Nebenkosten und Kaution nicht erstattet

Hallo,
Mieter X zieht am 25.12.2007 aus der Wohnung,am heutigen Tag ist noch nicht mal eine schriftliche Abrechnung vom Vermieter eingegangen.
Was tut X?X hatte schon im Oktober 08 eine Anfrage an dem Vermieter geschickt diese blieb ohne Antwort/Rückmeldung.
Kannt Mieter X schon ab morgen Zinsen abbrechen?

mfG
guten Rutsch

Hallo Boli,

im Gegensatz zu dem Fall hier drüber, kann ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die gesamten Vorauszahlungen zurückfordern:

„Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen.“

Zinsen können ab dann berechnet werden, wenn der Schuldner in Verzug ist. Das wäre etwa der Fall, wenn X bereits eine Frist gesetzt hat oder wenn hier ernsthaft davon auszugehen wäre, dass der Schuldner nicht zahlen will.

Gruß!

Horst

OK der Fall ist wohl klar.
Danke