Nebenkosten nicht nachgewiesen

Hallo,
zum Nachweis der Nebenkosten schickt der Vermieter die Wohngeldabrechnung. Dort steht aber nichts zu den Betriebskosten einer TV-Anlage im Haus. Laut Mietvertrag gehört dies zu den Nebenkosten, dort steht aber nichts von der Höhe den Kosten. Was ist mit Nebenkosten, die der Mieter nicht nachweisen kann? Kann der Mieter selber eine Rechnung ausstellen wenn er die Anlage aufgestellt hat? Was sind hierzu die Voraussetzungen? Danke schon mal für Antworten.

Gruß
Hans

Hallo,

folgendes ist unklar:

  1. wurden Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart oder eine Nebenkostenpauschale?

  2. hat der Vermieter die Wohngeldabrechnung der WEG als Ersatz für die Nebenkostenabrechnung geschickt oder hat er eine eigene erstellt?

  3. will der Mieter vom Vermieter die Kosten für die Anlage ersetzt haben, weil im Mietvertrag steht, dass die Kosten in den Nebenkosten enthalten sind, oder warum will der Mieter sich selbst eine Rechnung ausstellen?

  1. vorauszahlung
  2. eine eigene und als nachweis die der weg hinzu
  3. der vermieter will vom mieter die kosten erstattet haben weil so im mv vereinbart was sein recht ist. nun taucht der posten nicht in der wohngeldabrechnung auf.
    nun ist die frage ob der vm formal korrekt abgerechnet hat.
    was ist wenn der vm z.b. eine investition tätigt und die über jahre hin abschreibt, wie es bei einer sat anlage wäre. wie wären die kosten hier nachzuweisen?
  1. der vermieter will vom mieter die kosten erstattet haben
    weil so im mv vereinbart was sein recht ist. nun taucht der
    posten nicht in der wohngeldabrechnung auf.

Das muss er auch nicht zwingend, da auch diese den tatsächlichen Anfall der Kosten nicht belegen kann. Diese müssen ja nicht unbedingt aus der WEG-Einzelabrechnung resultieren, sondern können bei dem Vermieter separat angefallen sein. Das kann nur durch Einsicht in die Belege festgestellt werden.

nun ist die frage ob der vm formal korrekt abgerechnet hat.

Mit den formallen Voraussetzungen hat das nichts zu tun. Hier ist allein die Abrechnung des VM entscheident und die Frage, ob sie § 259 BGB genügt, also (irgendwelche) Gesamtkosten, Schlüssel, Einzelkosten und Vorauszahlungsabzüge enthält und in sich rechnerisch richtig ist. Mit dem tatsächlichen Anfall von Kosten hat das nichts zu tun.

was ist wenn der vm z.b. eine investition tätigt und die über
jahre hin abschreibt, wie es bei einer sat anlage wäre. wie
wären die kosten hier nachzuweisen?

Das ist Sache des Vermieter. Er ist Verpflichtet, jeden Kostenanfall gegenüber dem Mieter nachzuweisen. Dazu muss er dem Mieter die entsprechenden Belege iRd. Belegeinsicht zur Verfügung stellen. Sind die Kosten für das Abrechnungsjahr dort nicht nachvollziehbar belegt, ist die Abrechnung ist diesem Punkt inhaltlich falsch.

Gruß
Dea

1 „Gefällt mir“

okay verstehe, kosten nachgewiesen heisst die aufstellung ist für den empfänger plausibel.
vielen dank

okay verstehe, kosten nachgewiesen heisst die aufstellung ist
für den empfänger plausibel.

Nicht ganz: Kosten nachweisen bedeutet, dass der Mieter im Rahmen der Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege dort den Nachweis dafür findet, dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind (wie auch immer dies belegt wird).

Gruß
Dea