Nebenkosten selbst an Stadt etc. zahlen?

Wir mieten ein EFH müssen also unsere Nebenkosten alleine tragen. Bisher zahlen wir Strom, Wasser und Gas selbst, haben hier auch unsere Wunschanbieter gewählt und alles weitere pauschal an den Vermieter. Dieser fragt nun, ob wir nicht alles selbst zahlen möchten, dann spart er sich die Jahresabrechnung. Macht ja erstmal kostenmäßig keinen Unterschied für uns. Aber wie sieht es mit Versicherung und Grundsteuer aus? Hab gerade keine Ahnung wie sowas zu regeln wäre und möchte mich gerne vor einem Gespräch mit ihm
darüber informieren, damit ich an alles denke. Solche Kosten wie Schornsteinfeger und Müllgebühren sind ja recht einfach zu übernehmen, denke ich.

Hallo!

na, bei Wasser könnte ihr kaum den Anbieter wechseln :smile:

Die anderen genannten Nebenkosten sind an das Grundstück gebunden (Wasser/Abwasser i.d. R. aber auch !) ,Rechnung bekommt der Vermieter.

Warum ihm ( lächerlich wenig) Arbeit abnehmen ? Das wäre zwar irgendwie möglich, aber ich würde dringend abraten.
Es gibt sicher auch keinen Vermieter, der die Änderung gegenüber der Behörde etwa umstellt, denn das müsste er ja.
Er braucht ja die Zahlungsbelege selbst .
Und ich nehme nicht an, die Stadt lässt sich darauf ein, wenn ein Zahlungspflichtiger sagt, zukünftig soll Herr XYZ für mich zahlen.
Das alles macht nur sinnlose Arbeit, die zu Problemen führen kann und meist auch wird !

Es soll immer der zahlen, der auch rechtlich dazu verpflichtet ist !

MfG
duck313

Dass es klar ist, dass die Anbieterwahl sich auf die Optionen Gas und Strom bezog, habe ich vorausgesetzt.

Keine Ahnung, ob sich die Gemeinde die Mühe machen würde nun die Grundsteuerbescheide oder alles andere, was nun mal mit dem Grundstück verknüpft ist, an jemand anderen zu schicken als den Eigentümer des selbigen. Aber letztlich ist denen egal, von welchem Konto die Forderungen beglichen werden, solange über irgendwelche Rechnungs-, Steuernummer usw. eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Auch dem Schornsteinfeger wird es wohl erstmal egal sein, wem er die Rechnung schickt, erst recht wenn sie dann auch beglichen wird.
Wichtig für den Mieter wird sein, dass er die Zahlung vertraglich vereinbarter Nebenkosten dann auch noch nachweisen kann, wenn dem Vermieter, dessen Erben oder einem sonstigen neuen Eigentümer/Vermieter diese Abrechnungsmethode entfallen sein sollte.

Auf welche Rechtsgrundlage sollte das denn überhaupt möglich sein? Anders als im Zivilrecht, wo alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, ist im Verwaltungsrecht nämlich nur erlaubt, was explizit erlaubt ist.

Im übrigen ist Schuldner der Grundsteuer für das ganze Jahr derjenige, in dessen Eigentum sich der fragliche Grundbesitz zum Jahresbeginn befindet. Da Mieter schon einmal unterjährig wechseln, macht ein Mieter als Steuerschuldner (der er qua Gesetz schon nicht ist) überhaupt keinen Sinn.

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Servus,

lass Dir die Gäule nicht scheu machen.

Es ist bei Gewerbeobjekten, in denen insgesamt ein Mieter sitzt (z.B. Kaufhof, Saturn und sowas), gang und gäbe, dass sämtliche Betriebskosten, auch die kommunalen Grundbesitzabgaben wie Niederschlagswasser- und Kanalanschlussgebühr, Deichumlage, Straßenreinigungsgebühr und der ganze Schweppel, unmittelbar vom Mieter an die Gemeinde bezahlt werden. Ich habe in den zurückliegenden Jahren einige solche Objekte gebucht, es hat riesigen Spaß gemacht, weil von dem ganzen Gewusel an Betriebskosten schlicht nichts über den Eigentümer gelaufen ist außer vier Grundsteuerfälligkeiten im Jahr.

Einzelne Stadtsteuerämter haben übrigens auch Wege gefunden, sogar die Grundsteuer im Jahr eines Eigentümerwechsels vom Monat des BNL-Übergangs an direkt beim Käufer zu erheben, wenn das dem entspricht, was im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart ist. Ich fand es interessant, das zu sehen, zumal ich mir nicht erklären kann, wie das mit § 10 GrStG zusammengehen soll.

Was Deine konkrete Frage betrifft: Ausnahmslos alles, auch die Grundsteuer, kannst Du als Mieter übernehmen, wenn gewährleistet ist, dass Du über alles, was zu bezahlen ist, auch informiert wirst. Dem Stadtsteueramt ist es vollkommen egal, wer etwas bezahlt, wenn der Betrag und das Kassenzeichen (im „Verwendungszweck“) stimmen.

Schöne Grüße

MM