Nebenkosten: Nur 2 Wochen Veto?

Hallo

Wenn eine Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung abschickt und dort draufschreibt oder dazu sagt „Man hätte 2 Wochen Zeit einen Einspruch einzureichen“.
Entdeckt nun aber einige Wochen oder einen Monat später das da was nicht stimmen kann, kann die Verwaltung dann sagen „Nein, die zwei Wochen sind um“?

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Servus,

dem Hausverwalter kann § 556 Abs 4 BGB zur Lektüre empfohlen werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder