Nebenkosten nachzahlung Eigentum

Hallo
Seit letztes jahr im mai haben wir eine neue Hausverwaltung. Diese Verwaltung schickt mir seit dem immer eine Rechnung der Nebenkosten von 2010 und 2011. Der vorherige verwalter hat sivh nicht um diese Abrechnungen gekummert so das sich das jetzt angehäuft hat. Die jetztige summe beträgt 5000euro.
Meine frage was kann ich tun? Kann man den alten verwalter dafür verantwortlich machen? Ich mein niemand hat mal eben 5000 euro die man mal eben zahlen kann. Mit einer raten Zahlung von 50 euro monatlich ist er auch nicht einverstanden. Zuletzt droht er mir mit mahnverfahren.
Was tun ?
Danke im voraus

Hallo almsakni,

die Hausverwaltung muss jährlich über die Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft abrechnen und für das nächste Jahr einen Wirtschaftsplan erstellen. Sollte dies versäumt worden sein, so kann man dafür die alte Hausverwaltung haftbar machen.

Für die angefallenen Kosten der Eigentümergemeinschaft müssen jedoch die Eigentümer selbst aufkommen. Diese verfallen nicht, wie es bei Betriebskostenabrechnungen von Mietern der Fall ist. Da die Rechnungen der Gemeinschaft ja wohl alle bezahlt wurden, muss in den zurückliegenden Jahren 2010 und 2011 anscheinend genügend Geld vorhanden gewesen sein.

Sollten die Abrechnungen korrekt sein und Sie tatsächlich 5.000 Euro auf einen Schlag nachzahlen müssen, so müssen Sie das Geld irgendwo auftreiben, möglicherweise in From eines Kredites.

MfG
Patrick Koltes

der Verwalter, welcher bestellt ist, muss die Abrechnungen machen, da nur noch er Zugriff zu den Daten / Rechnungen etc. hat.
Wegen den Rückständen würde ich auf jeden Fall - auch ohne Zustimmung - die zusätzlichen Raten über € 50,00 leisten. Allerdings dauert dies eine Weile, bis € 5.000,00 erledigt sind. Hier würde ich einen Antrag auf Stundung bei der nächsten Versammlung stellen + Zinszahlung. Richtig wäre jedoch, zur Bank zu gehen und ein Darlehen aufzunehmen, da die WEG keine Bank ist und die Miteigentümer nichts dafür können, dass Du zu wenig Vorauszahlungen geleistet hast.
Die Höhe dieses Rückstandes kommt ja auch nicht aus einem Wirtschaftsjahr - also hättest Du bereits eigenständig früher mehr bezahlen können. Das liegt in Deinem Verantwortungsbereich. Zu sagen, der Verwalter wollte ja nichts entbindet Dich nicht von Deiner Verantwortung. Hier wurde über Jahre zuwenig von Dir geleistet. Diese Situation hast Du billigend in Kauf genommen.
Der Verwalter handelt - im Gegensatz zu dem Vorherigen - föllig korrekt und ich würde bis zur Zwangsversteigerung gehen, denn sonst haftet der neue Verwalter für die Versäuminsse des alten Verwalters.
Klar kannst Du den alten Verwalter verklagen - sollte er in den letzetn Jahren keine Abrechnung vorgelegt haben. Sollte jedoch abgerechnet worden sein, und die Gemeinschaft hat den Verwalter entlastet, dann sieht das ganz schlecht aus für Dich.

Grüße el Lobo,

Hallo lieber Ratsuchender,

zuerst einmal eine Nachfrage. Handelt es sich hier um beschlossene Betriebskostenabrechnungen? Haben Sie immer Ihre Hausgeldvorauszahlungen geleistet? Was bedeutet, er schickt Ihnen eine RECHNUNG? Dies müsste vorab geklärt werden um die Situation einschätzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Behrend
ARCO-Immobilien
Hausverwaltung

Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres dem Mieter zugestellt werden, also z.B. Kalenderjahr 2010 bis 31.12.2011 usw. Danach wäre eine Nachzahlungspflicht verjährt und nicht mehr fällig. !

Hallo,

als Eigentümer sind Sie für die Verwaltungsnebenkosten generell zahlungspflichtig, auch für die letzten Jahre. So hätten Sie eigentlich auch darauf achten müssen, dass die Abrechnungen der Jahre 2010 und 2011 erfolgen. Da ja immer auch mit Nachzahlungen zu rechnen ist, wäre es auf jeden Fall sinnvoll gewesen, Rückstellungen vorzunehmen.

Sie können nur nochmals versuchen, mit der Verwaltung eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

MfG
Rheinbahnerin

Wenn man sich als Eigentümer nicht darüm kümmert das der Verwalter jedes Jahr abrechnet kann das schon passieren. Aus den Abrechnung muss ja zu ersehen sein ob alles richtg ist. Die Abrechnungen müssen ja auch in der Eigentümerversammlung beschlossen und genehmigt werden.
Dann sind Sie natürlich auch sofort fällig.
Bei einer Rate von 50,–€ mtl. würde die Abzahlung ja 8 Jahre dauern. Die WEG braucht doch das Geld . Die Kosten sind vermutlich doch auch enstanden.
Gruß
K.P:

Hallo,

auch hier gehe ich von einem fiktiven Fall aus.

Dem alten Verwalter ist zwar vielleicht „moralisch“ was anzulasten, rein rechtlich jedoch wohl eher nichts.

Im Gegenteil könnte argumentiert werden, daß durch die späte Abrechnung der Mieter einen vorteil hatte, da er durch eine späte Abrechnung das Geld länger auf seinem Konto behalten konnte und damit einen Zinsvorteil erwirtschaften konnte.
Daher ist es eigentlich das Interesse des Eigentümers, daß die Abrechnungen zeitnah und die Nebenkosten in angemessener Höhe verlangt werden. Denn bis zur Abrechnung geht der Vermiter mit den Kosten in Vorleistung.

Was aber wohl eher die Frage ist, was man gegen die Forderung tun kann. Hier kommt es sehr darauf an, wann denn die Abrechnungen eingetroffen sind und wann das jeweilige Wirtschaftsjahr endete.

Kurz gesagt, wenn die Abrechnung 365+1 Tage NACH dem ende des Wirtschaftsjahres ankommt, dann sollte ein hinweis auf die sogenannte Ausschlußfrist genügen damit die Forderung eingestellt wird.
§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB

Alle anderen Wege sind eher Kleinkrämerei und rechtlich wackelig, wobei eine Überprüfung der Abrechnung auf Korrektheit sicherlich nicht schaden kann.

Mit freundlichen Grüßen

www.rk-hausverwaltung.de

Hallo,

leider läßt sich auf Grund der geschilderten Fakten keine Antwort geben, es fehlen zuviele Informationen!

  1. Ich vermute, dass Sie einer der Eigentümer sind?!

  2. Hat es jemals eine Eigentümerversammlung mit Abrechnung, Entlastung, Wirtschaftsplan, usw. gegeben?

  3. Wie, bzw. von welchem Geld wurden denn Rechnungen (Allgemeinstrom, Heizkosten, Versicherungen) bezahlt?

  4. Haben Sie jemals eine Abrechnung und damit verbunden eine Zahlungsaufforderung erhalten?

  5. Haben Sie dann die von Ihnen verlangten Zahlungen geleistet?

  6. Wie ist es zu dieser Forderung über 5000 Euro durch die Verwaltung gekommen? Waren Sie auf der von der neuen Verwaltung (doch hoffentlich) abgehaltenen Versammlung? Wie wurde dort diese Summe begründet?

  7. Stehen auch bei anderen Eigentümern noch offene Forderungen zu Buche?

Mit diesen Fragen möchte ich zeigen, dass also nahezu alle Fragen noch offen sind. Bei der hohen, von Ihnen geforderten Summe sollten Sie einen Anwalt konsultieren, da ich mir u.U. durchaus ein Fremdverschulden (durch den alten Verwalter) vorstellen könnte. Wenn Sie von monatlichen Abzahlungsbeträgen von 50.- Euro sprechen, muss Ihre wirtschaftliche Situation mit berücksichtigt werden, Sie hätten u.U. dann sogar ein Recht darauf, dass Ihre Anwaltskosten vom Sozialamt übernommen werden.

Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie (auch formlos!) Widerspruch einlegen - sollten Sie nicht reagieren, kann umgehend ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden!

Hallo Almsakni,

sind Sie Mieter oder Eigentümer? Als Eigentümer haben Sie keine Chance, da müssen Sie bezahlen und sich ggf. mit Ihren Miteigentümern über eine Ratenzahlung einigen. Als Mieter sollten Sie gelassen bleiben. Die Rechtssprechung sagt, dass eine Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 nach Ablauf des Wirtschaftsjahres der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Mieter erfolgen muss, wenn eine Nachforderung besteht. Kommt die Abrechnung später muss der Mieter nicht mehr zahlen. Aber Achtung: das Wirtschaftsjahr läuft nicht zwangsläufig vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Es kann auch unterjährig laufen, z.B. vom 01.06.-31.05. eines Jahres (ist auch nicht abhängig davon wann Sie eingezogen sind).

im Zweifelsfall investieren Sie als Mieter einen kleinen Jahresbeitrag (ich glaube so um die 60 Euro) und gehen zum Mieterschutzbund. Der schreibt dann ggf. auch Ihrer Hausverwaltung kostenlos.

Viel Glück
Claudia

Hallo,

wie ist das gemeint, „der vorherige Verwalter hat sich nicht um die Abrechnungen gekümmert“ - hat er keine Abrechnungen erstellt oder hat er säumige Zahler nicht angemahnt? Wenn keine Abrechnung für das vergangene Jahr und kein neuer Wirtschaftsplan für das neue Jahr erstellt worden ist, dann gilt ja der letzte Wirtschaftsplan automatisch weiter - monatlich Geld bezahlen muss man dann ja auch und kann nicht einfach gar nichts mehr zahlen, bloß weil keine Abrechnung gekommen ist (anders ist das Zustandekommen von 5000 Euro Schulden wahrscheinlich nicht erklären?). Das monatliche Hausgeld ist für die Bezahlung von Wasser, Strom, Heizung und Versicherungen etc. da und diese Rechnungen müssen bezahlt werden.
Mit Schulden an die Eigentümergemeinschaft sollte man sehr vorsichtig umgehen - diese hat im Zweifelsfall das Recht, die Wohnung des säumigen Zahlers zu pfänden und durch eine Zwangsversteigerung ihr Geld zu bekommen.
Bei einer Abzahlung von 50 Euro pro Monat ist man in 100 Monaten, sprich mehr als 8 Jahren, mit der Bezahlung der Schulden fertig (Zinsen nicht eingerechnet) - soviel Geduld kann man von den Miteigentümern, die für die Schulden von säumigen Miteigentümern mit aufkommen muss, in der Regel nicht verlangen.

Guten Morgen

Mein Wissen bezieht sich auf Stockwerkeigentum in der Schweiz und da habe ich mehrere Verwaltungen.
Sind Sie Eigentümer oder Mieter? Wenn Sie Eigentümer sind, dann konnten Sie an den mindestens einmal jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung mitbestimmen wegen der Hausverwaltung und dem Wechsel. Da wurden mit dem Wechsel sicher von anderen Miteigentümern die schlechte Abrechnung oder eben gar keine der Nebenkosten vom 2010 und 2011 gerügt und nachverlangt. Daran kann die alte und neue Verwaltung nichts ändern, dass Nebenkosten zu zahlen sind. Die alte Verwaltung kann auch nicht zur Zahlung der alten Rechnungen belangt werden. Somit muss die Eigentümerversammlung halt schauen, wie der Zahlungsplan für die Eigentümer betreffend Nachzahlungen gestaltet werden kann. Dass Sie die Nebenkosten bezahlen müssen ist ganz klar. Etwas blauäugig, im Wissen, dass Nebenkosten anfallen, keine private Rückstellung für diese jedes Jahr in etwa gleichen Kosten gemacht zu haben…
Wie machen das die anderen Eigentümer? Eine Versammlung einberufen und das Thema angehen.
Bei uns werden aufgrund eines Jahresbudgets Vorauszahlungen beschlossen und auch gemacht. Sonst ist die Eigentümergemeinschaft ja gar nicht liquid, um die laufenden Kosten wie Strom, Wasser, Unterhalt, Reinigung bezahlen zu können. Ist ja kaum möglich, dass sie zwei Jahre nichts bezahlten (sicherlich auch die anderen Eigentümer), sonst wäre ja gar kein Geld mehr da gewesen.

Stellen Sie sich vor, mit monatlich 50 Euro bei einer Summe von 5000 Euros, da zahlen Sie ja 10 Jahre ab. Beachten Sie das Reglement für Ihre Eigentümergemeinschaft, da steht sicherlich drin, dass der Eigentümer für die Nebenkosten aufzukommen hat und sonst angemahnt wird. Die neue Verwaltung macht nur das, was Sie muss. Sie können sich nicht auf die alte Verwaltung abstützen, Sie schulden die Beiträge. Die anderen Eigentümer sicher auch. Verlangen Sie die Einberufung einer Eigentümerversammlung, es braucht noch ein paar Eigentümer dazu, die gleicher Meinung sind, dann beschliessen Sie Akontozahlungen im Ausmass der üblichen Jahres-Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten, dann haben Sie für die Zukunft Ruhe. Dann noch einen Zahlungsplan für die „Altlasten“ 2010 und 2011. Rausschieben über zehn Jahre geht sicherlich nicht.
Herzlichen Gruss, Hanspeter.

Hallo,
die Höhe der Nebenkosten erscheint mir als sehr ungewöhnlich,ebenso der Zeitrahmen aus 2010 und 2011.Ohne einen näheren Hintergrund kann ich leider keine Aussage treffen.Tut mir leid.

Hallo,

zum einen sind 5000 Euro für zwei Jahre sehr hoch!
Fordere die Detailrechnung an!
Dann gibt es eine sogenannte Frist,in der der Vermieter die Nebenkosten Abrechnung machen muss!
Auch kann er nicht auf eine komplett Rückzahlung pochen,da er selbst zwei Jahre keine Abrechunung gemacht hat.
Geh sofort zu einem Anwalt!
Hier würde ich selbst nicht mehr dikutieren!

Hallo Almsakni,
ich unterstelle, dass die Abrechnungen per se in Ordnung sind. Deshalb würde zunächst ich mal and. Eigentümer fragen, wie sie sich mit der neuen Hausverwaltung geeinigt haben. Wenn dies nichts bringt und auch keine nochmalige persönliche Ansprache der neuen Verwaltung hilft, bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt, um evtl. Ansprüche gegen den alten Hausverwalter zu beurteilen und auch Tilgungs-/Ratenzahlungen über diesen zu vereinbaren.
Gutes Gelingen
HJR

Hallo Almsakni,

zunächst ist zu klären, ob Du Mieter oder Eigentümer bist.
Wenn Mieter, dann ist die Abrechnung 2010 zum 31.12.2011 verfallen und Du brauchst im Grunde nichts mehr für dieses Jahr zu zahlen.
Bist Du Eigentümer, dann greift das leider nicht.
Aber es ist verwunderlich, wie ein Verwalter die laufenden Betriebskosten bezahlt haben kann, ohne von seinen Eigentümern monatliche Zahlungen einzufordern. Da müßte ja gewaltig etwas daneben gegangen sein.
Andererseite weißt Du aber als Eigentümer, dass Nebenkosten anfallen und zu zahlen sind. Also hättest Du mindestens die zu erwartenden Beträge monatlich auf die Seite legen müssen und dann hättest Du heute das Geld beisammen. So kann man nicht haushalten, also der Meinung sein, irgend jemand zahlt das schon irgendwie. Natürlich könnte die Hausgemeinschaft den alten Verwalter zur Rechenschaft heranziehen, denn das wird ja alle Eigentümer betreffen aber nochmal: Von was hat der denn die laufenden Kosten bezahlt? Wenn da Mahnkosten und Säumniszuschläge angefallen sind, dann hat er dies natürlich zu vertreten aber vorsicht: Ist da auch wirklich noch etwas zu holen? Irgendwie seit ihr Eigentümer da auch mit schuld, wenn ihr einen Verwalter behält, der solche krummen Touren fährt. Also einfach schauen, dass das Geld schnell zusammen kommt und bezahlen, denn jeder finanzielle Rückstand ist negativ für die bestehende Hausgemeinschaft.
Viel Glück wünscht
Hubert