Nebenkosten-Nachforderung an ehemaligen Mieter, welche jetzt "Sozialfall" ist

Stellen wir uns folgendes Szenario vor.

Vermieterin hat ein Haus, in dem seit Jahren die ca. 80jährige Mieterin „Mutter“ in einer Wohnung wohnt.
„Mutter“ wird krank und muss Herbst 2014 ins Pflegeheim. Tochter übernimmt die Kündigungs- und Räumungsabwicklung nach Vollmacht-Vorlage, sodass die Wohnung noch im Herbst 2014 an Vermieterin zurückgegeben werden kann. Mutter ist zu dem Zeitpunkt laut Aussage der Tochter nicht entmündigt.
Tochter teilt Vermieterin mit, dass alle Korrespondenz an sie (Tochter) zu richten sei, da Mutter im Heim sowas nicht begreifen bzw. bearbeiten könne und sagt zweimal schriftlich zu, dass die Nebenkostenabrechnung für 2014 bezahlt würde.

Nebenkostenabrechnung für 2014 über einen Nachzahlungsbetrag von knapp 170 € wird im Jan 2014 erstellt und der Tochter zugestelt, da sie sich als bevollmächtigte Vertreterin dargestellt hat und die Herausgabe der Adresse von Mutters Pflegeheim verweigert hat.

Nach zugang der NKA teilt Tochter mit, Mutter seie jetzt Sozialfall und somit nicht mehr zahlungspflichtig. Nachweis hierüber würde nur nach anwaltlicher Aufforderung erbracht.

  1. Frage: Ist dem so, dass ein Sozailhilfeempfänger keinerlei Rechnungen / Verbindlichkeiten zu zahlen hat?
    Ich habe hierzu gefunden, dass es einen Vollstreckungsschutz gibt, der aber für jede Forderung einzeln beantragt werden muss und dass ein Sozialhilfe-Empfänger die Sozialhilfe nicht zur Begleichung von „Altlasten“ / Schulden nutzen dürfe.
    Des weiteren habe ich gelesen, dass das Sozialamt zwar in bestimmten Fällen Miet- und Nebenkosten-Schulden übernimmt, dies aber nur, wenn dadruch eine drohende Kündigung des Sozialhilfempängers abgewendet werden kann, sofern er noch in der gleichen Wohnung wohnt, was hier durch den Umzug ins Pflegeheim nicht der Fall ist.

Vermieterin geht davon aus, dass Eltern und Kinder eines „Sozialfalls“ dessen Verbindlichkeiten zu übernehmen haben. Darauf teilt Tochter mit, sie habe einen Gerichtsbeschluss, laut dem weder sie noch andere Angehörige die Verbindlichkeiten der Mutter zu begleichen haben. Auch dieser Gerichtsbeschluss würde nur nach anwaltlicher Anforderung vorgelegt.
2. Frage: Kann es solche Beschlüsse geben, die sämtliche Angehörige von der Übernahmepflicht befreien, wodurch dann niemand mehr die Verbindlichkeiten der Mutter tragen müsse.

Die Tochter sagt ganz klar, sie wird weder ihre Mutter über die Zahlungsaufforderung unterrichten, noch selbst etwas veranlassen, da sie weder sich noch Mutter in der Zahlungspflicht sieht. Außerdem solle die Vermieterin gerne ohne Ablauf der Zahlungsfrist direkt einen Anwalt oder auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, was den Eindruck erweckt, dass es ihr Freude bereiten würde, wenn die Vermieterin sich somit selber weitere Kosten verursachen würde.

  1. Frage: Macht es nun überhaupt Sinn, einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder würde die Vermieterin zusätzlich auf den Kosten für den Anwalt sitzen bleiben, weil der Anspruch gegenüber der Mutter auf Grund ihrer Einstufung als „Sozialfall“ sowieso nicht einzutreiben ist?
    Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden.

Ich bedanke mich für jede Antwort.

Liebe Grüße
Frau Schmitz

Hallo!

Da geht Vermieterin aber von etwas Falschem aus.
Wieso müssen Kinder die Schulden der Eltern aus einem Mietvertrag oder sonstigem übernehmen ?

N E I N

Nicht einmal im Todesfall müssten die Erben das machen, sie können ja ein verschuldetes Erbe ablehenen.

Es ist das alleinige Risiko des Vermieters, dass evtl. mal ein Mieter Schulden hinterlässt.
170 €, ich glaub es geht los !

Was sollen denn die sagen, deren Wohnung für 20.000 € geräumt, gereinigt und renoviert werden muss, weil Mietnomaden drin gehaust hatten und vor der Zwangsräumung noch alles zerstört hatten ?

Wenn die Tochter die Mieterin mit ihrer Vollmacht rechtlich vertreten darf, dann wäre sie auch für die Entgegennahme von Forderungen zuständig.
Aber nicht für das bezahlen, wenn nichts mehr an Vermögen da ist. Und das ist es doch offensichtlich, mindestens aber nach Erklärung der Tochter so.

Mag ja sein, es wird die ganze Rente für die Heimkosten benötigt, Vermögen war keines da, Sozialamt muss sogar noch Zuzahlung leisten.

Man sollte Anwalt oder Gerichtsvollzieher schnell wieder vergessen.  Der Fall ist aussichtslos. Und bei der Höhe der Forderung keinen Gedanken wert !

MfG
duck313

Hallo duck313,

danke für Deine Antwort.

Die Vermieterin hat sich einen Sozialhilfe-Antrag angeschaut und da müssen Eltern und Kinder angegeben werden, da das Sozialamt diese zur Zahlung des Lebensunterhalts und von laufenden Verbindlichkeiten heranziehen darf.
Daher die Annahme, dass in diesem Fall die Tochter die Kosten evtl. übernehmen müsse.

Ich stimme Dir auch zu, dass 170€ im Vergleich zu anderen Schäden relativ gering sind, aber auch 170€ ist kein Betrag, den man jemand Fremden einfach so schenken möchte…

Gruß
Frau Schmitz

Hallo!

[…]
Nicht einmal im Todesfall müssten die Erben das machen, sie
können ja ein verschuldetes Erbe ablehenen.

Das verstehe ich nicht ganz, wird man nicht erst durch Annahme zum Erben? Das heißt, wer ablehnt, ist gar kein Erbe! Irgendwie mach das so keinen Sinn…

Es ist das alleinige Risiko des Vermieters, dass evtl. mal ein
Mieter Schulden hinterlässt.

Das stimmt… Daher sollte der Vermieter halt vorher schauen, dass er genug Geld eintreibt um so etwas verschmerzen z können

170 €, ich glaub es geht los !

Was möchtest Du damit sagen?

Was sollen denn die sagen, deren Wohnung für 20.000 € geräumt,
gereinigt und renoviert werden muss, weil Mietnomaden drin
gehaust hatten und vor der Zwangsräumung noch alles zerstört
hatten ?

Ist mir glücklicherweise noch nie passiert.

Wenn die Tochter die Mieterin mit ihrer Vollmacht rechtlich
vertreten darf, dann wäre sie auch für die Entgegennahme von
Forderungen zuständig.
Aber nicht für das bezahlen, wenn nichts mehr an Vermögen da
ist. Und das ist es doch offensichtlich, mindestens aber nach
Erklärung der Tochter so.

Das sehe ich noch nicht so. Pflegeheim bedeutet noch nicht „Sozialfall“ und den Nachweis will die Tochter ja nicht rausrücken? Warum denn nur…?

Mag ja sein, es wird die ganze Rente für die Heimkosten
benötigt, Vermögen war keines da, Sozialamt muss sogar noch
Zuzahlung leisten.

Der Nachweis fehlt…

Man sollte Anwalt oder Gerichtsvollzieher schnell wieder
vergessen.  Der Fall ist aussichtslos. Und bei der Höhe der
Forderung keinen Gedanken wert !

Sehe ich anders… Auskunft beim Einwohnermeldeamt holen und Mahnbescheid beantragen. Mit dem Titel dann zum Gerichtsvollzieher der holt sich eine Auskunft über vorhandene Konten, da lässt man pfänden. Wenn da nix drauf ist, zahlt die Tochter vielleicht immer noch lieber, anstatt den Gerichtsvollzieher im Pflegeheim die Sachen ihrer Mutter durchsuchen zu lassen.
Wegen 170 € will sie das ihrer Mutter antun…?

170 €, ich glaub es geht los !

Interessant wäre übrigens die Formulierung der genannten „zweimaligen schriftlichen Zusage, die Nebenkosten zu begleichen“, bitte mal den Wortlaut hier posten.

Greetz
T.

Hallo,

Das verstehe ich nicht ganz, wird man nicht erst durch Annahme
zum Erben? Das heißt, wer ablehnt, ist gar kein Erbe!
Irgendwie mach das so keinen Sinn…

der Erbe ist nach Gesetz Erbe, bis er selbiges ausschlägt. Wer die Frist (normalerweise 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalles) zur Ausschlagung verpennt, erbt dann auch die Schulden des Erblassers.

Gruß
T.

Die Vermieterin hat sich einen Sozialhilfe-Antrag angeschaut und da müssen Eltern und :Kinder angegeben werden, da das Sozialamt diese zur Zahlung des Lebensunterhalts und :von laufenden Verbindlichkeiten heranziehen darf.

Anschauen und verstehen sind zwei Paar Schuhe.

Auch das Sozialamt muss mitnichten generell Verbindlichkeiten übernehmen und kann sich auch nicht generell an Familienangehörigen schadlos halten. Das Ganze ist dann doch sehr viel komplexer als es sich manche Vermieterin träumen lässt.

Zudem: was lässt die Vermieterin glauben, ihr Status (mit allen rechtlichen Konsequenzen) sei ähnlich dem einer Behörde / eines Amtes?

Ihre Vertragspartnerin ist nur und ausschließlich die Mieterin, nicht aber die Angehörigen - auch nicht als Bevollmächtigte - oder das Sozialamt => Forderungen gegenüber Tochter oder Amt kann se knicken …

Nach zugang der NKA teilt Tochter mit, Mutter seie jetzt Sozialfall und somit nicht mehr zahlungspflichtig

Das ist natürlich falsch: auch Sozialhilfeempfänger müssen für ihre Kosten geradestehen; die Zahlungspflicht endet nicht mit Eintritt des Sozialhilfebezugs.

Ob man als Vermieterin das Ganze rechtlich auf die Spitze treiben möchte, muss man selbst entscheiden. Kann sein, dass die Tochter lügt, kann sein, dass sie die Wahrheit sagt: im letzteren Fall wird man möglicherweise Ansprüche vor Gericht und mit Hilfe eines Anwaltes bestätigt bekommen, sie jedoch nicht in bare Münze verwandeln können. Im Gegenteil: das Ganze kann noch teurer werden … hat man allerdings eine Rechtsschutzversicherung … nunja … dann sollte man die doch erstmal kontaktieren … :wink: