Hi,
wenn in einem Mietvertrag steht: Nebenkosten pauschal xxx EUR, kann dann der Vermieter überhaupt mit einer Nebenkostenabrechnung und Nachforderungen kommen?
Hier sind wir alle der Meinung, daß das nicht möglich ist, aber wir lassen uns gerne eines Besseren belehren.
Besten Dank
Winni
Hallo Winni,
ist eine Pauschale vereinbart, kann der Vermieter keine Nachforderungen erheben. Andererseits kann der Mieter aber auch nicht verlangen, dass der Vermieter mögliche Guthaben nachweist und erstattet. Bei einer Pauschale muss überhaupt keine Abrechnung erstellt werden.
Die Pauschale kann auch nur für künftige Abrechnungen verändert werden. Keinesfalls für einen zurückliegenden Abrechnungszeitraum. Gem. § 560 BGB ist hierbei genau zu erläutern, wie sich die Erhöhung zusammensetzt. In der Regel kann der Vermieter dies nicht nachweisen weil der Fehler, der jeden Zweifel in einen Erhöhungsantrag zulässt, bereits bei Vertragsabschluss gemacht wird.
wenn in einem Mietvertrag steht: Nebenkosten pauschal xxx EUR,
kann dann der Vermieter überhaupt mit einer
Nebenkostenabrechnung und Nachforderungen kommen?
Hier sind wir alle der Meinung, daß das nicht möglich ist,
aber wir lassen uns gerne eines Besseren belehren.
Nee, ihr habt richtig gedacht.
Gruss Günter
Hi Günter,
dann ist ja manches klar, …
ist ne sehr interessante Geschichte, die gesponnen wurde…
ist nur die Spitze eines Eisberges…
Noch eine Frage:
Muß der Mieter beim Auszug (Übergabeprotokoll) den Vermieter explizit auf Mängel hinweisen, wo der Vermieter schon vorher eigenmächtig (das ist ein eigenes Kapitel) die Wohnung betreten und inspiziert hat?
Gruß
Winni
PS:
wenn Du mehr für dein Horrorkabinett haben willst, kann ich Dir das Ganze mal mailen…
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Hallo Winni,
Noch eine Frage:
Muß der Mieter beim Auszug (Übergabeprotokoll) den Vermieter
explizit auf Mängel hinweisen, wo der Vermieter schon vorher
eigenmächtig (das ist ein eigenes Kapitel) die Wohnung
betreten und inspiziert hat?
Nein, entscheidend ist, was der Vermieter feststellt. Hätte der Vermieter bei der Wohnungsübergabe diese schon früher reklamierten Mängel weiterhin reklamieren wollen, war es ihm doch unbenommen, dieses Protokoll entsprechend auszufertigen (eine andere Frage ist stets, ob der Mieter letztlich zustimmt). Nachdem er jedoch diese Mängel nicht aufgenommen hat, der Mieter ist nicht verpflichtet zu seinem Nachteil den Vermieter auf Mängel hinzuweisen, sondern der Vermieter ist verpflichtet mit größter Sorgfalt die Wohnungsübergabe vorzunehmen, musste und konhte der Mieter durchaus annehmen, dass die früheren Mängel bei Auszug nicht mehr reklamiert werden.
Gruss Günter
PS:
wenn Du mehr für dein Horrorkabinett haben willst, kann ich
Dir das Ganze mal mailen…
Sende es mir ruhig zu. Werde es mir ansehen und wenn Du Fragen dazu hast, dann kannst Du diese direkt dann an mich richten.