Hallo allerseits,
ein Freiberufler mietet im Rahmen seiner Taetigkeit ein Apartment ab dem 1. eines Monats an, muss es aber arbeitsbedingt am 19. wieder verlassen (offizielle Mietzeit vom 1. bis zum 31. des Monats) und uebergibt am 19. frueh morgens den Schluessel an den Vermieter. Waehrend der Zeit war er 4 Tage pro Woche in der Wohnung und dann auch nur nachts, bezogen auf seine Mietzeit also 12 Tage. Er benutze keine signifikanten Verbraucher (kein Kochen, kein Durchlauferhitzer), vom 20. bis 31. war ebenfalls Leerstand und somit kein Stromverbrauch.
Bezueglich des Stroms stand in der Anzeige es vermittelnden Unternehmens „Der Mietpreis ist all inclusive“, waehrend im Text des Mietvertrages steht „Den Strom rechnet der Mieter mit dem Stromversorger direkt ab“. Da der Vermieter versicherte, dass dennoch keine Stromkosten berechnet werden, haette man es dabei belassen.
Fast 7 Monate spaeter möchte der Vermieter dennoch Stromkosten ersetzt bekommen. Es gäbe offensichtlich fuer keinen einzigen Mieter Einzelablesungen. Vielmehr wuerde der Gesamtwert kWh genommen und dann anteilig auf die Mietzeiten bzw. Leerstandzeiten aufgeteilt werden, für den Freiberufler somit fuer 31 Tage!
Sind diese Vorgehensweise und Abrechnungsweise rechtskonform?
Kann der Freiberufler darauf verweisen, dass er direkt mit dem
Energieunternehmen abrechnen moechte?
Und besteht ein Anrecht auf eine Rechnung mit ausgewiesener USt diesbezueglich?
Gruss
n.