Nebenkosten und anderes

Hallo,

man nehme an, das eine Einzelperson im Januar 2011 in ein Haus mit 2 Wohnungen (eine große Wohnung soll später räumlich abgetrennt werden zu einer dritten Wohnung) einzieht. Im Keller betreibt der Vermieter fiktiv einen Cateringservice (mit Küche etc.)

Nun erhalte der Mieter die Nebenkostenabrechnung für Januar 2011 bis 31.12.2011, auf der 3 WE (Wohneinheiten) angegeben wären.

Der Vermieter fürgt auf Nachfrage Belege zur Abrechnung bei. Manche Beträge z.B. Müllgebühren werden auf PF (Personenfaktor) umgelegt, wobei explizit die Mietdauer berücksichtigt wird und der Gesamtbetrag (also für 12 Monate) duchr die Mietdauer des Mieters (11,5 Monate) und des Vermieters (10 Monate) geteilt würde. Sehe ich das richtig oder würde hier der Mieter zur Zahlung des Leerstandes mitverdonnert ?

Weiterhin füge der fiktive Vermieter Kosten für den Schornsteinfeger an, die auf dei WE umgelegt würden, auf der Rechnung des Schornsteinfegers stünde jedoch „ABNAHME“ der Heizungsanlage, wobei ein fiktiver Kaminofen des Vermieters auch abgenommen worden wäre.

Für die Abrechnung der Wartung der Gasheizung füge der Vermieter ein Angebot einer Firma für einen Wartungsvertrag (mit Datum von September 2012) bei und rechne hier anteilig die Wartungskosten für 2011 ab.

Ebenso stünden auf der Abrechnung 110 cbm Wasserverbrauch (gut es hätte einen fiktiven Wasserschaden gegeben, bei dem ca. 30 minuten in der küche wasser ausgetreten wäre)

Was wäre bei diesen Nebenkosten tätsächlich abzurechnen ? Müsste der Vermieter bei Angabe von 3 WE sich nicht an die HeizkostenV halten und die Kosten entsprechend umlegen und nicht nach WE (zumal eine WE im EG ca. 40 qm größer wäre als die beiden anderen ? )

Könnte der VM die Kosten für die Abnahme der Heizung umlegen ?
Kann der VM die Wartung der Heizung aufgrund eines Angebots umlegen ?

Vielen dank für die tatsächliche Hilfe in diesem fiktiven Fall
J

Hallo,

das Ganze könnte man beantworten, wenn man denn wüsste was im fiktiven Mietvertrag zwischen den Parteien vereinbart wäre. Hier werden in der Regel die Details zur Nebenkostenabrechnung aufgeführt, wie etwa: Müllgebühren nach Personenzahl, Wasser 50% pauschal, 50% nach Verbrauch u.ä.

Ausserdem wird dort - in der Regel - festgehalten, was überhaupt an NK abgerechnet bzw. umgelegt wird.

Oft klären sich einige Fragen bereits, wenn man hier einmal nachsieht.

Gruß
Nita

Hallo !

in einem Haus mit 2 WE,eine vermietet,in anderer wohnt der Vermieter selbst gelten ja Ausnahmen von der strengen Abrechnung nach Heizkosten- oder Nebenkostenverordnung.
Man kann im Grunde im Vertrag alles abweichend vereinbaren.

Das man plant aus 2 WE später 3 WE zu machen zählt nicht,noch nicht.
Sind es einmal 3 WE,dann muss nach der Verordnung abgerechnet werden,wie man es auch schon machen muss,wenn bei 2 WE der Vermieter nicht mit in einer Hälfte wohnt.
Also 2 Mieter( 1 Mieter,1 Leerstand m.E. auch) drin bedeutet auch normales Abrechnungsverfahren nach der Verordnung,also i.d.R. nach Wohnfläche(zu max.30%,70% n. Verbrauch).

Wenn nichts vereinbart wurde,gelten aber die üblichen Abrechnungsregeln.

Und da geht Leerstand zu Lasten des Vermieters.

Schornsteinfegergebühren kann man umlegen,aber nicht eine Einzelabnahme eines Kaminofens,der sich in der Wohnung des Vermieters befindet.
Wartung und Prüfung der gemeinsamen Gasheizung schon.

Ein Wartungsvertrag dazu kann auch umgelegt werden,natürlich nicht nach einem Angebot für die Zukunft,sondern nach der echten Rechnung laut Vorjahr(Abrechnungszeitraum),wenn diese Wartung auch stattgefunden hat.

Zum vermuteten erhöhten Wasserverbrauch nach Rohrbruch o.ä, das muss man eigentlich rausrechnen(schwierig,geht wohl nur pauschal nach der geschätzten Menge und Zeit). Ich bin überfragt,ob diesen Vermögensschaden die Gebäudeversicherungen tragen,die Reparatur und den Wasserschaden ja.
Aber hier wäre das wohl noch der kleinste Posten?

mfG
duck313

Der fiktive MV weist keinerlei Aufschlüsselung auf, nur das Nebenkosten nach §27 BV erhoben werden …

Der fiktive MV weist keinerlei Aufschlüsselung auf, nur das
Nebenkosten nach §27 BV erhoben werden …

Auch die Betriebskostenabrechnung bzw Heizkostenabrechnung muss eine bestimmte Form haben:
http://www.mietrecht-einfach.de/betriebskosten-neben…
http://www.mietrecht-zwickau.de/Kompakt.php
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/heiz…

Gruß
M.