Nebenkosten Umsatzsteuer auf Wasser bei Wohnung

Hallo,

ich habe ein gemischt genutztes Gebäude. Die Wasserkosten werden nach Verbrauch umgelegt. Bei den gewerblichen Mietern rechne ich auf die gesamten BK 19% USt, bei den Wohnungsmietern setze ich normalerweise einfach die Bruttobeträge an. Was mache ich denn mit den Wasserkosten? Kann ich da auch 19 % draufrechnen? Normalerweise würde ich 7% berechnen, also einfach den Bruttorechnungsbetrag ansetzen, aber mein neues Programm (Domus) kann das nicht. Ich muss für gewerbliche und Wohnungsmieter denselben Ausgangswert angeben…

Darf ich bei den Wohnungsmietern auch überall 19 % aufschlagen??

vielen Dank für Ihre Antworten!

sorry, aber damit kenn ich mich leider nicht aus.
viel glück noch
gruß
mahema

In Wasser sind nur 7% enthalten. Es reicht die enthaltene MWSt in der Summe auszuweisen: „Im Betrag sind xx EUR MWSt. enthalten“. Das interessiert die Normalmieter dann zwar weniger, stört aber auch nicht. Wie sich der Bertrag zusammensetzt, kann man erläutern, wenn jemand nachfragt.

Hallo Iris Bugs,

vergessen Sie die zusätzliche Mehrwertsteuer, denn dann müssten Sie alle Beträge netto einsetzen und dann
einen entsprechenden Steuerbescheid dem Finanzamt zuleiten.
Einfach alle Beträge brutto einsetzen, denn da liegt ja schon die Mehrwertsteuer mit drin und damit ist das auch für das Finanzamt in Ordnung.
Wenn Sie den Bruttobetrag,also den Netto-Wasserpreis+
7% Mehrwertsteuer als Gesamtpreis einsetzen, dann teilt auch Ihr Domussystem nach dem Umrechnungsschlüssel diese Beträge richtig auf.
Da Sie schreiben, dass die Wasserkosten nach Verbrauch umgelegt werden, gehe ich davon aus, dass jeder Mieter einen geeichten Wasserzwischenzähler hat.
Zählen Sie alle Beträge dieser Zwischenzähler zusammen und setzen Sie für diese Endsumme den Rechnungsbetrag für Wasser ein und schon wird alles richtig aufgeteilt.
Es sei denn der Vermieter oder Hausmeister bezieht sein Wasser direkt vom Hauptzähler, dann muß auch dieser Verbrauch noch mit eingebunden werden.
Leider erlebe ich immer wieder, dass die Anfragen nicht präziese genug sind, weil keine genauen Angaben gemacht werden und daher meine Antworten nicht immer auf den Punkt kommen können.
In der Hoffnung, dass meine Ausführungen Ihnen weiter helfen, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen

Heinz Brassel

Hallo Iris,
ich habe dazu mal im Internet nachgeschaut. Die Sachlage ist sehr komplex. Aber auf folgender Seite wirst du umfassend über dein Problem informiert:
http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/umsatzsteuer….
Beste Grüße
Kocki

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Freundliche Grüße
Iris