Nebenkosten - Rückforderung wie lange möglich?

Hallo,

ein Mieter stellt fest, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung (offenbar unabsichtlich)einen Fehler gemacht hat, durch den der Mieter jährlich einige zig Euro zuviel bezahlt hat, und das seit vielen Jahren.

Für wie viele Jahre kann er die Überzahlung zurückfordern?

Grüße
Carsten

Hallo.

Grundsätzlich unterliegen Rückforderungsansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Allerdings hat der Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen - nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr geltend gemacht werden (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB), es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.