Zwei Mieter haben einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben, und senden mir jetzt noch 2 Wochen zu meinem Ärger, vor dem Einzug die Kündigung.
Die Mieter wollen auch die Miete für drei Monate bezahlen,allerdings ohne die Nebenkosten.Angeblich hat der Mieterbund den Mietern bestätigt,dass nur die Miete ohne Nebenkosten bezahlt werden müsste für den Zeitraum von drei Monaten.Meine Kosten wie zum Beispiel die Gebäudeversicherung ,laufen bei mir als Vermieter auch weiter!
Müssen die Nebenkosten auch überwiesen werden vom Mieter?
Unfug. Es sind die kosten zu leisten, welche vertraglich geschuldet werden, egal wie kurz od. Lang der Vertrag läuft. Mieterverein erzählt oft gerne Storys vom wilden Pferd - nicht einschüchtern lassen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Gibt es eine Web-Side auf die ich den Mieter hin weisen kann,damit er sich selber überzeugen kann?
Ich möchte ungern mit einem Mahnbescheid arbeiten müssen,falls die Mieter unzahlungs willig sind.
Ihre Antwort habe ich Ihn jedenfalls schon einmal zu gesendet!
Unfug. Es sind die kosten zu leisten, welche vertraglich
geschuldet werden, egal wie kurz od. Lang der Vertrag läuft.
Mieterverein erzählt oft gerne Storys vom wilden Pferd - nicht
einschüchtern lassen.
Eine solchen fatalen Irrglauben traue ich dem Mieterbund nicht zu! Dabei kann es sich nur um eine präventive Lüge der Mieter handeln. Die Mieter sind verpflichtet, Ihnen gegenüber die vertraglich vereinbarte Miete, Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung, und auch die Kaution zu leisten. In den Nebenkosten ist ja nicht nur der meßbare Verbrauch enthalten, sondern auch die Anteile für die Grundsteuer B, Kommunalabgaben und Gebäudeversicherungen, an denen sich die Mieter während der Vertagsdauer zu beteiligen haben. Teilen Sie dies den Mietern schriftlich mit und kündigen Sie gleichzeitig einen Mahnbescheid für den Fall an, dass keine fristgerechte Zahlung erfolgt. Das sollten Sie aber auch strokt durchziehen; ansonsten haben sie später das finanzielle Nachsehen, indem Sie dann erst Ihrem Geld hinterherhecheln müssen!
Hallo Herr Bierkamp,
ich bin eindeutig der Auffassung, dass die Nebenkosten wie üblich zu tragen sind. Gegenteiliges habe ich in meinen Unterlagen (BGB und Mieterlexikon) nicht gefunden.
Sie sollten sich vielleicht beim Mieterbund erkundigen, ob eine solche Ausage gemacht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
es gibt bestimmt rechtsprechung zu diesem thema, aber finden musst du sie alleine. verlange doch deine kaution, die schulden sie dir doch sowieso und davon ziehst du dir das was du mangst ab.
Ja, natürlich auch die NK. Sie müssen jedoch eine Abrechnung (für 2012 in 01-2013 oder später machen).
Wenn Sie jedoch zwischenzeitlich weitervermieten können, dann ab neuem Vertrag natürlich nicht!
Hi, entschuldige die späte Antwort. Du hast Anspruch auf die Warmmiete, also auch auf die NK.