Nebenkosten trotz BK Pauschale

Hallo,

ich habe eine Frage zu Nebenkostenabrechung meiner Wohnung. Ich erhielt vor wenigen Tagen meine Abrechnung für 2012. Die Summe hat mich sowas von erschlagen. Über 1500 € Nachzahlung. Nun habe ich in meinem Mietvertrag nachlesen wollen, wie die Umlage der Berechung erfolgt ( 50:50, 70:30 usw.) und stellte fest, das in meinem Mietvertrag steht:

Kaltmiete : 380 €

Nach §27 werden die Betriebskosten
als Pauschale erhoben : 180 €

Nun zu meiner Frage:
Wenn ich laut Mietvertrag eine Pauschale für die Betriebskosten monatlich zahle, wieso erhalte ich diese Nebenkostenabrechnung? Muss ich diese komplett zahlen?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Betriebskosten werden normalerweise als Pauschale auf Basis der Vorjahreskosten eingehoben, dann aber am Jahresende echt berechnet und die Differenz entweder nachgefordert oder als Gutschrift bei den neuen Pauschalen abgezogen.

Ob die Jahresabrechnung stimmt, kann man oft bei Mieterschutzverbänden prüfen lassen.

Friede7

Nein, pauschal ist eben pauschal. Der Vermieter ging zwar ein unkalkulierbares Risiko ein, welches aber nicht ihr Schaden sein soll. Sie brauchen nichts nachzahlen.

Sofern die Nebenkostenvorauszahlung pauschal erhoben wird, erfolgt zum Jahresende eine spezifizierte Abrechnung nach den Verbrauchsergebnissene. Danach erhalten Sie zuviel gezahlte NK zurück oder zu geringe Vorausleistungen werden nachbelastet. Auf diesen Umstand weist auch bereits der Hinweis auf eine vereinbarte Kaltmiete hin. Würden Sie eine pauschale Warmendmiete bezahlen, so wären darin alle Nebenkosten enthalten und die jährliche Abrechung könnte entfallen.

Ich denke hier hilft nur der Gang zum Anwalt!

aber nicht ärgern: es könnte sich lohnen, denn

  • die Art u Weise (wie) der NK Abrechnung muss sich deutlich ersichtlich ergeben. Sonst ist es hinfällig. Man muss also mit einem Umlageschlüssel oÄ einfach selbst errechnen können, wie es zu der Summe kommt.

  • wenn das so in Deinem Mietvertrag steht, umso besser! Denn der schriftliche Vertrag ist bindend. Auch für den Vermieter.

Also ich würde die zahlung zurückhalten oder ans Gericht überweisen und dort vorstellig werden. In meinen Augen hätte hier eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg.

– keine Rechtsberatung, unverbindliche Informationen –

Hallo, wie der Name schon sagt, ist die Pauschale eben nicht abrechenbar. Wenn also im MVwörtlich eine Pauschale vereinbart wurde, sind damit ALLE Betriebskosten abgegolten.

Eine Nachforderung seitens des Vermieters ist damit ausgeschlossen.

i:Hallo,

ich habe eine Frage zu Nebenkostenabrechung meiner Wohnung.
Ich erhielt vor wenigen Tagen meine Abrechnung für 2012. Die
Summe hat mich sowas von erschlagen. Über 1500 € Nachzahlung.
Nun habe ich in meinem Mietvertrag nachlesen wollen, wie die
Umlage der Berechung erfolgt ( 50:50, 70:30 usw.) und stellte
fest, das in meinem Mietvertrag steht:

Kaltmiete : 380 €

Nach §27 werden die Betriebskosten
als Pauschale erhoben : 180 €

Nun zu meiner Frage:
Wenn ich laut Mietvertrag eine Pauschale für die
Betriebskosten monatlich zahle, wieso erhalte ich diese
Nebenkostenabrechnung? Muss ich diese komplett zahlen?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Leider reichen die vorgelegten Daten für eine Antwort nicht aus.
Die mtl. Abschläge der Nebenkosten sind eine Zahlung auf der vermutlich zu erwarteten Nebenkosten. Am Jahresende wird auf Grund der tatsächlichen Verbrauchswerte abgerechnet. Diese müssen, sofern fehlerfrei, bezahlt werden. Warum diese zu niedrig (180€ statt 305€ mtl) angesetzt wurden, darüber lässt sich hier nur spekulieren:
-Bezug der Wohnung in 2011/12 und ein höherer Verbrauch als der Vormieter.
-Künstliches niedrighalten der Nebenkosten bei Neuvermietung.
-Mehr Personen in der Wohnung (Freundin, Nachwuchs?, andere Freundin, die ständig friert oder häufig duscht/badet)
-Arbeitslosigkeit, Nachwuch, dadurch den ganzen Tag zu Hause -> höherer Stromverbrauch, mehr Toilettengänge.
-Höhere Energiekosten (Diese dürften aber nicht den Umfang haben)
-Fehler in der Abrechnung
-Leerstand im Haus. Pauschalen wurden verbotenerweise auf die verbliebenen Mieter umgelegt.
-Ein(e) Hauswart/ Hausverwaltung kümmert sich jetzt um das Anwesen. Ein Vermieter darf seine Tätigkeit nicht abrechnen, arbeite also fast kostenlos.

Du solltest genau prüfen, wo dein Mehrverbrauch gegenüber früher liegt. Wenn das deine erste Anmietung ist, Vergleichswerte heranziehen - I-Net, Nachbar (ähnliche Wohnung - gleiche Personenanzahl).
Du hast das Recht, den Gesamtbedarf des Hauses einzusehen, um Vergleichswerte zu ziehen.

mfG

Nach meinem Wissen ist das doch bei jedem Mietvertrag so, man zahlt vorab eine monatliche Abschlags-Pauschale und der richtige Verbrauch für Heizung und Müllabfuhr, Steuern usw werden nach einem Jahr nach dem Verbrauch berechnet, vorsichtshalber kann man aber zur Aufklärung mal bei einem Mieterbund nachfragen, aber eigentlich müßte das auch die Abrechnung ergeben.
Steht wirklich nur Pauschale oder pauschaler Abschlag, das wäre zu klären.

Gruss

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen. Nimm den Mieterverein?
Gruß
E.

Hallo, bitte die Bezeichnung/Beschreibung der Pauschale genau lesen (wie lautet der §27). Es wird meist als Abschlag definiert, dann werden von den Gesamtkosten die bezahlten Pauschalbeträge abgezogen und der Rest muss Nachgezahlt werden. Die Pauschale könnte als die Monatsdurchschnittssumme der einzelnen Posten (Müllabfuhr, Gartenpflege, Hauslicht, Schneeräumdienst, etc.) bezeichnt werden. Da die eigentlichen monatlichen Kosten unterschiedlich sind und nicht monatlich genau abgerechnet werden (können), wird meist eine Pauschale verlangt. Sie können die Einsicht der einzelnen Posten verlangen, um die Korrektheit zu prüfen. Da liegen die Kosten, die manchmal zu Unrecht erhoben werden. (z.B. Gartenpflege obwohl kein Garten vorhanden ist). Bei einer so hohen Nachzahlung also erst prüfen (lassen) evtl. durch den Mieterschutzbund und dann zahlen. MfG

Antwort:

Man unterscheidet zwischen warme (das sind Heizung u. Warmwasser) und kalte Nebenkosten, in der Regel Betriebskosten genannt. Der Vermieter muß in der Jahresabrechnung die einzelnen Kosten auflisten. Mit 180,00 € sind garantiert nicht alle Nebenkosten des Jahres gedeckt. Der Hauptteil sind die Kosten für Heizung und Warmwasser. Aus der Jahresabrechnung muss zu ersehen sein, wie diese Kosten umgelegt worden sind!
Also den Vermieter ansprechen oder anschreiben und eine
detaillierte Jahresnebenkostenabrechnung beantragen. Dazu ist er verpflichtet!!

MfG Schattenfürst

Wenn nur pauschale verabredet ist, musst nix nachzahlen.

Hallo,

um hier eine genaue Antwort zu schreiben, müsste ich den Mietvertrag sehen. Entscheidend ist, ob die von Dir zitierte Pauschale als pauschale Betriebskostenvorauszahlung oder tatsächlich als Betriebskostenpauschale im Sinne von ‚all-in‘ deklariert ist.

Wenn ersteres der Fall ist, muss man sich genau die Abrechnung anschauen, um sehen zu können, ob sie rechtens und rechtmäßig erstellt worden ist.

Wenn letzteres der Fall ist, dann erübrigt sich das, denn dann hast Du vollkomen Recht und musst nichts weiter zahlen, dann hat Dein Vermieter Pech.

Sorry, mehr kann ich auf die Ferne, ohne den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung einsehen zu können, nicht sagen.

Ich empfehle Dir in jedem Fall, schriftlich gegen die Abrechnung zu widersprechen, damit Du das mal dokumentiert hast. Es reicht ein Satz wie „hiermit widerspreche ich der Neben- und Betriebskostenabrechnung 2012.“ Eine Begründung ist natürlich wichtig, nur kann ich hier wie o.a. schon beschrieben so nicht hilfreich sein.

Viel Erfolg & beste Grüße
nch

Hallo Volkswagen1305,
wenn im Mietvertag Nebenkosten als Pauschale genannt sind, kann der Vermieter eine Abrechnung nicht mehr vornehmen. Es fehlt hier wohl eineerseits der Hinweis, um welche Nebenkosten es sich handelt und anderesits, dass eine Abrechnung (nach Ablauf eines Jahres)
erfolgen wird.
VG
fidi18

hallo,leider kann ich dir nicht weiterhelfenLG Witharos