hab folgende Frage, und zwar bin ich hier in Wien am 2.10.10 in eine Wohnung gezogen und am 25.11.10 kommt eine Rechnung vom Vermieter das ich 153 Euro Nachzahlen soll. Ich hab mir erstmal völlig verdutzt die Rechnung angeschaut und stellte fest das diese den Strom- und Gasnachzahlung vom 1.11.09-7.11.10 beinhaltet also muss ich doch nicht die die Kosten tragen bzw. nicht die die bis zum 2.10.10 gehen oder? Eigentlich ist doch dann für die Nachzahlung in dem Zeitraum bevor ich hier eingezogen bin der Vormieter verantwortlich oder?
Hallo Olaf,
ich gehe mal davon aus, daß in Österreich gleiche oder zumindest ähnliche Gesetze gelten wie bei uns.
Sie sind selbstverständlich nur für den Zeitraum heranzuziehen, in dem Sie die Wohnung gemäß Mietvertrag bewohnten.
Die Zeit vor Ihnen muß mit dem Vormieter abgerechnet werden und wenn die Wohnung leerstand, dann muß der Vermieter die anteiligen Kosten tragen.
Mir stellen sich folgende Fragen:
Ist in der Jahres-Abrechnung tatsächlich das Jahr für Sie berechnet?
Welche Zahlungen des Vormieters sind berücksichtigt?
Gibt es bei Ihnen keine Wohnungszähler für Gas und Strom?
Welche Verbrauchsstände wurden bei Abschluß des Mietvertrags zugrunde gelegt?
Haben Sie Vorauszahlungen für Gas und Strom geleistet und in welcher Höhe?
Sie sollten aber zunächst mit dem Vermieter/Verwalter sprechen und Aufklärung verlangen, wenn Sie danach noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo Jens,
erstmal danke für Ihre schnelle Antwort. Ich muss noch ergänzen das ich in 3er Wg wohne und ein Zimmer gemietet habe.
Zu Ihren Fragen:
Ich (bzw. wir 3) haben eine Rechnung bekommen die eigendlich den Vermieter betrifft (er sucht sich selber den Strom und Gasanbieter für die WG) und wir sollen nun diesen Mehrverbrauch tragen (was ja an sich noch verständlich wäre, wenn ich in der Zeit hier gewohnt hätte auf die sich die Rechnung bezieht). In meinem Mietvertrag ist der Strom- und Gaspreis als Pauschale mit in den Gesammtkosten enthalten.
Über den Vormieter weiß ich nicht viel. Ich weiß nur das er anscheinend seine Kaution schon ausgezahlt bekommen hat und weg ist. Ich vermute das der Vermieter jetzt in der Rechnung gesehen hat, dass der Vormieter ja eigentlich noch die Jahresnachzahlung zahlen hätte müssen. Jetzt macht es den Anschein als versuche er die Kosten durch die derzeitigen Mieter zu decken.
Es gibt hier einen Strom und Gaszähler aber in dem Mietvertrag wurden keine Stände aufgenommen. Ich habe auch keien Vorrauszahlungen für Strom und Gas gemacht diese sind nur in der Pauschale im Vertrag vorhanden.
Mit dem Vermieter habe ich schon geredet da ich dachte, dass es sich um ein Missverständniss handelt aber von seiner Seite ist es das anscheinend nicht.
Mir würde es sehr helfen wenn sie mir sagen könnten das der Vermieter mir keine Kosten berechnen darf in einen Zeitraum in dem ich noch nicht einmal die Zimmer gemietet habe.
Erstens darf der Vermieter natürlich keine Kosten für Zeiten erheben, in denen Sie keinen Mietvertrag hatten und
zweitens, und das ist hier von Bedeutung: Wenn Sie im Mietvertrag für Strom und Gas eine PAUSCHALE vereinbart haben, dann ist das eine Inklusivmiete, mit der diese Kosten pauschal bezahlt werden. Sehen Sie dazu BGB § 556 (2), danach können pauschale Zahlungen vereinbart werden über die dann nicht abgerechnet wird.
Der Vermieter kann nach § 556a (2) für die Zukunft anders abrechnen, das gilt dann aber für zukünftige Abrechnungszeiträume und muß fristgerecht schriftlich erklärt werden.
Lesen Sie sich bitte diese beiden § im BGB durch, dann sehen Sie, daß Sie nach deutschem Recht eine gute Position haben. Wie die Rechtslage in Österreich ist, kann ich nicht beurteilen.
Guten Tag!
Natürlich müssen Sie nur für die in Ihrem Wohnzeitraum entstandenen Kosten aufkommen. Alles vorherige haben Sie nicht verursacht und somit auch nicht zu zahlen.
Normaler Weise werden bei einem Aus- und Einzug jeweils alle aktuellen Werte in einem Protokoll fest gehalten. Und bis bzw. ab diesen Ständen ist man zahlungspflichtig.
Legen Sie Widerspruch ein und fordern eine auf Ihren Zeitraum passende Abrechnung.
L.G. Jihet