Nebenkosten: unglaubwürdige Preissteigerung

Hallo zusammen,

ich würde mich über eine Einschätzung zu einigen Aspekten einer Nebenkostenabrechnung freuen.

Eine WG erhält für 2012 eine deutlich höhere Nebenkostenabrechnung als im Jahr davor. Zurückzuführen ist die Preissteigerung ganz überwiegend auf höhere Kosten für Heizung und Warmwasser, obwohl der Wasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahr nur marginal angestiegen ist (sowohl Warm- als auch Kaltwasser um jeweils ca. 1m3) und sogar weniger geheizt wurde (fast 10% weniger Heizeinheiten).
Es zeigt sich, dass die Verbrauchspreise z.T. enorm angestiegen sind, so kostete eine Heizeinheit in 2012 ca. 27% mehr als in 2011. Die Grundkosten für die Heizung betragen ebenfalls 26% mehr als in 2011. Gleichzeitig ist der Wasserpreis pro m3 um nur 6% gestiegen.
(Der Preis für Warmwasser ist um 11% gestiegen, was aber vermutlich an den gestiegenen Heizkosten liegt?)

Gleichzeitig sind die Grundkosten für Warmwasser etwas gesunken.

Geheizt wird im Objekt mit Erdgas. Ein genauer Einkaufspreis für Erdgas von 2011 und 2012 lässt sich nicht vergleichen, da die Einkaufsmenge für 2011 in m3 und die für 2013 in kW/h angegeben ist. Für eine Umrechnung von m3 in kW/h müsste man den Heizwert des Gases kennen. Nimmt man einen (sehr hohen) Heizwert von 11,1 an, ergäbe sich eine Preissteigerung von nur 15% pro kW/h. Bei niedrigerem Heizwert würde die Preissteigerung entsprechend geringer ausfallen, bei einem Durchschnittswert von 10,3 sogar nur um 7%.

Mir erscheint die enorme Preissteigerung von über 25% pro Heizeinheit etwas obskur und hier würde ich um eine Einschätzung bitten: Haben sich die Preise in 2012 allgemein so enorm nach oben entwickelt? Darf der Vermieter eine Preissteigerung weit über dem durchschnittlichen Niveau abrechnen? Welche Gründe kann eine Steigung der Heiz-Grundkosten um 25% haben?

Angenommen, die WG wollte die Abrechnung anfechten: was wäre zu tun? Die angenommene Nachzahlungssumme beträgt ca. 620 Euro. Lohnte es sich da, einen RA zu konsultieren?

Help! Ich wäre wirklich dankbar für eure Einschätzung!

Viele Grüße, und euch ein schönes Wochenende!
Inka

Hallo!

zuerst, es heißt Kilowattstunden = kWh- nichts anderes, und schon gleich gar nicht kW : h .

Rechnungen des Versorgers lauten auf kWh, nicht auf m³ Gas. Die Gasuhr zeigt m³ am, weil es ja ein Volumen ist. Der Versorger rechnet den gelieferten Heizwert ja selbst aus, damit es korrekt berechnet wird.

Vermieter darf nur den selbst bezahlten Gaspreis umlegen, nichts mehr ! Genauso alle anderen Nebenkosten. Da wird nichts aufgeschlagen.

Und deshalb lässt man sich die Originalrechnungen zeigen, wenn es Unklarheiten gibt oder man die Abrechnung nicht nachvollziehen kann.

MfG
duck313

Hallo Inka,

Hallo zusammen,

ich würde mich über eine Einschätzung zu einigen Aspekten
einer Nebenkostenabrechnung freuen.

insgesamt sind die Verbräuche für Energiekosten in Mengen gesunken, allerdings sind die Preise für Energiekosten, gerade in Bezug auf den langen Winter des letzten und vorletzten Jahres, enorm und exorbitant gesiegen.

Im Heizkostenspiegel der Stadt München heisst es, dass sich seit dem Jahr 2009 bis 2013 die Heizkosten um 59,1% verteuert haben.

Eine Suche nach Heizkostenspiegel in Internet sollte das auch in genanntem Fall belegen.

Es kann also durchaus richtig sein dass auch die genannte Abrechnung zu einer Nachzahlung in genannter Höhe führt!

Gruß

BHShuber

Hallo

Eine WG erhält für 2012 eine deutlich höhere Nebenkostenabrechnung als im Jahr davor.

was zu erwarten war …

Dass 2012 deutlicher kälter war als das „zu warme“ 2011 hat BSHuber ja schon geschrieben. Ähnliche Kostensteigerungen sind auch 2013 zu erwarten, da 2013 wiederum kälter war als das „normal-kalte“ 2012.
Die Medien sind ja voll von entsprechenden Kostenwarnungen - noch nicht drübergestolpert? z.B. >hier
Was der Heizkostenspiegel leider nicht preisgibt, das ist das Zusammenspiel von Brennstoffkosten und Heizwärmebedarf (also warmer Winter oder kalter Winter?). Das wird z.B.>hier recht gut erklärt. Die Erdgaskosten sind übrigens noch lange nicht wieder auf dem Höchstpreisniveau von 2009 …

Die Kosten der „Heizeinheiten“ zu vergleichen bringt nichts, denn die Heizeinheiten sind nur ein Hilfsmittel, um die Gesamtheizkosten über die Gesamtheizeinheiten anteilig auf die Nutzer zu verteilen. Wenn alle Nutzer weniger verbrauchen, dann erhöht sich auch bei gleichbleibenden Gesamtheizkosten zwangsläufig der Preis je Heizeinheit.
Aussagekräftige Vergleiche müssen abstellen auf die Veränderung von
Gesamtheizkosten - Gesamtheizeinheiten - eigene Heizeinheiten - eigener Heizkostenanteile
Auch die Höhe eines Nachzahlungsbetrages sagt gar nichts, weil eine Differenz eben auch von der Höhe der Vorauszahlungen abhängt.

… sogar weniger geheizt wurde (fast 10% weniger Heizeinheiten).

Dass im kalten Winter 2012 tatsächlich weniger geheizt wurde als im warmen Winter 2011 halte ich für unmöglich.
Dass in 2012 laut Verbrauchsmesseinrichtungen weniger Heizeinheiten verbraucht wurden als in 2011 ist tatsächlich seltsam.
Das könnte auf einem Austausch von elektronischen Messgeräten (Eichaustausch von Heizkostenverteilern) beruhen oder darauf, dass bei Verdunstererfassungsgeräten die neuen Flüssigkeitseinsätze eine andere Skaleneinteilung haben. Dann wäre dieser geringere Heizeinheitenverbrauch aber bei allen Nutzern gleichermaßen. Denkbar wäre aber auch ein echter Abrechnungsfehler.
Diesen Punkt gilt es zunächst mal aufzuklären.

Grüsse Rudi

Danke soweit.

Wie peinlich… hätt ich auch selber drauf kommen können. Ehrenrettend muss ich aber sagen, dass ichs gedankenlos genau so aus der Abrechnung übernommen habe :smile:

Habe morgen ein Gespräch mit den Vermietern (keine Verwaltung zwischengeschaltet, ist also alles etwas emotional…)

Gruß,
Inka

Hallo Rudi, danke dir!

Um die Kostensteigerung durch kälteren Winter geht es mir tatsächlich nicht, das ist mir schon bewusst. Dass weniger verbraucht wurde ist in einer WG gar nicht so abwegig, in meinem hypothetischen Fall z.B. durch wechselnde Bewohner mit unterschiedlichen Gewohnheiten sowie lernen aus Erfahrung :wink: Die verbrauchten Heizeinheiten wirken im Vergleich mit anderen Jahren eigentlich auch recht plausibel.

Das:

Aussagekräftige Vergleiche müssen abstellen auf die Veränderung von
Gesamtheizkosten - Gesamtheizeinheiten - eigene Heizeinheiten - eigener
Heizkostenanteile

ist aber ein Ansatz, den ich mal noch anschauen werde, das wusste ich so z.B. nicht. Danke für den Hinweis.

Komisch ist, dass sonst im Haus bislang keiner eine Abrechnung bekommen hat. Der Vermieter ist da eigentlich echt hinterher, wenn er nix schickt, spricht das also sehr dafür, dass da keine Nachzahlungen und bei gleicher Vorauszahlung möglicherweise keine Kostensteigerung eingetreten ist. Aber das ist natürlich Spekulation.

Das

Auch die Höhe eines Nachzahlungsbetrages sagt gar nichts, weil eine Differenz eben
auch von der Höhe der Vorauszahlungen abhängt.

ist natürlich völlig richtig, ich habe auch die Gesamtkosten betrachtet. Hier ist die Kostensteigerung im einstelligen Prozentbereich. Dass die Nachzahlung so hoch ausfällt hat u.a. damit zu tun, dass die Vormieter echte Heiz-Sparer waren und (erfolgreich) mit 1,60 pro qm kalkuliert hatten. Bei einer Erdgeschosswohnung im Altbau (hohe Räume…) ein ziemlich utopischer Wert für Menschen mit normalem Wärmeempfinden.
Gestolpert war ich eben nur über die enorme Steigerung der Kosten pro Heizeinheit und das versuche ich nachzuvollziehen und zu klären.

Was mich noch interessiert: ist man als Mieter denn verpflichtet, jeden noch so absurd hochpreisigen Erdgaskauf eines Vermieters zu tragen? Wenn er also zu deutlich höheren als den marktüblichen Preisen einkauft?

Lg und herzlichen Dank für deine Antwort,
Inka

Hallo - noch zu Deiner Frage:

Was mich noch interessiert: ist man als Mieter denn verpflichtet, jeden noch so absurd hochpreisigen Erdgaskauf eines Vermieters zu tragen? Wenn er also zu deutlich höheren als den marktüblichen Preisen einkauft?

Nein, der Vermieter ist dem Wirtschaftlichkeitsprinzip verpflichtet.
D.h. er darf z.B. Erdgas nicht überteuert einkaufen - andererseits bedeutet das aber nicht, dass er nach dem allergünstigsten Angebot suchen, einen Tarif mit Vorkasse/Kaution abschliessen oder ständig den Versorger wechseln muss.

Wo im Einzelfall die Grenzen zu ziehen wäre, dazu gibt es keine allgemeinen Richtwerte - das würde dann wohl ein Gericht entscheiden müssen.

Leider ist es aber auch noch gar nicht in alle Köpfe vorgedrungen, dass seit 2009 auch beim Gas freie Versorgerwahl besteht. Bei uns macht alleine die Differenz vom Sonderpreistarif des ehemaligen Grundversorgers zu einem seriösen Alternativ-Versorger um die 20% Kostenersparnis aus.

Grüsse Rudi