Hallo, Sachverhalt, Mieter kündigt im Einvernehmen mit dem Vermieter zum 31.10.15. Der Mieter kündigt und ändert die Versorgungsverträge fristgerecht. Der Vermieter nutz den nächsten Monat (Strom) um einen Rohrbruchschaden mit Trockengeräten zu beheben und teilt dem Grundversorger, den Stadtwerken mit, das der Mieter erst zum 30.11.15 ausgezogen ist.
Auf Basis dieser Aussage wird nun der Mieter (obwohl nicht Vertragspartner) von den Stadtwerken und Inkassoläden traktiert. (Obwohl nicht Vertragspartner), welche die Stromversorgung bis 30.11.15 bezahlt haben wollen.
Unabhängig von der Forderung die Frage, welcher Straftatbestand ist hier gegeben?
Danke und Grüße