Nebenkosten nachzahlen noch zahlen ?

hallo,

ein vermieter zieht im september 2013 in eine mietwohnung ein. im mai 2014 werden die zähler abgelesen.

der mieter erhält im jahr 2014 KEINE nebenkosten abrechnung. da dieser von einer nachzahlung ausgeht ( er zahlt wenig NK voraus ) verhält er sich ruhig.

im mai 2015 werden wieder die zähler abgelesen und jetzt erst erhält der mieter die abrechnung von 2014 UND als anhang die NK abrechnung 2013.

2013 und 2014 muss er jeweils nachzahlen.

was ist aber speziell mit 2013 ? MUSS er diesen betrag noch zahlen ? oder verjährt ?

wer weiss was ?

mfg

Hallo,

Die regelmäßige Verjährung ist innerhalb des BGB gesetzlich geregelt und beträgt im Mietrecht gemäß § 195 BGB 3 Jahre, beginnend mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Du wirst also zahlen müssen. Zu recht.

Gruß,
Steve

Guggugs,

sagt Dir § 556 Abs 3 BGB vielleicht etwas?

Schöne Grüße

MM

Hallo, die Verjährung ja, aber die Betriebskostenabrechnung hat zusätzlich zu der Verjährung eine Verwikrung, das Bedeutet, das diese nach ein Jahr, nach ende des Abrechnungszeitraumes nicht mehr gültig ist und im Gegensatz zu Verjährung keine einrede bedarf.

Sprich 2013 kann ignoriert werden. Dennoch sollte man, um sich ärger zu ersparen den Vermieter darauf hinweisen, dass dies verwirkt sei.

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Hallo,

meines Wissens muss eine Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres erfolgen, sonst erlöschen Ansprüche des Vermieters.
Habe selbst mal eine Abrechnung erst 13 Monate nach meinem Auszug erhalten und erfolgreich auf die Verjährung hingewiesen.

Gruß, Paran