Hallo,
ein Mieter stellt fest, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung (offenbar unabsichtlich)einen Fehler gemacht hat, durch den der Mieter jährlich einige zig Euro zuviel bezahlt hat, und das seit vielen Jahren.
Für wie viele Jahre kann er die Überzahlung zurückfordern?
Grüße
Carsten