Nebenkosten trotz Auszug

Trotz meiner Suche fand ich zu dem besagten Thema leider nichts, deshalb werfe ich es nun mal in die Runde.

Nehmen wir an der Mieter einer ETW ist Fristgemäß, mit Übergabeprotokoll und allem drum und dran zum 29.09.2010 ausgezogen.

Der Vermieter hält die Kaution unter vorbehalt auf ausstehende Nebenkosten in voller Höhe ein. (>2000€).

Nun erhielt der ehemalige Mieter heut die Nebenkostenabrechnung. Gültig für 365 Tage, und Achtung: vom 01.01.2009 - 31.12.2009. Der Mieter ist August 2009 erst eingezogen.

Also nehmen wir das 2009 mal als Tippfehler. Trotzdem wurden zur berechnung der kosten 365 Tage Herangezogen und nicht die eigentlichen 274.

Wass soll der ehemalige Mieter nun tun?, die Rechnung kommt mit dem vermerk das man die abrechnende Person erst ende januar 2011 wieder erreichen kann.

Auf was sollte zuerst aufmerksam gemacht werden, das falsche Jahr oder der Falsche Zeitraum? Ok eigentlich auf beides, aber wie wäre der schnellste weg die Abrechnung doch noch dieses jahr korrigieren zu lassen? Gibt es dabei eine Pflicht für den Vermieter?

Beste Grüße und Danke im voraus.

J.

Hallo,

es wird sich um den reinen Abrechnungszeitraum handeln, den der Vermieter der Nebenkostenabrechnung zu Grunde legt. Diese Nebenkostenabrechnung ist dann für 2009. Die für 2010 wird noch folgen, mit dem Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010.

Der Abrechnungszeitraum hat nicht direkt etwas damit zu tun wann der Mieter in der Wohnung gelebt hat, sondern dient dem Vermieter als Grundlage.

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,554,-abrechnu…

Gruß

Samira

Verzeihung, ich drückte mich unpräziese aus.

unter Abrechnungszeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009

steht :

ihr abrechnungszeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009

Aber in Betreff auf das Jahr der rechnung haben sie recht, diese ist für 2009, nicht für 2010, das Problem bleibt jedoch das selbe. Nur soll nun nicht für den Zeitraum nach dem auszug bezahlt werden sondern für den Zeitraum vor dem Einzug.

von wann bis wann hat den der mieter in der wohnung gewohnt? wenn die rechnung für '09 ausgestellt ist und der mieter '09 dort noch nicht gewohnt hat - der rechnung mit hinweis auf den einzugstermin widersprechen.

entweder ist ein druckfehler in die rechnung gerutscht weil die rechnung vom vorjahr als vorlage genommen wurde, oder der empfänger ist falsch - weil die rechnung an den vorherigen mieter gehen sollte. egal wie muss der vermieter eine korrektur vornehmen.

Hallo,

sorry aber die Antwort ist Quatsch. Im Ausgangsposting steht, dass der Mieter von August 09 - Dezember 09 für das Jahr 2009 in der Wohnung gewohnt hat.

Gruß

Samira

Hallo,

dann hat der Vermieter sich anscheinend vertan. Den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen und eine neue korrigierte Nebenkostenabrechnung für 2009 verlangen.

Gruß

Samira

Perfekt, hab was aufgesetzt und bringe es nachher zur Post, danke für die Antwort und noch einen angenehmen Abend.

J.

gut, das „seit august 2009“ habe ich überlesen. aber warum rechnet der fragesteller dann mit 274 tagen? deshalb die frage, wie lange dort gewohnt wurde…