Hallo
Wenn eine Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung abschickt und dort draufschreibt oder dazu sagt „Man hätte 2 Wochen Zeit einen Einspruch einzureichen“.
Entdeckt nun aber einige Wochen oder einen Monat später das da was nicht stimmen kann, kann die Verwaltung dann sagen „Nein, die zwei Wochen sind um“?
Vielen Dank
Gruß
Andreas