seit jahren nebenkostenabrechnung bekommen,nie war gebäude-,glas- und haftpflichtversicherung aufgeführt,dieses mal ist es dabei,ist das zulässig?
seit jahren nebenkostenabrechnung bekommen,nie war
gebäude-,glas- und haftpflichtversicherung aufgeführt,dieses
mal ist es dabei,ist das zulässig?
wenn im Mietvertrag vereinbart dann ja.
Möglicherweise befindet sich eine Klausel im Vertrag die besagt, dass neu hinzugekommene Betriebskosten ebenfalls umgelegt werden können. In diesem Falle dann auch umlagefähig, wenn die Versicherungen nach Mietzeitbeginn abgeschlossen wurden.