man stelle sich vor,
dass jemand aus einer Wohnung im März 2008 ausgezogen ist.
Die Nebenkosten Abrechung für 2007 wurde im August ausgestellt.
Und ein Teil der Kaution + Guthaben aus der NK Abrechnung zurück gezahlt.
Es wurden 200,00€ Kaution zurück behalten für die Nebenkostenabrechnung Jan. - März 2008.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung fertig gestellt sein? Und die
Kaution zurück gezahlt werden?
eine Nebenkostenabrechnung muss einem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum vorliegen.
Abrechnungszeitraum ist in der Regel vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres, das kann aber auch anders sein. Als Beispiel: ein Haus ist so fertiggestellt worden, dass die Mieter ab 01.07. eines Jahres Verbrauchsgüter von den Versorgern beziehen. Dann könnte hier der Abrechnungszeitraum 01.07. bis 30.06. sein.
Gehen wir vom Regelfall aus, wäre die Frist für die Vorlage einer NK-Abrechnung 2008 der 31.12.2009. Auch wenn ein Mieter nur einen Teil dieser Zeit dort gewohnt hat, hat er keinen Anspruch auf eine vorgezogene Abrechnung.
Bis zum o.g. Datum kann der VM also den Kautionsanteil einbehalten.