überweisen.
Für die geschätzte Antwort bedanke ich mich im Voraus recht herzlich. Volker Henning
Hallo Volker Henning,
also der Vermieter hat für die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12.11 Zeit, an dem Tag läuft die Frist der Übergabe der Abrechnung für 2010 ab!!
Wenn Du 2009 eine Nachzahlung zu leisten hattest wirst Du es wahrscheinlich auch für 2010 haben. Aber wenn Du eine Gutschrift hattest, dann ist es nicht nachvollziehbar, das er die Kaution einbehalten hat.
Der Vermieter darf höchstens 3 Monate die Kaution einbehalten, wenn Du ausgezogen bist.
Sollte eine Nachzahlung der Nebenkosten befürchtet werden, dann kann er bis zu 1/3 der Kaution einbehalten, aber den Rest hat er Dir schon vor der NK-Abrechnung zu zahlen und zwar innerhalb von 3 Monaten nach Auszug!!
Du hättest also schon seit März 2011 2/3 der Kaution erhalten haben müssen.
Frag schriftlich bei ihm nach und führe auch die früheren NK-Abrechnungen auf. In dieser Höhe darf er das Geld einbehalten, mehr nicht!!
Sollte er sich querstellen, weil ihm jetzt nachträglich noch irgendwas aufgefallen ist, dann geh bitte direkt zum Deutschen Mieterschutzbund (DMB) und zwar schnellstens, denn es gibt auch dafür Fristen, die eingehalten werden müssen!
Alles Gute, Hase1