Nebenkosten Pauschal und/oder Abrechnung

Angenommen in einem Mietvertrag wird eine Pauschale zur Abrechnung der Nebenkosten vereinbart und in diesem Mietvertrag steht als Zusatz
„Der Vermieter ist berechtigt zu einem ihm genehmen Zeitpunkt von der Pauschale zu einer Nebenekostenabrechnung zu wechseln“

Ist diese Vereinbarung rechtmäßig und wenn muß der Vermieter hierüber informieren oder kann er willkürlich auch rückwirkend dies in Anspruch nehmen?

Hi,

vorweg ein paar Fragen zur Klärung:

  1. gibt es denn Erfassungsgeräte und wie sind diese aufgestellt (hat jede Wohneinheit eigene Zähler?)
  2. wieweit rückwirkend denn?

Wenn ich nachdenke, müßte der Vermieter den Wechsel auf bedarfmäßige Nebenkostenabrechnung anzeigen, damit z.B. der Mieter auch die Zählerstände überprüfen kann.
Außerdem würde sowas m.E. gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn absehbar wäre, daß der Mieter nun mehr NK zu zahlen hätte.

Aber vielleicht weiß Günter da mehr Bescheid

Winni

PS: auch dieses Posting überwachen, da manche Fachleute die halben Antworten lieber vervollständigen, als komplett neue Antworten zu schreiben…

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Hallo,

ist im Mietvertrag eine Pauschle vereinbart, kann der Vermieter nicht nach Gutdünken das Abrechnungsverfahren ändern. Eine einmal getroffene Vereinbarung kann nur unter Zustimmung beider Parteien geändert werden. Gerade der Hinweis „rückwirkend“ ziegt auf, dass es nicht sein kann, dass jemand einseitig das Verfahren ändert. Denn solange der Vorteil in der Pauschale beim Vermieter liegt, rechnet er nicht ab. Hat er sich aber verkalkuliert, will er nun sich schadlos halten. Er kann also nicht rückwirkend aber auch nicht für dei Zukunft umstellen, wenn der Mieter nicht dem zusagt. Der Vermieter muss dann eben im Rahmen der Gesetze die Pauschale begründen , wenn er diese erhöhen will. Solche Begründungen sind kaum zu führen.

Gruss Günter

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