hallo,
ein vermieter zieht im september 2013 in eine mietwohnung ein. im mai 2014 werden die zähler abgelesen.
der mieter erhält im jahr 2014 KEINE nebenkosten abrechnung. da dieser von einer nachzahlung ausgeht ( er zahlt wenig NK voraus ) verhält er sich ruhig.
im mai 2015 werden wieder die zähler abgelesen und jetzt erst erhält der mieter die abrechnung von 2014 UND als anhang die NK abrechnung 2013.
2013 und 2014 muss er jeweils nachzahlen.
was ist aber speziell mit 2013 ? MUSS er diesen betrag noch zahlen ? oder verjährt ?
wer weiss was ?
mfg