Ich bin Untermieter und habe meinen Vertrag gekündigt.
Als ich meinen bisherigen Mietvertrag gelesen habe ist mir aufgefallen, dass ich eine Festmiete habe, die alle Nebenkosten umfasst.
Ich habe aber die Nebenkosten, die mir der Hauptmieter in Rechnung gestellt hat, gezahlt, obwohl ich nicht müsste.
Hat der Hauptmieter die Pflicht es mir zurückzuzahlen, oder brauch der es nicht, da es meine Unachtsamkeit war? Oder kann ich den zuviel gezahlten Betrag von der letzten Miete abziehen?
Ja, was zuviel war, kann man wieder abziehen (Anspüche des Vermieters sind nach 6 Monaten nach Auszug verfallen und Sie müssen spätestens vor Ablauf von 12 Monaten KLAGE einreichen, wenn nicht zurückgezahlt würde.
Der Hauptmieter, also Vermieter war im Irrtum, als er die Abrechung stellte und diese wird dann wieder geheilt. Die letzte Gelegenheit wäre als Aufrechung mit der Miete, sonst muss man die Zahlungen zurück verlangen (d.h. man muss auch beweisen (z.B. durch Überweisung an den Vermieter oder Quituung vom Vermieter), das Sie auch bezahlt haben. Er könnte ja auch sagen, Sie hätten gar nicht bezahlt, wenn Sie dann klagen müssten auf Überzahlung!
Wenn es sich tatsächlich um Mietkosten „inkl. aller anfallenden Nebenkosten“ handelt, dann können Sie die zuviel bezahlten Nebenkosten zurückfordern. Allerdings nur für die Periode/den, die noch nicht länger als 12 Monate abgeschlossen ist/sind. Man hat immer 12 Monate nach Abrechnungszeitraum ENDE Zeit, die Periode abzurechnen. Sollte der Vermieter nicht einsichtig sein, können Sie diese Kosten selbstverständlich von der nächsten Miete abziehen. In diesem Fall würde ich aber vorher zum Mieterbund gehen um den Mietvertrag zu prüfen und die Schritte rechtssicher zu planen.
Gruß Weschdl