Hallo,
Gem der Nebenkostenabrechnung 2009 erhalten wir eine Rückzahlung über knapp 250 €. 2009 wurde die Miete an eine Wohnbau-Gesellschaft (Hausverwaltung) gezahlt. Mittlerweile wurde dieser Vertrag durch den Eigenümer gekündigt. Gegen den Eigentürmer läuft seit Anfang 2010 ein Zwangsverwaltungsverfahren. Von dessen Anwalt wurde uns nun ein Außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung vorgeschlagen. Die Rückzahlung ist also gleich „0“. Da wir 2009 die Miete inkl. Nebenkosten an die Hausverwaltung gezahlt haben müssten wir von dort doch auch die Rückzahlung erhalten, oder? Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo Leute, reicht auf alle Fälle, so nicht schon geschehen, die genannte Forderung beim zuständigen Insolvenzverwalter ein. Die Chancen sind allerdings nich besonders gut. Das Insolvenzverfahren im Rahmen der Zivilprozessordnung ist erfahrungsgemäß langwierig und kompliziert.
Viel Glück!
Dammann