Nebenkosten nach Auszug

Hallo,

ich bin Ende September aus einer Wohnung ausgezogen, der Mietvertrag lief bis 31.11.
Bleiben also 2 Monate, in denen die Wohnung nicht genutzt wurde. Der Schlüssel wurde schon abgegeben.

Mir ist bewusst, dass ich die verbrauchsunabhängigen Kosten weiter zahlen muss. Doch was genau zählt zu diesen Kosten?

Hier die Posten, die auf der Abrechnung stehen. Welche davon muss ich für die o.g. zwei Monate nicht zahlen?

Wasser- und Kanalgebühren
Schornsteinfeger
Mülltonne/Haushaltsgebühren
Straßenreinigung
Techem Gebühren
Versicherungen
Grundsteuer
Heiz- und Warmwasserkosten
Gemeinschaftskosten
Kabelanschluss

Viele Dank für Eure Hilfe!

Der Schlüssel ist fpr die Abrechung nicht unbedingt wichtig.
Wichtig ist, wie werden die NK abgerechnet?
Das steht im Mietvertrag: also Wasser nach Personenzahl oder qm oder gibt es eine Uhr??
Selobst die Heizung wird zu 70 % nach Verbrauch und 30% nach qm berechnet, also die 30 % werden weiter berechnet, auch wenn kein Verbrauch da ist! (nachsehen, was im Mietvertrag steht: 40/6ß oder 50/50?? 0der 20/80???)

Solange der Vertrag läuft, ist auch alles, was nicht 100% nach Verbauch im Vertrag deklariert ist, zu bezahlen: Müllabfuhr: meist nach Personenzahl oder qm. Der Schlüssel steht im Vertrag.

Im Prinzip ist alles anteilig nach dem Verteiler-Schlüssel zu bezahlen: was , steht im Vertrag!! Wenn nicht, dann ist das auch nicht zu zahlen!!

Hallo,

ich bin Ende September aus einer Wohnung ausgezogen, der
Mietvertrag lief bis 31.11.
Bleiben also 2 Monate, in denen die Wohnung nicht genutzt
wurde. Der Schlüssel wurde schon abgegeben.

Mir ist bewusst, dass ich die verbrauchsunabhängigen Kosten
weiter zahlen muss. Doch was genau zählt zu diesen Kosten?

Hier die Posten, die auf der Abrechnung stehen. Welche davon
muss ich für die o.g. zwei Monate nicht zahlen?

Wasser- und Kanalgebühren NACH QM?? oder PERSONENZAHL?? ODER VERBRAUCH???
Schornsteinfeger
Mülltonne/Haushaltsgebühren
Straßenreinigung
Techem Gebühren
Versicherungen
Grundsteuer
Heiz- und Warmwasserkosten
Gemeinschaftskosten
Kabelanschluss

Viele Dank für Eure Hilfe!

Hallo dreckfrosch (schöner Name),

da es sich bei den genannten Kosten um Betriebskosten handelt, sind Sie verpflichtet, Ihren Anteil zu tragen. Der Leerstand der Wohnung geht zu Ihren Lasten und die Betriebskosten fallen auch für eine leere Wohnung an.
Es tut mir leid, keine günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,
ich gehe davon aus, dass klar ist, dass Sie die Kaltmiete zu bezahlen haben.
Daneben werden die sogenannten „Grundkosten“ fällig, das sind z.B. die bei Wasser- und Heizkosten berechneten Zähler- bzw. Wärmemengenmessgeräte-Gebühren (also Techem-Geräte. Nicht bezahlen müssen Sie nur die reinen Verbrauchskosten, also Wasser- und Heizungsverbrauch, alles andere wird fällig.
Grüße, Zita

Guten Abend!
ar die Schlüsselübergabe offizell? d.H. hat ihr Vermieter den Schlüssel entgegen genommen?
Wenn ja, hat er damit der Beendigung des Mietverhältnis zugestimmt und sie müssen keinerlei Kosten mehr tragen.
Kosten für Müll, Wasser/Kanal,Heiz-/Warmwasser, Kabel sind verbrauchabhängige Kosten und können nach Schlüsselübergabe nicht zu Ihren LastenL.G. Jihet gehen.