Angenommen man will eine Wohnung (oder besser gesagt 1 Zimmer) mieten. Der Vermieter sagt es werden ca. 40 € Nebenkosten anfallen + Strom den man noch selber anmelden muss…
Um wieviel darf der Vermieter noch eine Nachzahlung auf die nebenkosten erheben, falls sie im nachhinein doch höher ausfallen? Die 40 € könnten ja auch einfach nur als Lockangebot niedrig angegeben worden sein um die WOhnung lukrativ zu machen.
Da man den Strom selber beim Versorger anmelden muss, entstehen da doch bestimmt auch Gebühren ( Grundgebühr etc…) Wieviel könnte das ausmachen??
Wenn sich in der Wohnung jetzt ein uralter Bodenbelag befindet, ist der Vermieter verpflichtet ihn vor der Mietung zu erneuern?? oder allgemein die Wohnung vorher zu Renovieren??
Um wieviel darf der Vermieter noch eine Nachzahlung auf die
nebenkosten erheben, falls sie im nachhinein doch höher
ausfallen? Die 40 € könnten ja auch einfach nur als
Lockangebot niedrig angegeben worden sein um die WOhnung
lukrativ zu machen.
Zumeist um soviel wie es die Vorrauszahlungen übersteigt.
In nahezu keinem Fall kann man dem VM hier nachweisen, dass er wissentlich und absichtlich die Nebenkosten zu niedrig angesetzt hat.
Um wieviel darf der Vermieter noch eine Nachzahlung auf die
nebenkosten erheben, falls sie im nachhinein doch höher
ausfallen?
Man kann wohl so ganz faustformel-mäßig mit 2-3 EURO/qm an
Nebenkosten inkl. Heizkosten rechnen. Wenn die Vorauszahlungen
deutlich darunter sind, wird man auf jeden Fall mit einer
Nachzahlung rechnen können.
Wie bereits gesagt ist der Nachweis, der Vermieter habe bewusst
über die Höhe der Nebenkosten getäuscht nahezu unmöglich-
nicht zuletzt weil deren Höhe auch ganz erheblich vom
Verbrauchsverhalten des Mieters abhängt.
Da man den Strom selber beim Versorger anmelden muss,
entstehen da doch bestimmt auch Gebühren ( Grundgebühr etc…)
Wieviel könnte das ausmachen??
Am besten den örtlichen Stromversorger anrufen. Ich persönlich
zahle 5 EURO/Monat GRUND-Gebühren + den eigentlichen Stromverbrauch.
Wichtig: Vorher klären, ob Heizung, Warmwasser Bad oder Warmwasser Küche
über Strom laufen.
Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren.
Wenn individuell vereinbart wird, dass der Mieter die Wohnung unrenoviert übernimmt und die Schönheitsreparaturen selber auszuführen hat so ist dies
grundsätzlich zulässig.
Ist mehr eine Verhandlungsfrage, inwieweit man dadurch z.B. die
Miete drücken kann etc.
Der Mieter sollte sich die FAQ > Betriebskostenarten und Verteilung anschauen (dort sind alle umlegbaren Betriebskosten aufgeführt) und dafür -wie bereits gesagt- mit ca. 2-3 Euro je m² Wohnfläche rechnen.
Der Mieter könnte sich auch eine Kopie der Betriebskostenabrechnung des letzten Mieters für genau diese Wohnung zeigen lassen und hat damit zumindest die genauen Kosten, die sein Mietvorgänger aufgrund seines persönlichen Nutzerverhaltens/Verbrauchsverhaltens hatte.