Nebenkosten Strom Mieter

Hallo, Sachverhalt, Mieter kündigt im Einvernehmen mit dem Vermieter zum 31.10.15. Der Mieter kündigt und ändert die Versorgungsverträge fristgerecht. Der Vermieter nutz den nächsten Monat (Strom) um einen Rohrbruchschaden mit Trockengeräten zu beheben und teilt dem Grundversorger, den Stadtwerken mit, das der Mieter erst zum 30.11.15 ausgezogen ist.
Auf Basis dieser Aussage wird nun der Mieter (obwohl nicht Vertragspartner) von den Stadtwerken und Inkassoläden traktiert. (Obwohl nicht Vertragspartner), welche die Stromversorgung bis 30.11.15 bezahlt haben wollen.
Unabhängig von der Forderung die Frage, welcher Straftatbestand ist hier gegeben?

Danke und Grüße

Wage ich zu bezweifeln.

denn selbst wenn das so stimmt ( = Betrug !) gäbe es doch zwischen Inkassomaßnahmen jede Menge Schriftverkehr, reguläre Rechnung.
Und der kann(muss) man widersprechen und die Sachlage (Auszug/Kündigung 31.10.15) mitteilen.
Dann käme auch keine Mahnung und weitere Maßnahmen.

Hängt denn der Rohrbruch irgendwie mit dem Mieter zusammen, hat der ihn etwa verursacht ?

MfG
duck313

wann ist der nächste mieter eingezogen? wann wurde von wem der zähler abgelesen? wurde das dem stromversorger gemeldet? gab es für die trocknungsgeräte einen zwischenzähler? oder eine weitere ablesung?

Der Mieter hat den Strom ordnungsgemäß mit seinem Vertragspartner zum 31.10.15 (Auszugstermin) abgerechnet. Widersprüche sind in alle Richtungen ergangen. Es gibt Rechnung , Mahnung, und Inkasso mit Widerspruch.
Der Rohrbruch war auch in der Wohnung des Mieters, ist aber Verschleiß und immer eine Angelegenheit der Hausversicherung (des Vermieters). Hier ist auch kein Anspruch geltend gemacht worden.

Ein neuer Mieter ist angeblich nicht da, wird vermietet an Bauarbeiter, es gibt auch für den Mieter keine weiteren Abrechnungen (er hat keinen Vertrag mehr ab dem 31.10.15).

Frage ist das Tatbestand Betrug?

Der Mieter hat den Strom ordnungsgemäß mit seinem Vertragspartner zum 31.10.15 (Auszugstermin) abgerechnet. Widersprüche sind in alle Richtungen ergangen. Es gibt Rechnung , Mahnung, und Inkasso mit Widerspruch.
Der Rohrbruch war auch in der Wohnung des Mieters, ist aber Verschleiß und immer eine Angelegenheit der Hausversicherung (des Vermieters). Hier ist auch kein Anspruch geltend gemacht worden.

Ein neuer Mieter ist angeblich nicht da, wird vermietet an Bauarbeiter, es gibt auch für den Mieter keine weiteren Abrechnungen (er hat keinen Vertrag mehr ab dem 31.10.15).

Frage ist das Tatbestand Betrug?

Wenn das so stimmt, dann ist es Betrug.
Was ist das denn für ein seltsamer Stromanbieter, der auf den ordnungsgemäß abgemeldeten Mieter die Stromkosten umlegen will die der Vermieter verursacht hat und wie kommt der Stromanbieter dazu einfach auf Angaben des Vermieters hin den Mieter wieder anzumelden?
Anzeige gegen beide, Vermieter und Stromanbieter erstatten. Man wird ja sicherlich alle Nachweise haben, die Deine Angaben dazu bestätigen, bzw. beweisen. ramses90

Die Stadtwerke, ich denke die können nichts dafür, diese haben vom Vermieter die schriftliche Mitteilung, dass der Monat den ehemaligen Mietern angelastet werden soll, was
natürlich völliger Blödsinn ist, mir geht es auch nicht um die zivilrechtlichen Schritte, diese können wir abwehren, wir können aber anscheinend den Vermieter nicht dazu bewegen davon Abstand zu nehmen, dazu schuldet er die Nebenkostenabrechnungen bis 31.10.15, aber das ist ein anderes Blatt.
Wir haben entsprechend alle Unterlagen. Der Vermieter hat auch wohl nicht wieder angemeldet, sondern wohl die „Grundversorgung“ in Anspruch genommen.- und benutzt!

Dann weist das dem Stromanbieter nach, dass nicht Ihr sondern der VM Abnehmer der Grundversorgung war und
Zeigt den VM an und sendet dem Stromanbieter eine Kopie der Anzeige und fordert ihn auf das Inkassounternehmen zurück zu pfeifen, im Fall der Zuwiderhandlung Eurer Aufforderung würdet Ihr auch sie zur Anzeige bringen.
Mit Der Nebenkostenabrechnung kann sich der VM übrigens Zeit bis Ende 2016 lassen er darf allerdings nur den Betrag zurückhalten, der erwartungsgemäß dafür anfallen würde. ramses90

Ja, habe ich doch schon gesagt. Betrug zum (finanziellen) Nachteil des Mieters. Denn wenn man dem nachträglich eine Stromrechnung unterjubeln will, wo der nachgewiesen bereits ausgezogen war, dann wäre das die Straftat „Betrug“.

Also gehe entweder auf eine Polizeiwache und zeige den Fall an oder schreibe eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft(die für Wohnort zuständig ist)
Da schilderst Du den Fall, kurz und sachlich. Fügst Kopien aller Schriftstücke bei.
Kündigung des Mietvertrages, Abmeldung und Schlussrechnung Stromversorger und die Höhe der unberechtigten Rechnung des Versorgers.

Aber nur, wenn Du dir ganz sicher bist ! Nicht das es mit dem Auszug irgendwelche Schwierigkeiten gab, etwa, man ist vorzeitig ausgezogen und kann das Einverständnis des Vermieters nicht beweisen.

MfG
duck313

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Danke vielmals!