Hallo, die Nebenkosten flattern demnächst ins Haus.
Hierzu hätte ich eine theoretische Frage:
Die Heizkosten werden ja entsprechend des verbrauchten Öls umgelegt - nicht zum eingekuften: Beispiel: in 2004 kauft der Vermieter für 2000 Euro Öl, dann darf er doch nur das Öl abrechnen, das verbraucht wurde. Die Reste im Tank verbleiben für 2005 (Andernfalls müsste man ja keine Heizkosten zahlen, wenn er im Jahr kein Öl kauft …)
Also: sagen wir, zum 1.1.05 seien im Tank 2000 l gewesen.
Im herbst seien noch 1000 l im Tank gewesen. Er habe dann teures Öl (500 l) nachgekauft. Jetzt am 1.1.06 sind noch 1000 l drin, d.h. es wurden insgesamt 2005 1500 l verheizt.
Dürfen hierbei die Kosten für den (teuren) Ölnachkauf mit eingerechnet werden? Oder muß er erst das billige Öl (das er schon 2004 gekauft) hatte voll abrechnen?
Gruß
Michael
Hallo Michael,
es muss bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung eine Restwertberechnung des Öls erfolgen.
Anfangsbestand Januar: 2000 l fiktiver Preis 50 €/100 Liter = 1000 €
Zukauf Herbst: 500 l fiktiver Preis 80 €/100 Liter = 400 €
Endbestand Dezember: 1000 l
Nun muss rückwärts gerechnet werden um die Restmenge zu bewerten. Es gilt das first-in-first-out-Prinzip. Zunächst einmal sind da die 500 l aus dem Herbst zu 80 €/100 Liter und dann noch 500 l aus dem Anfangsbestand zu 50 €/100 Liter
Das bedeutet der Endbestand hat den Wert:
Zukauf Herbst: 500 l zu 400 €
Rest Anfangsbestand Januar: 500 l zu 250 €
Gesamt Endbestand Dezember: 1000 l zu 650 €
Abgerechnet werden also 1500 l zu 750 €. Der Endbestand von 1000 l zu 650 € ist der Anfangsbestand für Januar 2006.
Diese Form der Restwertberechnung ist so vorgeschrieben, da zum Beispiel bei Mieterwechseln ein neu einziehender Mieter von den günstigen Preisen aus den Vorjahr profitieren würde, wohingegen der ausziehende Mieter das teure Öl zahlen müsste an dessen Verbrauch er überhaupt nicht mehr beteiligt wäre.
Gruß Rotraut