Ein Mehrfamilienhaus wurde verkauft. Der alte Eigentümer hat über 3 Jahre keine Nebenkostenabrechnungen gemacht. Dem neuen Eigentümer kann er keinerlei Rechnungen (Stadt, Gas, Wasser, Strom, etc.) vorlegen. der neue Eigentümer hat nur Rechnungen aus dem Jahre 2002/2003.
Die Mieter zahlen alle einheitliche Vorauszahlungen, sagen wir mal in Höhe von 40,- EUR. Die nun vom Eigentümer an die Stadt, Stadtwerke, etc. zu zahlenden Abschüsse werden durch die Vorauszahlungen der Mieter nicht ansatzweise gedeckt.
Grundsätzlich:
Hat der Vermieter die Möglichkeit nach der regulären Nebenkostenabrechnung (Ablesungen sind im September) die Nebenkosten anzupassen? Wenn ja, wie und in welcher Höhe passt er sie am besten an?
Ist eine Erhöhung auch jetzt schon möglich? Kann der Vermieter dies den Mietern vorschlagen? Sind die Mieter dazu verpflichtet? Sollte man die Erhöhung schriftlich festhalten?
Ein Mehrfamilienhaus wurde verkauft. Der alte Eigentümer hat
über 3 Jahre keine Nebenkostenabrechnungen gemacht. Dem neuen
Eigentümer kann er keinerlei Rechnungen (Stadt, Gas, Wasser,
Strom, etc.) vorlegen. der neue Eigentümer hat nur Rechnungen
aus dem Jahre 2002/2003.
Die Mieter zahlen alle einheitliche Vorauszahlungen, sagen wir
mal in Höhe von 40,- EUR. Die nun vom Eigentümer an die Stadt,
Stadtwerke, etc. zu zahlenden Abschüsse werden durch die
Vorauszahlungen der Mieter nicht ansatzweise gedeckt.
Also die NK können durchaus zu niedrig angesetzt werden (Quelle: gerade nicht greifbar). Für Nachforderungen gilt die oben genannte Frist.
Grundsätzlich:
Hat der Vermieter die Möglichkeit nach der regulären
Nebenkostenabrechnung (Ablesungen sind im September) die
Nebenkosten anzupassen? Wenn ja, wie und in welcher Höhe passt
er sie am besten an?
Ist eine Erhöhung auch jetzt schon möglich? Kann der Vermieter
dies den Mietern vorschlagen? Sind die Mieter dazu
verpflichtet? Sollte man die Erhöhung schriftlich festhalten?
Das wäre zumindest empfehlenswert. Immerhin ist er (auf Anfrage ?)zu einer genauen Auflistung der angefallenen Nebenkosten verpflichtet.
falsch ausgedrückt???
Nicht dass wir da jetzt aneinandervorbeireden: Dem neuen Vermieter geht es nicht um die Nachforderung. Das ist das Problem des Vorbesitzers. Hier geht es nur darum dass auf die Mieter nach der Nebenkostenabrechnung eine hohe Nachzahlung zukommen würde, weil halt die Nebenkostenvorauszahlungen bisher so gering waren. Der neue Vermieter will dieser hohen (unerwarteten) Nachzahlung halt entgegenwirken!
Kann der Vermieter nun einfach im Vorfeld schon die Nebenkostenvorauszahlung anpassen??
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nicht dass wir da jetzt aneinandervorbeireden: Dem neuen
Vermieter geht es nicht um die Nachforderung. Das ist das
Problem des Vorbesitzers. Hier geht es nur darum dass auf die
Mieter nach der Nebenkostenabrechnung eine hohe Nachzahlung
zukommen würde, weil halt die Nebenkostenvorauszahlungen
bisher so gering waren. Der neue Vermieter will dieser hohen
(unerwarteten) Nachzahlung halt entgegenwirken!
Das war schon klar
Kann der Vermieter nun einfach im Vorfeld schon die
Nebenkostenvorauszahlung anpassen??
Ja, weil es sich nicht um Mietzahlungen handelt (‚nur‘ bis zu 20% Erhöhung pro Jahr und Gegend). Allerdings kann der Mieter bei erwiesener zu hoher Vorauszahlung bis zu _drei_ Jahre auf einer Rückzahlung des zuviel Bezahlten bestehen.
Hallo,
natürlich kann und darf ich als Eigentümer meine Nebenkostenabrechung anpassen,
wenn Verbrauchsmässig die einzelnen Nutzparteien einen derart höheren Verbrauch
bewerkstelligen.
Wer sollte mich als Vermieter daran hindern wenn ich dies in gerechter Weise
Einfordere.