Nebenkosten / Unterschiedliche Steuersätze in einer Rechnung

Liebe Community,

folgende theoretische Sachverhalte würden mich interessieren. Es handelt sich bei Person A um einen Selbständigen.

1.) Nebenkosten Ich habe gehört, dass ein Selbständiger A Nebenkosten seiner privaten Wohnung steuerlich geltend machen kann. Wie genau ist dies möglich. Gilt das für den pauschal anfallenden Betriebskostenbetrag oder nur für speziell aufgeschlüsselte Diensleistungen wie Hausmeisterei oder Reparaturen?

2.) Verschiedene Mehrwertsteuersätze in einer Rechnung Person A möchte eine Rechnung stellen. Es fallen zwei Posten an. Zum einen eine Dienstleistung A, die mit 19% versteuert wird. Zum anderen eine Verpfleungspauschale.

a.) Fallen auf die Verpflegungspauschale auch MwSt an? Oder kann diese mit 0% angegeben werden?

b.) Können theoretisch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in einer Rechnung aufgeführt werden? (Auch von Interesse, wenn Verpflegungspauschel wie in diesem Beispiel gleich besteuert werden müsste) Also Beispiel: Diensleistung: pauschal 1000,- Verpflegungspauschale 5 x 10,- = 50,- 19 % Mwst auf 1000 = 19,- GESAMT: 1019 + 50 = 1069,-

c.) Und sollte eine unterschiedliche Versteuerung auf einer Recnung möglich sein, wie muss Person A dies in seiner Steuererklärung angeben. Muss der Betrag, der 19 % versteuert wurde, einfach bei Einnahmen mit 19% und der Betrag, der zu 0% versteuert wurde, einfach bei Einnahmen mit 0% angegeben werden?

Über eine Antwort wäre ich dankbar, Meren

Korrektur:

Es fallen auf 1000,- natürlich 190,- Mwst an. Somit das Beispiel korrigiert:

Dienstleistung: pauschal 1000,-
Verpflegungspauschale 5 x 10,- = 50,-
19 % Mwst auf 1000 = 190,-
GESAMT: 1190 + 50 = 1240,-

1.) Nebenkosten Ich habe gehört, dass ein Selbständiger A
Nebenkosten seiner privaten Wohnung steuerlich geltend machen
kann. Wie genau ist dies möglich.

wenn teile der Wohnung betrieblich genutzt werden, dann sind die kosten Betriebsausgaben. das errechnet man nach dem Verhältnis der flächen. falls zutreffend, nochmal nachfragen.

2.) Verschiedene Mehrwertsteuersätze in einer Rechnung Person
A möchte eine Rechnung stellen. Es fallen zwei Posten an. Zum
einen eine Dienstleistung A, die mit 19% versteuert wird. Zum
anderen eine Verpfleungspauschale.

völlig egal, wie man das Kind nennt, was der selbständige abrechnet unterliegt hier idR der Umsatzsteuer. ob das jetzt verpflegungskosten, Briefmarken oder weiterberechnetes klopapier ist.

gruß inder

Hallo

völlig egal, wie man das Kind nennt, was der selbständige
abrechnet unterliegt hier idR der Umsatzsteuer. ob das jetzt
verpflegungskosten, Briefmarken oder weiterberechnetes
klopapier ist.

Winziger Einspruch:

Briefmarken sind Wertgutscheine und daher unversteuert.

MfG Frank

Winziger Einspruch:

Briefmarken sind Wertgutscheine und daher unversteuert.

abgelehnt.

auch hierauf fällt ust an, wenn diese Bestandteil einer Rechnung sind, wie im ausgangsbeispiel.

gruß inder