Bei der Überprüfung der NK-Abrechnung sind mehrere Fehler aufgefallen.
Dem Vermieter waren diese (laut eigener Aussage) nicht bewußt, da dieser alles über eine Abrechnungsfirma machen läßt.
Es wurde in Ruhe darüber gesprochen und die Korrektur rückwirkend für die letzten 5 Jahre vereinbart.
Es erfolgte einer Korrektur, leider wurde jedoch nicht alles korrigiert.
Daher wurde nochmal nachgehakt.
Es erfolgte wieder ein ordentliches Gespräch mit dem Vermieter (vor Zeugen) und er
sagte erneut zu sich nochmals darum zu kümmern.
Als nichts passiert ist wurde nochmal nachgefragt.
Der Vermieter hat wohl einige andere Probleme und war daher nicht mehr so ruhig im Gespräch.
Nun kam wieder eine Korrektur - allerdings nur vom letzten Jahr.
Könnte der Mieter die Korrektur für die vergangenen Jahr auch noch verlangen, da ursprünglich kein Widerspruch eingelegt wurde aber andere Fehler auch rückwirkend
korrigiert wurden und somit ja neue Abrechnungen ergangen sind?