Hallo zusammen,
habe eine Frage zu den Mietnebenkosten nach Auszug.
Das Mietverhältnis endete am 31.1.2011, Fristgerecht (9 Monate nach Abrechnungszeitraum) wurde eine Nebenkostenabrechung erstellt.
Darin entahlten ist wie in den vorangegangenen Jahren auch ein Posten „Gartenpflege“, allerdings sind die Kosten dafür um 400% gestiegen!
Und ein neuer Posten „Treppenhausreinigung“ ist auch enthalten.
Der ehemalige Mieter fragt nach und erhält die Auskunft:
„Eine neue Firma wurde mit der Gartenpflege beauftragt und hat umfangreiche grundlegende Pflegearbeiten durchgeführt. Zusätzlich hat diese Firma ab der Saison 2011/2012 auch den Winterdienst übernommen. Die reellen Kosten wären sogar doppelt so hoch und in der Abrechnung nur der umlegbare Anteil enthalten. Im Jahr (2012) sei jedoch nicht mehr mit so hohen Kosten zu rechnen, da nach den grundlegenden Arbeiten der Pflegeaufwand wieder geringer ist.“
„Die Treppenhausreinigung hat in Absprache mit den Mietern ab April 2011 eine Putzkraft übernommen.“
Können diese Kosten (Gartenpflege, Winterdienst und Treppenhausreinigung) auf das gesamte Jahr umgelegt werden, auch wenn sie deutlich später entstanden?
Der Mieter hat schließlich noch selber Schnee geschaufelt und das Treppenhaus geputzt.
Ist eine Steigerung der Gartenpflegekosten um 400% hinzunehmen, oder sind die Kosten doch eher als nicht umlagefähige Instandhaltungskosten zu sehen.
Viele Grüße
mc_tunix


