Nebenkosten: Strom in moebl. all-inclusive Wohnung

Hallo allerseits,

ein Freiberufler mietet im Rahmen seiner Taetigkeit ein Apartment ab dem 1. eines Monats an, muss es aber arbeitsbedingt am 19. wieder verlassen (offizielle Mietzeit vom 1. bis zum 31. des Monats) und uebergibt am 19. frueh morgens den Schluessel an den Vermieter. Waehrend der Zeit war er 4 Tage pro Woche in der Wohnung und dann auch nur nachts, bezogen auf seine Mietzeit also 12 Tage. Er benutze keine signifikanten Verbraucher (kein Kochen, kein Durchlauferhitzer), vom 20. bis 31. war ebenfalls Leerstand und somit kein Stromverbrauch.

Bezueglich des Stroms stand in der Anzeige es vermittelnden Unternehmens „Der Mietpreis ist all inclusive“, waehrend im Text des Mietvertrages steht „Den Strom rechnet der Mieter mit dem Stromversorger direkt ab“. Da der Vermieter versicherte, dass dennoch keine Stromkosten berechnet werden, haette man es dabei belassen.

Fast 7 Monate spaeter möchte der Vermieter dennoch Stromkosten ersetzt bekommen. Es gäbe offensichtlich fuer keinen einzigen Mieter Einzelablesungen. Vielmehr wuerde der Gesamtwert kWh genommen und dann anteilig auf die Mietzeiten bzw. Leerstandzeiten aufgeteilt werden, für den Freiberufler somit fuer 31 Tage!

Sind diese Vorgehensweise und Abrechnungsweise rechtskonform?

Kann der Freiberufler darauf verweisen, dass er direkt mit dem
Energieunternehmen abrechnen moechte?

Und besteht ein Anrecht auf eine Rechnung mit ausgewiesener USt diesbezueglich?

Gruss
n.

Hallo!

Frage :

Wie kann man mit dem Stromversorger abrechnen(als Mieter),wenn es keinen eigenen Stromliefervertrag mit dem Versorger gibt und damit auch keinen eigenen Zähler und keine Ablesung/Abrechnung ?

Gar nicht !

Unklare Formulierungen im Vertrag gehen zu Lasten des Vermieters.

Aber hier kann es wohl so gedeutet werden,Stromksoten sind nicht „inclusive“,weil ja eine Abrechnung angesprochen wurde,allerdings eine nicht durchführbare.
Ist Strom deshalb wieder „inclusive“ ?

MfG
duck313

Howdy Donald,

Gar nicht !

schon klar, aber das waere vereinbart gewesen, bzw. ja eigentlich, dass der Strom inklusive waere …

Unklare Formulierungen im Vertrag gehen zu Lasten des Vermieters.

Und was koennte der Freiberufler dem Vermieter als Rechtsgrundlage dafuer vorlegen?

Aber hier kann es wohl so gedeutet werden,Stromksoten sind
nicht „inclusive“,weil ja eine Abrechnung angesprochen
wurde,allerdings eine nicht durchführbare.

Na, die Frage war ja zunaechst einmal:

Ist die Abrechnung

  1. pro Tag Mietzeit oder
  2. pro Tag zwischen Einzug und Auszug (hier also 19T)
    ueberhaupt rechtlich zulaessig?

Bzw. welche Regelung wird in diesem Fall von einem Gericht standardmaessig angenommen, wenn die Vereinbarungen nicht eindeutig oder nicht „durchführbar“ sind?

Es ginge nicht darum, nichts zu zahlen, aber „geschaetzte“ 80 kWh fuer 12 Tage Belegung ohne signifikante Verbraucher fände ich in diesem hypothetischen Fall schon etwas… befremdlich…

Gruss
n.